Online-Shopping: Gutachten fordert mehr Verbraucherschutz
Ein Gutachter fordert mehr Schutz von Verbrauchern beim Online-Handel
picture alliance/Monika Skolimowska/zb/dpa
Online-Plattformen und Vergleichsportale, die Händler
und Käufer im Internet zusammenführen, müssen nach einem Gutachten
von Verbraucherschützern stärker rechtlich in die Verantwortung
genommen werden. Es seien insbesondere Anpassungen im Vertrags- und
Verbraucherrecht erforderlich, heißt es in dem Gutachten, das von
Prof. Christoph Busch vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches
Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück
vorgestellt wurde. Das Papier war vom Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv)in Auftrag gegeben worden.
Zahlreiche Verbraucherbeschwerden
Ein Gutachter fordert mehr Schutz von Verbrauchern beim Online-Handel
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Der Verband verwies in diesem Zusammenhang auf zahlreiche Beschwerden
von Verbrauchern. In vielen Streitfällen sei unklar gewesen, wer
überhaupt der zuständige Ansprechpartner für die Kunden sei. Häufig
sei der Kundenservice von Vermittlungsplattformen schlecht erreichbar
oder helfe nicht weiter, beispielsweise bei der Vermittlung von
Mietwagen. Im Zusammenhang mit Online-Marktplätzen berichteten
Verbraucher auch von Problemen mit der Zahlungsabwicklung und
ungerechtfertigten Inkasso-Forderungen.
Probleme bei Reklamationen
Problematisch seien auch Kontaktsperren aufgrund "zu vieler" Reklamationen. Dabei hätten Verbraucher auch keine Möglichkeit mehr, noch offene Bestellungen zurückzusenden, Mängel zu reklamieren oder verlorengegangene Lieferungen zu melden. Die Verbraucherschützer führten auch Testkäufe durch und gingen Beschwerden zur Produktqualität sowie zu Problemen bei Rücksendung und Widerruf nach.
Otmar Lell, Leiter Team Recht und Handel beim vzbv, forderte, im "Digital Service Act" der Europäischen Kommission solle konkret beschrieben werden, wie Online-Marktplätze ihr Angebot gestalten müssen. So müssten die Betreiber von Online-Marktplätzen Klarheit über den eigentlichen Vertragspartner herstellen.
Überprüft werden müsse auch die Erklärung des Anbieters, ob er als Unternehmer oder als Privatperson handelt. Häufig tarnten sich kommerzielle Händler auf Marktplätzen wie eBay als Privatverkäufer, um sich vor Gewährleistungspflichten zu drücken, hieß es.
Problematisches Bewertungssystem
Bei Rankings und Vergleichen dürften keine "sachfremden Kriterien" wie Werbezwecke oder Provisionszahlungen eine Rolle spielen. Außerdem dürften Online-Marktplätze und Vergleichsportale keinen Einfluss auf nutzergenerierte Bewertungen nehmen.
Viele Plattformen benutzen hier komplizierte Algorithmen, die Bewertungen unterschiedlich stark gewichten und eine Gesamtbewertung ermitteln, die nicht dem Durchschnitt aller abgegebenen Bewertungen entspricht. Um auszuschließen, dass hier unfaire Manipulation stattfindet, müssten alle Kriterien der Gesamtbewertung erklärt werden - und in welchem Verhältnis ihre Wichtigkeit zueinander ist.
Laut einer Studie ist jeder Vierte bereits beim Online-Shopping betrogen worden. Details lesen Sie in einer weiteren News.