Themenspezial: Verbraucher & Service Haustür-Inkasso

Zahlung per Nachnahme: Tücken bei der Bezahlung an der Haustür

Bei Nachnahme­sendungen kann der Empfänger beim Paketboten für Waren bezahlen - ein lohnendes Geschäft für Online-Shops und Paket­dienste. Dem Empfänger raten Ver­braucher­schützer aber von dieser Zahlungs­art ab, denn es gibt einige Haken.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

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Bild: dpa
Cash gegen Paket an der Haustür: Das Bezahlen von Online-Bestellungen per Nachnahme beim Paketboten bietet noch immer jeder zweite Netzhändler an. Das geht aus einer Stichprobe von 50 Shops hervor, die die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen auf diese Zahlungsart hin abgeklopft hat.

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Per Nachnahme bestellte Waren können in der Regel schneller versandt werden als Bestellungen, bei denen Kunden die Vorauskasse oder die Begleichung per Rechnung gewählt haben. Denn bei der Vorauskasse oder bei PayPal warten die Verkäufer zunächst den Geldeingang für die Bestellung ab, bevor sie die Ware auf den Weg schicken. Bei der Bezahlung per Rechnung kommt es hingegen häufig vor, dass Händler die Kunden zunächst auf ihre Zahlungs­fähigkeit hin prüfen. Dies geschieht in der Regel durch eine Schufa-Abfrage - wer hier belastet ist, findet in der Nachnahme oft die einzige mögliche Zahlungsart.

Für den Kunden ist das Bestellen per Rechnung den Experten zufolge aber dennoch die bessere Wahl, weil sich die Ware so im Gegensatz zur Nachnahme oder Vorauskasse vor dem Bezahlen auf Vollständigkeit, Qualität und Funktion hin überprüfen lässt. Außerdem kostet das Haustür-Inkasso extra - bei Lieferungen innerhalb Deutschlands im Schnitt 5 Euro - und schließt das Abgeben bei Nachbarn oder das Deponieren in Packstationen aus. Im schlimmsten Fall drohen dem Empfänger so weite Wege zu den Paketdienst-Nieder­lassungen.

Unklare Angaben und Extrakosten verwirren Kunden

Bei den Nachnahme-Preisangaben vieler Online-Shops sind den Verbraucher­schützern im Rahmen der Stichprobe zum Teil jedoch grobe Patzer oder Unge­reimt­heiten negativ aufgefallen. Unklar ist für Kunden oftmals, was genau nun der Versand kostet und was die Nachnahme. Zudem können die Shop-Betreiber auf die mit dem jeweiligen Paketdienst ausgehandelte Inkassso-Pauschale selbst noch etwas draufschlagen.

Ein Kandidat, der ein zusätzliches Entgelt verlangt, ist den Verbraucher­schützern zufolge DHL. Das Unternehmen berechnet für Lieferungen per Nachnahme ein zusätzliches Übermittlungs­entgelt in Höhe von zwei Euro direkt vom Empfänger. Konkurrenten wie UPS, Hermes oder GLS veranschlagen so eine Extrazahlung hingegen nicht. Fälschlicher­weise zeigten einige Online-Shops dieses Entgelt aber auch bei der DHL-Konkurrenz an.

Insgesamt gelte außerdem: Nur wenige Händler schlüsseln die Kosten­bestandteile sauber nach Zustellkosten und Nachnahme­gebühr auf. Mitunter würden die Begriffe auch vertauscht, die Posten vermischt oder der eine Posten gehe in dem anderen auf oder umgekehrt.

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