Einschränkungen

o2: Vorzeitige Vertragsverlängerung im Shop eingeschränkt

Wer seinen o2-Vertrag im Partnershop vorzeitig verlängern möchte und dabei auf ein Schnäppchen hofft, sollte damit vielleicht bis Januar warten: Für den Rest dieses Jahres hat o2 den Spielraum der Shop-Betreiber beschränkt.
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Schlechtere Konditionen in o2-Shops bei vorzeitiger Vertragsverlängerung Schlechtere Konditionen in o2-Shops bei vorzeitiger Vertragsverlängerung
Bild: o2
Wer mit seinem Mobilfunkanbieter zufrieden ist, hat bei vielen Providern die Möglichkeit, den Vertrag in Eigeninitiative vorzeitig zu verlängern. Wer den Vertrag nicht einfach für ein weiteres Jahr zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen lässt, sondern Interesse an weiteren zwei Vertragsjahren bekundet, darf auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif und auf Rabatte hoffen.

Genau dieses Verfahren hat o2 nun bei einem Vertriebsweg bis zum Ende dieses Jahres eingeschränkt, und zwar bei vorzeitigen Vertragsverlängerungen, die von Kunden in o2-Partnerhops durchgeführt werden. Dies geht aus diversen Betreiber-Infos hervor, die o2 an die Partnershop-Betreiber gesandt hat. Zwei dieser Informations-Mails liegen teltarif.de vor.

Diese Einschränkungen gibt es bei vorzeitiger Vertragsverlängerung

Schlechtere Konditionen in o2-Shops bei vorzeitiger Vertragsverlängerung Schlechtere Konditionen in o2-Shops bei vorzeitiger Vertragsverlängerung
Bild: o2
Bereits Ende Oktober hatte o2 die Partnershop-Inhaber vorab über die anstehenden Änderungen informiert. Darin werden für die Monate November und Dezember Anpassungen sowohl in der bestehenden Vertragsverlängerungs-Logik als auch im bestehenden vorzeitigen Vertragsverlängerungs-Prozess angekündigt.

Zunächst werde die vorzeitige Vertragsverlängerung (Preponed) zum 2. November "in allen Kanälen eingestellt". Ab diesem Zeitpunkt dürften keine Vertragsverlängerungen mehr vor dem 22. Monat der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, "auch nicht mehr über die Händler-Hotline / [den] Customer-Service". Die Datenlieferung für vorzeitig verlängerungsberechtigte Kunden in das Partnershop-System werde für den genannten Zeitraum eingestellt. Die Daten für automatische Vertragsverlängerungen blieben weiterhin bestehen.

Ab dem 6. November werde es laut der Vorab-Info Einschränkungen bei der Tarifwahl in der ungekündigten Vertragsverlängerung in allen Kanälen geben. Diese Anpassungen werden laut o2 bei einem Großteil aller vertragsverlängerungsfähigen Verträge bei der Auswahl der Zieltarife zu Einschränkungen der Tarifwahl und beim zur Verfügung stehenden Rabattvolumen führen. Mit dem Rabattvolumen ist der Verhandlungsspielraum gemeint, den o2 den Partnershop-Betreibern einräumt und mit dem der Partnershop-Betreiber den Kunden für eine vorzeitige Vertragsverlängerung "ködern" kann.

Wer bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung in welchen Tarif wechseln und dabei welchen Rabatt erhalten kann, wird aber nicht pauschal festgelegt. "Die konkreten Einschränkungen hängen vom individuellen Vertrag ab", schreibt o2 in der Vorab-Info. Die Änderungen in der ungekündigten Vertragsverlängerung seien befristet vom 2. November bis zum 31. Dezember. Außerdem werde der den Partnershop-Betreibern bekannte Prozess der DSL-Telefon-Kampagne "zu Anfang November eingestellt". Somit würden den Shop-Betreibern keine zusätzlichen Kundendaten mehr zur Verfügung gestellt.

Am 14. November sandte o2 eine weitere Informations-Mail an die Shop-Betreiber, in der bestätigt wurde, dass die Einschränkungen bei der kundenindividuellen Tarifauswahl und dem Rabattvolumen bei der ungekündigten Vertragsverlängerung nun im Partnershop-Portal aktiviert worden seien.

Diese Möglichkeiten haben o2-Kunden mit Verlängerungswunsch

Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist nicht nur für den Provider, sondern auch für den Kunden bequem: Er kann die angebotenen Tarife und Rabatte prüfen und entscheiden, ob das für ihn in Frage kommt. Damit entfällt der mühsame Prozess, den Vertrag auch bei Zufriedenheit zu kündigen, um wieder ein lukratives Bleibe-Angebot des Anbieters zu erhalten.

Mit den oben beschriebenen Einschränkungen hat es den Anschein, als ob o2 die Kunden, die diese Bequemlichkeit schätzen, für einen Zeitraum von knapp zwei Monaten nun vorübergehend benachteiligt. Denn erstens dürfen keine Vertragsverlängerungen mehr vor dem 22. Monat durchgeführt werden und zweitens sind sie danach eingeschränkt.

Nun gibt es also mehrere Szenarien: Wer die Vertragskündigung zum Ende des 21. Monats (also drei Monate vor Ablauf des Vertrags) verpasst hat, kann den Vertrag unverändert weiterlaufen lassen und kommt dann nach 12 Monaten wieder aus dem Vertrag. Oder er kann sich ab dem 22. Monat um eine vorzeitige Vertragsverlängerung bemühen. Findet dieser Prozess im November oder Dezember statt, muss der Kunde mit den erwähnten Einschränkungen rechnen und ist an diese dann sogar zwei Jahre gebunden.

Wer seinen Vertrag aber fristgerecht zum Ende des 21. Monats kündigt, ist von den Einschränkungen der vorzeitigen Vertragsverlängerung nicht betroffen. Denn dann startet in der Regel der Rückgewinnungs-Prozess des Providers, bei dem vermutlich deutlich bessere Konditionen winken dürften als bei der momentan eingeschränkten vorzeitigen Vertragsverlängerung.

Wichtig ist allerdings, alle Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung, einen Tarifwechsel und Rabatte nicht telefonisch und nicht über soziale Netzwerke, sondern schriftlich zu führen. Denn es kommt regelmäßig vor, dass die am Telefon versprochenen Rabatte anschließend nicht eingehalten werden und kein schriftliches Dokument über das Telefonat existiert, auf das der Kunde sich berufen könnte. Kunden sollten sich also alle Offerten zunächst schriftlich als Angebot zuschicken lassen und dieses nur dann unterschrieben zurücksenden, wenn wirklich alles berücksichtigt ist, was im Telefonat oder beim Kontakt auf einem sozialen Netzwerk vereinbart wurde.

Bei o2 haben wir um eine Stellungnahme zu den Verschlechterungen gebeten, und diese ist eine Woche nach unserer Anfrage eingetroffen: Vorzeitige Vertragsverlängerung für ungekündigte Kunden eingestellt.

Wer seinen Vertrag gekündigt hat, sollte auch immer prüfen, ob es bei der Konkurrenz nicht vielleicht ein günstigeres Tarifangebot gibt. Dazu ist der Handy-Tarife-Vergleich von teltarif.de eine wichtige Hilfe.

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