Netzausbau

Editorial: Das Staatsnetz wird es auch nicht richten

Statt selber als Netzbetreiber tätig zu werden, sollte der Staat die Aufsicht über die Netzbetreiber verbessern und dadurch zu besserer Netzqualität beitragen
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Der Staat sollte die Aufsicht über die Netzbetreiber verbessern (Bild: Mobilfunkmast). Der Staat sollte die Aufsicht über die Netzbetreiber verbessern (Bild: Mobilfunkmast).
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Die gute Nachricht vorneweg: Die Politik ist endlich dabei, aufzu­wachen, und eine gute Mobilfunk­versorgung Deutschlands als wichtige Aufgabe zu begreifen. Denn im internationalen Vergleich liegt Deutschland beim Netzausbau wirklich weit, weit zurück. Es ist erschreckend, wie viele Funklöcher es in ländlichen Regionen gibt. Und das in einem Land, das jahrzehnte­lang stolz darauf war, dass beispiels­weise die Briefpost auch auf der kleinsten Hallig in der Nordsee regelmäßig zugestellt wird. Doch im digitalen Zeitalter gilt das mit der regelmäßigen Zustellung nicht mehr, zumindest nicht für Facebook-Nachrichten.

Nun sind es die Mobilfunk-Netzbetreiber, nicht der Staat, die für den Netzausbau verantwortlich sind. Daher ist die schlechte Netzabdeckung erstmal auch kein Staatsversagen, sondern ein Versagen einer Industrie. Andererseits ist der Staat für die Kontrolle der Industrie verantwortlich. Und der Staat hatte die Vergabe der 4G-Lizenzen neben die hohen Kaufpreise aus der Lizenzauktion auch an Bedingungen an den Netzaufbau geknüpft. Insbesondere mussten die Netzbetreiber damals verpflichtend vorrangig in den "weißen Flecken" ausbauen. Erst, wenn in einem Bundesland zunächst 90 Prozent der mit Breitband-Internet unterversorgten kleinen Gemeinden und Städte (weniger als 5 000 Einwohner mit mobilem Breitband) abgedeckt waren, durfte der jeweilige Netzbetreiber überhaupt die 800er-Frequenzen allgemein ausbauen.

Binnen erstaunlich kurzer Zeiträume meldete die Mobilfunkbranche damals Vollzug bei der Erfüllung der Ausbauverpflichtungen. Retrospektiv muss man wohl sagen, dass der Netzausbau damals genauso gewissenhaft erfolgte, wie die Anpassung der Dieselmotoren an die neueren Abgasvorschriften: Auf dem Prüfstand funktionierte alles wie vorgegeben, in der Praxis sind die Betrugsdiesel aber nicht sauber, und die weißen Flecken mitnichten von der Landkarte getilgt. Anscheinend hat es der Staat sowohl bei Dieselautos als auch beim LTE-Mobilfunk versäumt, die Einhaltung der Vorgaben in der Praxis und nicht nur auf dem Prüfstand zu kontrollieren.

Das Staatsnetz ist keine Lösung

Der Staat sollte die Aufsicht über die Netzbetreiber verbessern (Bild: Mobilfunkmast). Der Staat sollte die Aufsicht über die Netzbetreiber verbessern (Bild: Mobilfunkmast).
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Angesichts des Versagens der Mobilfunk­industrie erscheinen die aktuell in der Politik vorgetragenen Forderungen, den Netzausbau zumindest in den unterversorgten Regionen in staatliche Hände zu legen, sehr sinnvoll. Wenn es die Industrie nicht schafft, muss es eben der Staat richten. Andererseits hat der Staat schon bei der Kontrolle der Industrie versagt. Warum sollte es besser werden, wenn er künftig sich selber kontrollieren muss?

Große staatliche Infrastrukturprojekte haben einen starken Hang zum Scheitern. Egal, ob Berliner Flughafen, Stuttgarter Bahnhof oder Autobahnneubauten: Fast überall kämpft der Staat mit Verzögerungen und eigentlich unnötigen Fehlern wie falsch eingebauten Rolltreppen oder Bröselbeton. Zu hoffen, dass so ein vielschichtiges Aufgabengebiet wie der Mobilfunk-Netzausbau beim Staat in guten Händen liegt, ist daher eher vergeblich.

