Online-Shopping: Darauf ist ab Mitte Juni zu achten
Die Regeln fürs Online-Shopping haben sich geändert
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Mitte Juni treten neue Regeln fürs
Online-Shopping in Kraft. Sie betreffen insbesondere Vorschriften zum
Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten der Anbieter etwa
beim Bestellprozess. Unverändert - auch bei grenzüberschreitenden
Einkäufen - bleibt das Recht, Online-Käufe binnen 14 Tagen zu
widerrufen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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dabei sind folgende Regelungen, die vom 13. Juni an gelten:
Gebührenfreie Bezahlung
Die Regeln fürs Online-Shopping haben sich geändert
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Händler müssen mindestens eine gängige kostenlose
Zahlungsmöglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung
anbieten. Außerdem dürfen Anbieter bei der Nutzung von
kostenpflichtigen Zahlungsmitteln nur Kosten weitergeben, die ihnen
selbst tatsächlich auch entstehen.
Rücksendung zahlt der Kunde
Im Falle eines Widerrufs kann der Anbieter dem Käufer die Kosten fürs Zurückschicken unabhängig vom Warenwert vollständig auferlegen, wenn er über diesen Umstand vor Vertragsschluss zumindest auf seiner Internetseite klar und verständlich hingewiesen hat. Die bisherige 40-Euro-Grenze ab der Rücksendungen für den Verbraucher in jedem Fall kostenfrei sein mussten, entfällt. Der Händler kann sich aber natürlich nach wie vor bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Versandkosten sind erstattungsfähig
Die vom Käufer ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kosten, die den Standardversand übersteigen, also etwa der Aufpreis für einen Expressversand. Verbraucher müssen den Experten zufolge keine Versandkosten zahlen, wenn der Verkäufer darüber nicht vor Vertragsschluss auf seiner Seite informiert hat.
Eindeutige Widerrufserklärung
Käufer können ihr Widerrufsrecht
nicht mehr ausüben, indem sie Waren einfach kommentarlos und
fristgerecht zurückschicken oder die Paketannahme verweigern. Sie
müssen den Widerruf des Online-Kaufs nun eindeutig erklären. Um das
auch beweisen zu können, raten die Verbraucherschützer, grundsätzlich
nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg und nicht am Telefon zu
widerrufen. In der Praxis genüge es für einen wirksamen Widerruf, der
Rücksendung ein Widerrufsschreiben oder
-formular beizulegen.
Dauer des Widerrufrechts
Soll ein Online-Einkauf widerrufen werden, muss die Rückabwicklung innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Dies bedeutet, dass sich die Ware innerhalb diesen Zeitraums zumindest wieder auf dem Rückweg befinden muss. Im Gegenzug kann der Händler so lange den Kaufpreis der Ware einbehalten, bis er die Rücksendung erhalten hat. Das bisherige unendliche Widerrufsrecht für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung durch den Käufer unzureichend war, entfällt.
Zeitpunkt der Rücksendung
Bei Widerruf muss der Kaufvertrag binnen 14 Tagen rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Käufer die Ware innerhalb dieser Frist wenigstens auf den Rückweg zum Händler gebracht haben muss. Der Händler darf den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist oder der Käufer zumindest einen Beleg für die Absendung vorlegen kann.