BNetzA

Das passiert mit den UMTS-Frequenzen nach 2020

Um dauerhaft mobiles Breitband-Internet in Deutschland zu etablieren, muss der Staat die dafür notwendigen Funkfrequenzen bereitstellen. Die BNetzA hat nun Orientierungspunkte zur zukünftigen Frequenz-Nutzung veröffentlicht.
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Die Zukunft der UMTS-Frequenzen Die Zukunft der UMTS-Frequenzen
Bild: dpa
Die Bundesnetzagentur macht sich zunehmend Gedanken über den Ausbau des mobilen Internets in Deutschland. Ein Ergebnis war der im Juli vorgestellte Frequenz-Kompass. Als Ergänzung zu diesem Frequenz-Kompass hat die BNetzA heute Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen vorgestellt, in denen es um die konkreten Frequenzbereiche geht.

Die Orientierungspunkte sollen geeignete Frequenzen für die Einführung des LTE-Nachfolgers 5G adressieren. Denn für den neuen Standard können auch die im Jahr 2000 versteigerten UMTS-Frequenzen genutzt werden, die bis Ende 2020 zugeteilt sind. Die Behörde plant, rechtzeitig über die erneute Bereitstellung zu entscheiden. Die Orientierungspunkte enthalten aber nicht nur einen Überblick über die einzelnen Frequenzbereiche, sondern auch erste Erwägungen für künftige Frequenzzuteilungen. Interessierte Kreise, also die Netzbetreiber und die Mobilfunk-Industrie, haben nun Gelegenheit, bis zum 1. März 2017 Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten abzugeben.

Das geschieht mit den UMTS-Frequenzen

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Die Orientierungspunkte beschäftigen sich überwiegend mit den Frequenzbereichen um 700 MHz, 2 GHz (das sogenannte UMTS-Spektrum), 3,4-3,8 GHz sowie 26 GHz und 28 GHz. Laut der BNetzA ist der Bereich von 3,4 bis 3,8 GHz von besonderem Interesse für die Einführung von 5G. Die Frequenznutzungsrechte in diesen Bereichen sind allerdings größtenteils noch bis zum Ende der Jahre 2020 bzw. 2021/2022 befristet. Die BNetzA strebt bei der Neuvergabe aber eine möglichst frühzeitige Entscheidung über die Bereitstellung dieser Frequenzen für Breitbanddienste an.

Die Frequenznutzungsrechte im Bereich 2 GHz - also die jetzigen UMTS-Lizenzen - laufen zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2025 aus und sollen wie immer in einem objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren bereitgestellt werden. Die Frequenzen im Bereich 1920,0-1980,0 MHz/2110,0-2170,0 MHz sollen gemeinsam bereitgestellt werden. Damit würden insgesamt 2x 60 MHz (gepaart) zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung der Frequenzen soll in 5-MHz-Blöcken erfolgen, und zwar jeweils als zusammenhängendes Spektrum.

Für alle Frequenzzuteilungen im 2-GHz-Band will die BNetzA angemessene Laufzeiten mit einem einheitlichen Laufzeitende festlegen. Grundsätzlich sollen auch Neueinsteiger und virtuelle Mobilfunknetzbetreiber (MVNO) wieder zum Zug kommen, die BNetzA will den "gebotenen regulatorischen Handlungsbedarf" aber "ergebnisoffen" prüfen.

Mittenlücke im 700-MHz-Spektrum

Zur europaweit einheitlichen Nutzung des 700-MHz-Spektrums hat die EU mittlerweile erste Richtlinien und Pläne vorgelegt. Auch die BNetzA erwähnt wieder einen besonderen Bereich des 700-MHz-Bandes, das ja in Deutschland für die Zeit nach der DVBT-Abschaltung bereits für mobiles Breitband reserviert ist.

Die Frequenzen im Bereich 738-753 MHz (insgesamt 15 MHz) in der so genannten Mittenlücke des 700-MHz-Bandes sollen für den drahtlosen Netzzugang als Supplementary Downlink (SDL) bereitgestellt werden. Bei dieser Technik werden eigentlich ungepaarte Frequenzen gebündelt, um eine höhere Downstream-Rate zu erzielen. Interessierte Unternehmen hätten ab jetzt Gelegenheit, auf der Grundlage ihrer zukünftigen Geschäftsmodelle ihr Interesse an einer Nutzung der Frequenzen näher zu erläutern.

Darüber hinaus besteht im Frequenzplan für den 700-MHz-Bereich laut der BNetzA eine Widmung für militärische Nutzungen. Eigene breitbandige Mobilfunkanwendungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und die Bundeswehr sind im 700-MHz-Band außerhalb der Bereiche für den breitbandigen mobilen Internet-Zugang geplant.

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