Aber selbst, wenn es dem Staat gelingt, ein gutes Weiße-Flecken-Netz aufzubauen, ist dessen Integration mit den drei bestehenden Netzen alles andere als trivial. Es gibt ja keine freien Mobilfunkfrequenzen, und so müsste das neue Netz die bestehenden Frequenzen mindestens eines Netzbetreibers recyclen. An den Grenzen zwischen den beiden Netzen wird dadurch die Versorgung aber garantiert nicht besser, sondern schlechter. Zudem stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien der Staat sein Zusatznetz aufbaut: Nur dort, wo keiner der drei Netzbetreiber empfangen werden kann? Oder auch dort, wo nur einer oder zwei der Netzbetreiber fehlen. Das sind alles nicht einfache Probleme und Entscheidungen. Aktuell scheitert der Staat schon bei einer viel einfacheren Aufgabe als dem eigentlichen Netzausbau, nämlich bei der Festschreibung der Auktionsbedingungen für 5G. Diese sind inzwischen so oft geändert worden, dass die Netzbetreiber sich zu Klagen gegen ebendiese Bedingungen genötigt sehen, und das, obwohl sie wissen, dass die Klagen unabsehbare Folgen bei der Frequenzzuteilung haben könnten, insbesondere erhebliche Verzögerungen. Diese können die Netzbetreiber eigentlich gar nicht gebrauchen.

Derzeit versucht aber die Politik, die Versteigerung der Frequenzen bei 3,6 GHz an Bedingungen zu knüpfen, die sich nur mit den bereits versteigerten Frequenzen bei 700 MHz erfüllen lassen. Faktisch kommt das einer nachträglichen Verschärfung der Vergabebedingungen und damit - aus Sicht der Netzbetreiber - einer Entwertung der Frequenzen gleich. Wenn der Staat das so durchsetzen will, wird er kaum umhin kommen, die Netzbetreiber zu entschädigen, zum Beispiel in Form eines nachträglichen Rabatts auf die Versteigerungserlöse. Dazu ist er aber nicht bereit, und so folgen die bereits erwähnten Klagen.

Besser: Ermöglichung des Netzausbaus

Statt also die Telekommunikations-Infrastruktur zurück in Behördenhand zu geben oder Versteigerungsbedingungen für die 700er-Frequenzen nachträglich zu ändern, wäre es erfolgversprechender, wenn der Staat dort, wo er kann, die Netzbetreiber darin unterstützt, dass letztere wiederum ihrer Aufgabe nachkommen. Dazu gehört insbesondere eine zügige Bearbeitung von Bauanträgen für Basisstationen und Leerrohren für Glasfaserkabel, aber auch eine vernünftige Regulierung bezüglich der maximalen Sendeleistung von Basisstationen. Ebenso müssen die in der Vergangenheit und bei künftigen Auktionen auferlegten Ausbauverpflichtungen auch kontrolliert werden. Auch dort gibt es Spielraum für Interpretationen zugunsten des Staates: Bezieht sich "98% Bevölkerungsabdeckung" darauf, wo die Bevölkerung mit Wohnsitz gemeldet ist, oder darauf, wo sie sich tagsüber gewöhnlich aufhält? Letzteres schließt dann beispielsweise auch die wichtigsten Verkehrswege und Ausflugsziele mit ein. Es gibt also genug Spielraum, um im Detail nachzusteuern, ohne die ganz große Diskussion über die Vergabebedingungen an sich zu provozieren. Wenn dem Staat an zügigen Verbesserungen beim Netzausbau gelegen ist - und das sollte es - dann sollte er an den genannten vielen kleinen Stellschrauben drehen, statt Grundsatzprozesse zu provozieren. Letztere behindern nämlich die Netzbetreiber bei ihren Investitionen mit Sicherheit.

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