Umtausch

Kulanz in der Krise: Onlineshops sind großzügig bei Retouren

Zwei Wochen und keinen Tag länger. Wie es das Gesetz regelt. So hand­haben die meisten Online­händler ihre Fristen für Retouren. Doch in Corona-Zeiten ist vieles anders.
Von dpa /

Rückgaberecht: In der Krise sind viele Händler kulanter Rückgaberecht: In der Krise sind viele Händler kulanter
picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Viele Online­händler gewähren Kundinnen und Kunden während der Corona-Krise eine verlän­gerte Frist für die Rück­gabe von Waren. Und die geht teils deut­lich über die gesetz­lich vorge­schrie­benen 14 Tage hinaus. Das hat die Verbrau­cher­zentrale Nord­rhein-West­falen in einer Stich­probe bei 20 großen Online­shops erhoben.

Viele sehr große Online­händler erlauben Kunden, ihre aktu­ellen Bestel­lungen bis Ende Mai oder bis Ende Juni zurück­zuschi­cken. Und einige Versender in der Stich­probe räumen ihrer Kund­schaft derzeit sogar pauschal 100 Tage ein, um Retouren auf den Weg zu bringen.

Neue Rück­gabe­fristen gelten teils rück­wirkend

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Zum Teil gelten die neuen Fristen auch für bereits getä­tigte Einkäufe, erklären die Verbrau­cher­schützer. So ließen sich bei manchem Händler beispiels­weise auch noch Ende Mai Waren zurück­geben, die bereits Anfang Februar bestellt wurden.

Welche Stich­tage dann genau gelten und auf wie viele Tage das Rück­gabe­recht womög­lich frei­willig verlän­gert wurde, sollte man den Bestell­unter­lagen entnehmen oder im Online-Kunden­bereich des Händ­lers nach­schauen.

Ausnahmen bestä­tigen die Kulanz­regel

Dabei sollte man auch auf Ausnahmen achten, bevor man sich unter Umständen voreilig auf die frei­willigen Zusagen verlässt. Denn es kann sein, dass einige Artikel von den Kulanz­rege­lungen ausge­nommen sind, warnen die Experten.

Und bei Online-Markt­plätzen sei es meist so, dass die Regeln nur für direkt vom Markt­platz-Betreiber verkaufte Artikel gelten, nicht aber für andere Verkäufer, auf dem Markt­platz. Zudem gebe es natür­lich nach wie vor etliche Online­shops, die an der gesetz­lichen Wider­rufs­frist von 14 Tagen nichts geän­dert haben.

Amazon lässt auch andere Händler über seine Platt­form verkaufen, und lagert für sie Waren in seinen Logis­tikzen­tren. Verstoßen die Artikel dabei gegen Marken­rechte, kann die Platt­form nichts dafür, entschied der Euro­päische Gerichtshof. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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