Schleier gelüftet

BNetzA legt finalen Entwurf für 5G-Frequenz-Auktion vor

Die Papiere, welche die BNetzA zum Wochenende verschickt hat, fordern mehr Netz. Es muss nicht unbedingt 5G sein, aber mehr Fläche und mehr Speed.
Von mit Material von dpa

Zum Wochenende hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf zur 5G-Auktion an die Beiratsmitglieder verschickt. Zum Wochenende hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf zur 5G-Auktion an die Beiratsmitglieder verschickt.
Bild/Montage: teltarif.de
Das Thema 5G beschäftigt seit Wochen die Gemüter. Heute hat die Bundesnetzagentur den Schleier um die Bedingungen gelüftet.

Politik und Wirtschaft streiten seit Wochen heftig darüber, unter welchen Bedingungen die Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration versteigert werden sollten. Nun hat die Bundesnetzagentur die besonders umstrittenen Versorgungsauflagen formuliert.

Finaler Entwurf verschickt

Zum Wochenende hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf zur 5G-Auktion an die Beiratsmitglieder verschickt. Zum Wochenende hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf zur 5G-Auktion an die Beiratsmitglieder verschickt.
Bild/Montage: teltarif.de
Die Behörde verschickte heute ihren finalen Entwurf für die Vergaberegeln zur Auktion im Frühjahr 2019. Das Papier ging an Mitglieder des Beirats der Behörde, der mit Politikern besetzt ist und am 26. November über das Regelwerk beraten soll. Dem Entwurf zufolge sollen die Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, als dies in einer vorigen Fassung der Fall war. Sie sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an allen Zugstrecken schnelles mobiles Internet verfügbar ist.

Es muss nicht unbedingt immer 5G sein

Bei den Streckenvorgaben sagt die Bundesnetzagentur allerdings nicht explizit, dass hierbei die 5G-Technologie verwendet werden muss. Vielmehr nennt sie Mindest-Übertragungsraten. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken sind dies 100 MBit pro Sekunde, auf kleineren Straßen und weniger genutzten Zugstrecken 50 MBit pro Sekunde. Damit könnten die Netzbetreiber auch auf LTE (4G) Technologie zurückgreifen, um die Bedingungen zu erfüllen.

National Roaming

Ein weiterer Knackpunkt ist das sogenannte „National Roaming“, bei dem Netzbetreiber Wettbewerber ohne eigene Infrastruktur auf ihre Netze oder Antennen lassen müssten. Gegen solche Forderungen aus der Politik waren die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 Sturm gelaufen, weil sie nicht einem neuen Konkurrenten den Weg ebnen wollten. Die Vergaberegeln sehen nun vor, dass die Netzbetreiber mit externen Konkurrenten über Kooperationen verhandeln sollen - tun sie es nicht oder nicht ausreichend, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter eingreifen und Zwangs- und Bußgelder zu verhängen.

Die 5. Mobilfunkgeneration - daher der Name 5G - ist besonders für die Industrie wichtig, damit diese im globalen Wettbewerb und im Zeitalter der Digitalisierung auch künftig mithalten kann. Der Mobilfunkstandard ist wesentlich schneller als 4G, aber auch deutlich teurer im Ausbau.

Eine Einschätzung

5G klingt hippper als 4G, aber 5G funktioniert ohne 4G gar nicht. Viele Technik, die heute als 5G "verkauft" wird, ist eigentlich 4G-Technologie, beispielsweise bei Vodafone, die NB-IoT als "5G-Maschinennetz" propagieren. Gebaut werdenm muss in jedem Fall und zwar massiv. Gesprochen werden muss aber auch über einen Finanzierungsplan, wie dieser Ausbau in überschaubarer Zeit wirklich geschafft werden kann. Wenn entfernte Regionen nicht von allen drei Netzbetreibern parallel aufgebaut werden können, muss über neue Konzepte wie MORAN (Multi-Operator-Radio-Access-Node) nachgedacht werden, eine Sendeanlage, die aber drei verschiedene Netzkennungen ausstrahlt. Dazu ist gar keine Form von Roaming notwendig, sondern nur ein Abkommen zwischen den beteiligten Netzbetreibern und dem Erbauer bzw. Betreiber der Sendeanlage. Darauf könnte es wohl hinauslaufen.

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