Themenspezial: Verbraucher & Service Vorschriften

Online-Shopping: Darauf ist ab Mitte Juni zu achten

Bislang war in den Ländern der Europäischen Union das Online-Shopping unterschiedlich geregelt. Eine neue EU-Richtlinie, die Deutschland zum 13. Juni umsetzt, soll die Vorschriften harmonisieren. Für die Verbraucher hierzulande bringt das Vor- und Nachteile.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Die Regeln fürs Online-Shopping haben sich geändert Die Regeln fürs Online-Shopping haben sich geändert
Bild: dpa
Mitte Juni treten neue Regeln fürs Online-Shopping in Kraft. Sie betreffen insbesondere Vorschriften zum Wider­rufsrecht und zu den Informations­pflichten der Anbieter etwa beim Bestell­prozess. Unverändert - auch bei grenz­über­schreitenden Einkäufen - bleibt das Recht, Online-Käufe binnen 14 Tagen zu widerrufen, erklärt die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen [Link entfernt] . Neu dabei sind folgende Regelungen, die vom 13. Juni an gelten:

Gebührenfreie Bezahlung

Die Regeln fürs Online-Shopping haben sich geändert Die Regeln fürs Online-Shopping haben sich geändert
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Händler müssen mindestens eine gängige kostenlose Zahlungs­möglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung anbieten. Außerdem dürfen Anbieter bei der Nutzung von kosten­pflichtigen Zahlungs­mitteln nur Kosten weitergeben, die ihnen selbst tatsächlich auch entstehen.

Rücksendung zahlt der Kunde

Im Falle eines Widerrufs kann der Anbieter dem Käufer die Kosten fürs Zurückschicken unabhängig vom Warenwert vollständig auferlegen, wenn er über diesen Umstand vor Vertragsschluss zumindest auf seiner Internetseite klar und verständlich hingewiesen hat. Die bisherige 40-Euro-Grenze ab der Rück­sendungen für den Verbraucher in jedem Fall kostenfrei sein mussten, entfällt. Der Händler kann sich aber natürlich nach wie vor bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen.

Versandkosten sind erstattungsfähig

Die vom Käufer ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kosten, die den Standardversand übersteigen, also etwa der Aufpreis für einen Expressversand. Verbraucher müssen den Experten zufolge keine Versandkosten zahlen, wenn der Verkäufer darüber nicht vor Vertragsschluss auf seiner Seite informiert hat.

Eindeutige Widerrufserklärung

Käufer können ihr Wider­rufsrecht nicht mehr ausüben, indem sie Waren einfach kommentar­los und fristgerecht zurück­schicken oder die Paket­annahme verweigern. Sie müssen den Widerruf des Online-Kaufs nun eindeutig erklären. Um das auch beweisen zu können, raten die Verbraucher­schützer, grundsätzlich nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg und nicht am Telefon zu widerrufen. In der Praxis genüge es für einen wirksamen Widerruf, der Rücksendung ein Wider­rufsschreiben oder
-formular beizulegen.

Dauer des Widerrufrechts

Soll ein Online-Einkauf widerrufen werden, muss die Rückabwicklung innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Dies bedeutet, dass sich die Ware innerhalb diesen Zeitraums zumindest wieder auf dem Rückweg befinden muss. Im Gegenzug kann der Händler so lange den Kaufpreis der Ware einbehalten, bis er die Rücksendung erhalten hat. Das bisherige unendliche Wider­rufsrecht für den Fall, dass die Wider­rufs­belehrung durch den Käufer unzureichend war, entfällt.

Zeitpunkt der Rücksendung

Bei Widerruf muss der Kaufvertrag binnen 14 Tagen rück­abgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Käufer die Ware innerhalb dieser Frist wenigstens auf den Rückweg zum Händler gebracht haben muss. Der Händler darf den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist oder der Käufer zumindest einen Beleg für die Absendung vorlegen kann.

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