Ärger mit dem Paketdienst: Was bei Schäden und Verlust gilt
Ärger bei der Paketzustellung gibt es immer wieder
picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Schäden bei Paketsendungen müssen Empfänger
zügig reklamieren. Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets
entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst
melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer
Internetseite. Einen Schaden am Paketinhalt können Empfänger bis zu
sieben Tage nach Erhalt reklamieren.
Kommt das Paket hingegen schon offensichtlich, also äußerlich beschädigt an, sollten Empfänger sich den Schaden direkt vom Zusteller bestätigen lassen. Dafür packen sie das Paket am besten in Anwesenheit des Zustellers aus, raten die Verbraucherschützer.
Wer unterschreibt, liegt in der Beweispflicht
Ärger bei der Paketzustellung gibt es immer wieder
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Denn mit der Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den
Erhalt des Pakets, sondern auch dass die Lieferung ordnungsgemäß und
damit unbeschädigt übergeben wurde. Im Streitfall liege also die
Beweispflicht beim Empfänger. Dann kann es schwierig werden,
Erstattungsansprüche durchzusetzen.
Geht Ware auf dem Postweg verloren, müssen Kunden sie nicht bezahlen. Sie können nach Angaben der Verbraucherschützer aber auch nicht verlangen, dass der Händler die Produkte erneut schickt - wenn dieser für den Transport einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat.
Wer Ärger mit einem Paketdienst hat, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle [Link entfernt] versucht, zwischen Kunden und Dienstleistern zu vermitteln, wenn es um Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen geht.
Die Schlichter sind nach Angaben der Bundesnetzagentur unparteiisch. Sollte es zu keiner Lösung kommen, können Verbraucher danach noch vor Gericht ziehen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und freiwillig.
Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre ein verbindliches Verfahren wirkungsvoller. Sie fordern auch bessere Kundenrechte. Seit Dezember 2015 sind bei ihnen nach eigenen Angaben mehr als 40.000 Beschwerden von Verbrauchern zu Paketdienstleistungen eingegangen.
Die Zustellung an der Haustür durch einen Dienstleister lässt sich auch umgehen. Der Trend geht dahin, dass immer mehr Verbraucher Online shoppen, sich die Ware aber in die physische Filiale liefern lassen. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren Meldung.