Österreich: Schonfrist für anonyme Prepaid-Karten läuft ab
Auch wenn die Grammatik nicht immer stimmt: Handyshops sind eine gute Anlaufstelle für die Registrierung
Bild: Korne/teltarif.de
In Österreich ist die Zeit der anonymen Prepaid-Karten bald endgültig vorbei. Am 1. September endet die seit Anfang dieses Jahres laufende Übergangsfrist. Ab dann müssen alle Karten namentlich registriert werden, um sie weiterhin nutzen zu können.
Die Registrierung ist unabhängig von der Art der Benutzung und betrifft damit auch Wertkarten, die zum Beispiel in Alarmanlagen oder in mobilen Internet-Routern verwendet werden. Laut Telekombehörde RTR waren in Österreich am 30. September 2018 über 3,8 Millionen Prepaid-SIM-Karten in Nutzung. Davon waren rund 574.000 SIM-Karten reinen Datentarifen zugeordnet.
Wird die Wertkarte nicht zeitgerecht registriert, kann kein weiteres Guthaben aufgeladen werden; nach Verbrauch des Guthabens kann die SIM-Karte also nicht mehr aktiv genutzt werden. Wertkarten, die nach dem 1. Januar 2019 aktiviert wurden, sind nicht betroffen: Sie wurden bereits im Zuge der Aktivierung registriert und können unverändert weiter genutzt werden.
Registrierung nicht immer kostenlos
Auch wenn die Grammatik nicht immer stimmt: Handyshops sind eine gute Anlaufstelle für die Registrierung
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In Österreich sind rund 40 Netzbetreiber und MVNOs aktiv, die alle zum Teil sehr unterschiedliche Anmeldungsmethoden anbieten. Stationär bieten die Shops der Netzbetreiber, die Postfilialen oder auch diverse Handyshops die Registrierung an.
Grundsätzlich ist die Anmeldung für die Kunden kostenlos. In den Geschäften und auch bei der Post fallen aber trotzdem oft Gebühren an. So verlangt etwa der Elektrogroßhändler Hartlauer 5 Euro für die Registrierung, falls die Karte nicht bei ihm gekauft wurde.
Die Registrierung funktioniert natürlich auch online über die Web-Auftritte der Anbieter. Diverse österreichische Banken bieten die Registrierung über das Bankkonto. Die Netzbetreiber A1 und Magenta haben zudem für sich und eine ganze Reihe von MVNOs in ihrem Netz eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.
Zur Registrierung wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt. Vorgeschrieben ist die Erfassung von Vorname, Nachname, akademischer Grad und Geburtsdatum, nicht jedoch des Wohnortes.
SIM-Karten dürfen übrigens weiter ohne Ausweis gekauft werden, sie können dann aber ohne Registrierung nicht benutzt werden. Viele Läden, wie etwa auch Hofer, unterstützen jedoch sofortige die Registrierung vor Ort.
Registrierungspflicht soll bei Verbrechensbekämpfung helfen
Mit der neuen Gesetzgebung soll vor allem die Kriminalprävention und die Verbrechensbekämpfung gestärkt werden. Die bisher fehlende Registrierungspflicht behindere häufig Fahndungserfolge und die vollständige Aufklärung von Verbrechen, so das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
In der übrigen EU wird das Thema unterschiedlich gehandhabt. In einigen Ländern wie Italien und Frankreich gibt es bereits seit einiger Zeit eine Registrierungspflicht, in anderen Ländern wie Estland, Lettland oder Portugal ist die Nutzung anonymer Karten weiterhin möglich und es bestehen auch keine Pläne dies zu ändern.
In Deutschland legt Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes fest, dass beim Erwerb einer Prepaid-Karte ein Personalausweis oder ein anderes zur Identifikation geeignetes Dokument vorgelegt werden muss. Die so erhobenen Daten müssen vom Anbieter gespeichert werden. Der Bundesrat hatte ein entsprechendes Gesetz bereits im Juli 2016 gebilligt.