OLG Frankfurt: Handy für Kinder nicht zwingend schädlich
OLG Frankfurt: Der Zugang zu digitalen Medien muss für Kinder nicht grundsätzlich schädlich sein.
teltarif.de
Wenn Eltern ihrem Kind ein Smartphone
überlassen, gefährden sie damit nicht unbedingt dessen Wohl. Mit
dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt
zugunsten einer Mutter entschieden, deren achtjährige Tochter ein
Smartphone besaß und zugleich im Haushalt über andere digitale Geräte
Zugang zum Internet hatte. (Az: 2 UF 41/18)
Die getrennt lebenden Eltern hatten zuvor vor dem Amtsgericht darüber
gestritten, bei wem das Mädchen leben darf. Das Familiengericht
entschied sich für die Mutter. Es machte ihr jedoch zur Auflage, dem
Kind bis zum zwölften Lebensjahr kein Smartphone zur Verfügung zu
stellen. Außerdem müsse sie für ihre Tochter Regeln mit verbindlichen
Zeiten und Inhalte zur Nutzung anderer Medien im Haushalt wie
TV-Gerät, Computer oder Spielkonsole festlegen.
OLG Frankfurt: Der Zugang zu digitalen Medien muss für Kinder nicht grundsätzlich schädlich sein.
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Kind ist nicht automatisch geschädigt
Das OLG hob mit seinem heute veröffentlichten Beschluss die Anordnungen des Amtsgerichts mit der Begründung auf, dies verletze die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter. Allein der Besitz eines Smartphones oder anderer digitaler Medien rechtfertige nicht die Annahme, "dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen".
Medien- und Internetkonsum für Kinder berge zwar Gefahren, heißt es im Urteil weiter. Für eine mögliche Schädigung mit gerichtlichen Auflagen müssten aber im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Generell stehe es in der eigenen Verantwortung der Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder durch zeitliche und inhaltliche Kontrollen zu steuern.
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