Neue Regeln

Online-Shopping: Sorgen bald neue Bezahlregeln für Chaos?

Das Bezahlen beim Einkaufen im Internet soll sicherer werden, aber auch aufwen­diger. Nicht nur Verbrau­cher, auch Kredit­insti­tute und Online-Händler müssen sich recht­zeitig darauf einstellen. Ob das klappt, ist derzeit frag­lich.
Von dpa /

Neue Bezahlregeln beim Online-Shopping könnten Chaos verursachen Neue Bezahlregeln beim Online-Shopping könnten Chaos verursachen
(c) dpa
Mit wenigen Klicks im Internet shoppen und bequem mit der Kredit­karte zahlen - ab Mitte September wird das kompli­zierter. Neben den Daten auf der Kredit­karte sollen Käufer sich auch mit einem weiteren Sicher­heits­merkmal wie einem Zusatz-Pass­wort oder einem Finger­abdruck per Smart­phone iden­tifi­zieren. Mancher Einkauf könnte dadurch schei­tern, weil die Zahlung nicht abge­wickelt werden kann - so jeden­falls die Befürch­tung des Handels. Denn bei der Umset­zung der neuen Vorgaben knirscht es gewaltig.

Die EU will für mehr Sicher­heit beim Online­banking und Bezahlen im Netz sorgen. Die Regeln der EU-Zahlungs­richt­linie (PSD 2), die ab 14. September gelten, sollen Betrü­gern das Leben schwerer machen. Verbrau­cher müssen sich beim Bezahlen und bei Bank­geschäften im Internet daher zusätz­lich iden­tifi­zieren - Zwei-Faktor-Authen­tifi­zierung.

Zweiter Sicher­heits­faktor soll kommen

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Bisher genügte die Nummer der Kredit­karte, deren Ablauf­datum und der drei­stel­lige Prüf­code beim Bezahlen im Netz, ein zusätz­liches Element ist aus Sicher­heits­gründen erfor­derlich. Jetzt muss noch ein zweiter Faktor hinzu­kommen, zum Beispiel eine TAN (Trans­akti­onsnummer), ein Pass­wort, ein per Smart­phone über­mittelter Finger­abdruck oder Gesichts­erken­nung. Die bei einige Banken noch verwen­deten TAN-Listen auf Papier sind nicht mehr erlaubt.

Viele Händler könnten ihre Inter­netshops nicht recht­zeitig umstellen, auch gegen­über den Kunden bestehe noch Aufklä­rungs­bedarf, sagt Ulrich Binne­bößel vom Handels­verband Deutsch­land (HDE). "Die Zwei-Faktor-Authen­tifi­zierung ist deut­lich kompli­zierter, die wenigsten Verbrau­cher kennen sie. Der Handel muss sie den Kunden erklären, weil die Banken diese Aufgabe teil­weise nur unbe­frie­digend erfüllen", kriti­siert Binne­bößel.

Der HDE fordert eine einheit­liche Über­gangs­zeit von 18 Monaten in der Euro­päischen Union. Eine Verschie­bung gilt aktuell jedoch als wenig wahr­schein­lich. Bleiben also nicht mehr allzu viele Wochen bis zum Start am 14. September.

Zwar wissen Handel, Zahlungs­dienst­leister und Kredit­insti­tute seit Verab­schie­dung der EU-Richt­linie im Jahr 2015 von den neuen Anfor­derungen. Doch die tech­nischen Details habe die Euro­päische Banken­aufsicht (EBA) erst im März 2018 veröf­fent­licht, diese hätten weitere Fragen nach sich gezogen, beschreibt Binne­bößel die Situa­tion.

Der Teufel steckt im Detail

Banken und Spar­kassen, die Kredit­karten ausgeben, legen das zusätz­liche Sicher­heits­element fest. Sie entscheiden, ob ihre Kunden beim Bezahlen mit der Karte im Netz zum Beispiel zusätz­lich ein Pass­wort, einen Finger­abdruck oder einen Code verwenden müssen, den sie per SMS bekommen. Bei klei­neren Einkäufen unter 30 Euro können die Geld­häuser darauf verzichten. Zudem können sie Kunden erlauben, einzelne Inter­netshops als sicher einzu­stufen. Dann entfällt das zweite Sicher­heits­merkmal eben­falls. "Das System der Online-Händler muss all dies berück­sich­tigen können. Das ist für Händler nicht einfach", sagt Binne­bößel.

Der HDE befürchtet, dass vor allem kleine Online­händler unter Druck geraten und Kunden genervt abwan­dern, wenn ab 14. September das Bezahlen per Kredit­karte im Netz nicht reibungslos funk­tioniert. "Dadurch könnten große Online-Platt­formen ihre Posi­tion weiter ausbauen", warnt Binne­bößel. Nach einer Umfrage des Kölner Handels­forschungs­insti­tuts EHI fürchten gene­rell 82 Prozent der Online-Händler wegen der erhöhten Komple­xität mehr Kauf­abbrüche.

Der Bundes­verband E-Commerce und Versand­handel Deutsch­land (bevh) spricht sich eben­falls für eine Über­gangs­zeit von mindes­tens 18 Monaten aus. "Ein Monat vor dem Stichtag, schei­tert die Umset­zung der starken Kunden­authen­tifi­zierung an tech­nischen Problemen auf Banken­seite", kriti­siert der Verband.

Deut­sche Kredit­wirt­schaft sieht vor allem den Handel am Zug

Banken und Spar­kassen hätten ihre Vorbe­reitungen zur Umset­zung der Vorgaben früh­zeitig ange­stoßen und nahezu abge­schlossen. "Wichtig ist aller­dings, dass auch die Händler mit Online­geschäft ihrer­seits ihre Vorbe­reitungen frist­gerecht treffen", erklärt die Inter­essen­vertre­tung der Spit­zenver­bände von Banken und Spar­kassen. Der Online-Händler entscheide darüber, ob das System unter­stützt werde. "Das ist momentan noch nicht in ausrei­chendem Maße der Fall."

Nicht auszu­schließen also, dass mancher Online­shopper am 14. September verzwei­felt. Es bleibt aller­dings immer noch die Möglich­keit den Einkauf im Netz per Rech­nung oder Last­schrift zu bezahlen.

Wich­tige Hinweise zum Online-Shop­ping lesen Sie in unserem ausführ­lichen Ratgeber-Teil.

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