OLG Frankfurt

OLG Frankfurt: Handy für Kinder nicht zwingend schädlich

Das OLG Frankfurt hat in einem Fall entschieden, dass der Zugang zu digitalen Medien für ein achtjähriges Mädchen nicht grundsätzlich schädlich sein muss. Dafür müssen erst konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Von dpa /

OLG Frankfurt: Der Zugang zu digitalen Medien muss für Kinder nicht grundsätzlich schädlich sein. OLG Frankfurt: Der Zugang zu digitalen Medien muss für Kinder nicht grundsätzlich schädlich sein.
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Wenn Eltern ihrem Kind ein Smartphone überlassen, gefährden sie damit nicht unbedingt dessen Wohl. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zugunsten einer Mutter entschieden, deren achtjährige Tochter ein Smartphone besaß und zugleich im Haushalt über andere digitale Geräte Zugang zum Internet hatte. (Az: 2 UF 41/18)

Die getrennt lebenden Eltern hatten zuvor vor dem Amtsgericht darüber gestritten, bei wem das Mädchen leben darf. Das Familiengericht entschied sich für die Mutter. Es machte ihr jedoch zur Auflage, dem Kind bis zum zwölften Lebensjahr kein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Außerdem müsse sie für ihre Tochter Regeln mit verbindlichen Zeiten und Inhalte zur Nutzung anderer Medien im Haushalt wie TV-Gerät, Computer oder Spielkonsole festlegen. OLG Frankfurt: Der Zugang zu digitalen Medien muss für Kinder nicht grundsätzlich schädlich sein. OLG Frankfurt: Der Zugang zu digitalen Medien muss für Kinder nicht grundsätzlich schädlich sein.
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Kind ist nicht automatisch geschädigt

Das OLG hob mit seinem heute veröffentlichten Beschluss die Anordnungen des Amtsgerichts mit der Begründung auf, dies verletze die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter. Allein der Besitz eines Smartphones oder anderer digitaler Medien rechtfertige nicht die Annahme, "dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen".

Medien- und Internetkonsum für Kinder berge zwar Gefahren, heißt es im Urteil weiter. Für eine mögliche Schädigung mit gerichtlichen Auflagen müssten aber im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Generell stehe es in der eigenen Verantwortung der Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder durch zeitliche und inhaltliche Kontrollen zu steuern.

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