Online-Shopping

Online-Shopping: Gutachten fordert mehr Verbraucherschutz

Online-Markt­plätze und Vergleichs­portale vermit­teln immer häufiger Waren­käufe und die Buchungen von Dienst­leis­tungen. Rein recht­lich gesehen bewegen sich die Verbrau­cher oft auf wacke­ligem Boden. Das soll sich nach dem Willen der Verbrau­cher­schützer ändern.
Von dpa /

Ein Gutachter fordert mehr Schutz von Verbrauchern beim Online-Handel Ein Gutachter fordert mehr Schutz von Verbrauchern beim Online-Handel
picture alliance/Monika Skolimowska/zb/dpa
Online-Platt­formen und Vergleichs­portale, die Händler und Käufer im Internet zusam­menführen, müssen nach einem Gutachten von Verbrau­cher­schüt­zern stärker recht­lich in die Verant­wortung genommen werden. Es seien insbe­sondere Anpas­sungen im Vertrags- und Verbrau­cher­recht erfor­derlich, heißt es in dem Gutachten, das von Prof. Chris­toph Busch vom Lehr­stuhl für Deut­sches und Euro­päisches Wirt­schafts­recht an der Univer­sität Osna­brück vorge­stellt wurde. Das Papier war vom Verbrau­cher­zentrale Bundes­verband (vzbv)in Auftrag gegeben worden.

Zahl­reiche Verbrau­cher­beschwerden

Ein Gutachter fordert mehr Schutz von Verbrauchern beim Online-Handel Ein Gutachter fordert mehr Schutz von Verbrauchern beim Online-Handel
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Der Verband verwies in diesem Zusam­menhang auf zahl­reiche Beschwerden von Verbrau­chern. In vielen Streit­fällen sei unklar gewesen, wer über­haupt der zustän­dige Ansprech­partner für die Kunden sei. Häufig sei der Kunden­service von Vermitt­lungs­platt­formen schlecht erreichbar oder helfe nicht weiter, beispiels­weise bei der Vermitt­lung von Miet­wagen. Im Zusam­menhang mit Online-Markt­plätzen berich­teten Verbrau­cher auch von Problemen mit der Zahlungs­abwick­lung und unge­recht­fertigten Inkasso-Forde­rungen.

Probleme bei Rekla­mationen

Proble­matisch seien auch Kontakt­sperren aufgrund "zu vieler" Rekla­mationen. Dabei hätten Verbrau­cher auch keine Möglich­keit mehr, noch offene Bestel­lungen zurück­zusenden, Mängel zu rekla­mieren oder verlo­renge­gangene Liefe­rungen zu melden. Die Verbrau­cher­schützer führten auch Test­käufe durch und gingen Beschwerden zur Produkt­qualität sowie zu Problemen bei Rück­sendung und Widerruf nach.

Otmar Lell, Leiter Team Recht und Handel beim vzbv, forderte, im "Digital Service Act" der Euro­päischen Kommis­sion solle konkret beschrieben werden, wie Online-Markt­plätze ihr Angebot gestalten müssen. So müssten die Betreiber von Online-Markt­plätzen Klar­heit über den eigent­lichen Vertrags­partner herstellen.

Über­prüft werden müsse auch die Erklä­rung des Anbie­ters, ob er als Unter­nehmer oder als Privat­person handelt. Häufig tarnten sich kommer­zielle Händler auf Markt­plätzen wie eBay als Privat­verkäufer, um sich vor Gewähr­leis­tungs­pflichten zu drücken, hieß es.

Proble­mati­sches Bewer­tungs­system

Bei Rankings und Verglei­chen dürften keine "sach­fremden Krite­rien" wie Werbe­zwecke oder Provi­sions­zahlungen eine Rolle spielen. Außerdem dürften Online-Markt­plätze und Vergleichs­portale keinen Einfluss auf nutzer­gene­rierte Bewer­tungen nehmen.

Viele Platt­formen benutzen hier kompli­zierte Algo­rithmen, die Bewer­tungen unter­schied­lich stark gewichten und eine Gesamt­bewer­tung ermit­teln, die nicht dem Durch­schnitt aller abge­gebenen Bewer­tungen entspricht. Um auszu­schließen, dass hier unfaire Mani­pula­tion statt­findet, müssten alle Krite­rien der Gesamt­bewer­tung erklärt werden - und in welchem Verhältnis ihre Wich­tigkeit zuein­ander ist.

Laut einer Studie ist jeder Vierte bereits beim Online-Shop­ping betrogen worden. Details lesen Sie in einer weiteren News.

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