Rauswurf

o2 kündigt Vielnutzern seines Kosten-Airbag-Tarifs o2 o

Unternehmen bestätigt Vorgehen, will konkrete Kriterien aber nicht kommunizieren
Von Marc Kessler

o2-o-Kündigung o2 kündigt Vielnutzern
seines Kosten-Airbag-Tarifs o2 o
Montage: teltarif.de
Der Münchener Mobilfunk-Netzbetreiber o2 kündigt derzeit offenbar verstärkt die Verträge von Vielnutzern des hauseigenen Kosten-Airbag-Tarifs o2 o. Dass solche Kündigungen erfolgen, bestätigte zwischenzeitlich auch das Unternehmen gegenüber teltarif.de; im Kunden-Forum [Link entfernt] des Unternehmens haben sich vor allem seit April zahlreiche Betroffene gemeldet.

Angebliches Limit soll bei 4 000 Einheiten pro Monat liegen

o2-o-Kündigung o2 kündigt Vielnutzern
seines Kosten-Airbag-Tarifs o2 o
Montage: teltarif.de
Dabei soll o2 nach im Unternehmens-eigenen Kundenforum kursierenden Informationen, die angeblich auf eine interne Arbeitsanweisung zurückgehen, die Kündigung ab Erreichen eines fiktiven monatlichen Rechnungsbetrages von 600 Euro - entsprechend 4 000 Einheiten (Gespräche und SMS) à 15 Cent - erfolgen. Die Anweisung soll Kreisen zufolge seit April gelten, was sich zumindest mit der deutlichen Zunahme entsprechender Kundenbeschwerden decken würde. Besonders im Fokus stehen dabei scheinbar auch o2-o-Bestandskunden, die den Auslands-Tarif Global Friends noch zu einem Zeitpunkt gebucht haben, als die Gespräche ins Ausland noch auf den monatlichen Kosten-Airbag angerechnet wurden. Wie berichtet, gilt diese Regelung für Kunden mit weiterhin aktiver Global-Friends-Option weiterhin.

Nach der mündlichen Ankündigung folgt die schriftliche Kündigung

Das Procedere der Kündigung bei zu starker Nutzung scheint immer das Gleiche zu sein: Die Kundenbetreuung von o2 meldet sich telefonisch bei dem Betroffenen und teilt ihm mit, dass er aufgrund übermäßiger Nutzung die (fristgemäße) Kündigung erhalte. Dabei beruft sich o2 auf seine AGB [Link entfernt] , die dem Unternehmen die Kündigung von Verträgen ohne feste Laufzeit mit einer Frist von 90 Tagen einräumt. Einige Tage nach dem Telefongespräch geht den "Powerusern" dann die schriftliche Kündigung auf dem Postweg zu.

o2 bestätigt Kündigungen bei "missbräuchlicher Nutzung"

o2-o-Werbeplakat Werbeplakat für den o2-o-Tarif Anfang 2010 - doch wie "flat" ist der Kosten-Airbag-Tarif wirklich?
Foto: o2
o2-Pressesprecher Albert Fetsch wollte die Tatsache, dass Kündigungen gegenüber Heavy-Usern augesprochen werden, nicht dementieren. Allerdings verteidigte er die Maßnahme seines Unternehmens: "Das sind Kunden, die ihren Vertrag missbräuchlich nutzen", so Fetsch. Das kolportierte Limit (4 000 Einheiten, entsprechend 600 Euro theoretischem Rechnungsbetrag) sei dabei aber nicht zutreffend. "Die Werte, die im Internet kursieren, sind falsch."

Dass es jedoch Kriterien gibt, nach denen die für o2 untragbaren Vielnutzer identifiziert werden, bestätigte Albert Fetsch. Bei welchem Verbrauch Kunden Gefahr laufen, durch o2 gekündigt zu werden, wollte der o2-Sprecher aber auch auf mehrfache Nachfrage unsererseits nicht mitteilen - hier informieren Unternehmen wie Vodafone (15 000 Minuten bei der SuperFlat AllNet) oder 1&1 (nach Berichterstattung durch teltarif.de ebenfalls seit kurzem wieder 15 000 Minuten), die sich ab diesem monatlichen Telefonvolumen eine Kündigung vorbehalten, deutlich transparenter. Bei der E-Plus-Marke BASE und Telekom Deutschland gibt es gar kein fixes Maximalvolumen.

Erster Vorstoß seitens o2 schon Ende 2010

Rückblick: Schon einmal hatte o2 einen Vorstoß in Richtung einer Obergrenze für die Nutzung seines Kostendeckel-Tarifs unternommen. Im November 2010 hatte der Mobilfunker - versteckt im Hilfe-Bereich seiner Website - ein Höchstlimit von 900 Minuten pro Monat definiert, war aber kurz darauf wieder zurückgerudert. o2-Höchstlimit-Passus Der damalige Passus zur
"unangemessenen Nutzung"
auf der o2-Website
Screenshot: teltarif.de
So hieß es in dem entsprechenden Passus: "Bei einer über das übliche Maß hinausgehenden, unangemessenen hohen Nutzung der ab 50 Euro gewährten Flatrate im Tarif o2 o behält sich o2 vor, den Kunden zu informieren und ggf. das Vertragsverhältnis fristgemäß zu beenden. Von einer unangemessenen hohen Nutzung geht o2 aus, wenn innerhalb eines Abrechnungszeitraums das 10-fache der normalen Nutzung im Hinblick auf nationale Standardinlandsgespräche überschritten wird. Laut der Zeitschrift Stiftung Warentest, Ausgabe September 2009 (Seite 38-41), fallen bei normaler Nutzung 90 Standardgesprächsminuten und 50 SMS pro Abrechnungszeitraum an."

Bei Anruf scheinbar kein Abwenden der Kündigung mehr möglich

Wenn die o2-Kundenbetreuung erst einmal anruft, scheint indes kein Raum mehr für Verhandlungen zu bestehen. Der Anbieter informiert auf diesem Wege nur über die anstehende Kündigung - eine Rücknahme scheint auch bei Kompromissbereitschaft des Kunden nicht möglich. So berichtet etwa der Kunde "Gunnytr" im o2-Kundenforum: "Meine Freundin hat auch Global Friends in Ihrem Vertrag, Sie hat sogar vorgeschlagen dies aus Ihrem Vertrag zu löschen, aber die Hotline hat trotz dessen an der Kündigung festgehalten." Und weiter: "Das traurige ist, dass ich Sie zu o2 überredet habe und natürlich jetzt als Trottel dastehe. Mein Gott bin ich sauer auf o2." (sic!)

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