Abzocke

Bei Rückruf Abzocke: So reagieren Sie bei Ping-Anrufen

Ping-Anrufe wollen Verbrau­cher zum Rückruf locken. Wer das macht, zahlt oft hohe Gebühren. Tatsäch­lich kann man die Nummern aber gut enttarnen - und sich entstan­dene Kosten oft zurück­holen.
Von dpa /

Betrüger wollen mit Lockanrufen einen Rückruf provozieren Betrüger wollen mit Lockanrufen einen Rückruf provozieren
picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Das Telefon klin­gelt nur kurz. So schnell ranzu­gehen, schafft kaum jemand. Auf dem Display erscheint ein Anruf in Abwe­senheit. Viele rufen jetzt instinktiv zurück. Und tappen so in die Kosten­falle. Dahinter steckt die Masche der Ping-Anrufe.

Betrüger wollen mit diesen Lock­anrufen einen Rückruf provo­zieren - und auf diese Weise Geld machen. Das Ganze funk­tioniert sowohl über das Smart­phone als auch über Fest­netz-Anschlüsse. Das Problem: Viele Verbrau­cher merken gar nicht, dass sie abge­zockt werden.

Wer zurück­ruft, hört am anderen Ende der Leitung manchmal nichts, legt auf und denkt sich nichts weiter dabei. In anderen Fällen gibt es Band­ansagen, etwa zu angeb­lichen Paket­liefe­rungen. Das Ziel: Den Nutzer möglichst lange in der Leitung halten. Das böse Erwa­chen folgt bei Vertrags­kunden dann auf der Tele­fonrech­nung. Prepaid-Nutzer bemerken die Abzocke unter Umständen gar nicht.

Verwechs­lungs­gefahr: Vorwahlen aus dem Ausland

Betrüger wollen mit Lockanrufen einen Rückruf provozieren Betrüger wollen mit Lockanrufen einen Rückruf provozieren
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Doch Verbrau­cher können vorbeugen - vor allem, indem sie sich die Nummer des Anru­fers genau ansehen. Ping-Anrufe haben fast immer eine Vorwahl aus dem Ausland, erkennbar an einem "+" oder den Ziffern "00" zu Beginn der Nummer.

Viele Beschwerden gab es zuletzt vor allem über Anrufe aus Burundi und Tune­sien. Die Tücke: Die Vorwahlen der Länder - 00 257 und 00 216 - ähneln denen von Emsdetten (02572) und Mönchen­glad­bach (02161). So ist es auch bei vielen anderen Vorwahlen von meist eher exoti­schen Ländern: Sie lassen sich leicht mit Städte-Vorwahlen verwech­seln.

Dazu kommen unab­hängige Nummern, die von Mobil­funk­anbie­tern vergeben werden. Sie beginnen häufig mit "+88". "Diese Nummern erin­nern an baye­rische Vorwahlen oder 0800er-Nummern", erklärt Kathrin Körber, Juristin bei der Verbrau­cher­zentrale Nieder­sachsen.

Der Tipp: Wer einen unbe­kannten Anruf erhält, sollte die ange­rufene Nummer in jedem Fall genau prüfen und über­legen, ob man über­haupt einen Anruf erwartet, zum Beispiel auf dem Ausland. "Wenn es wichtig ist, wird sich der Anrufer nochmal melden", sagt Körber.

Anlauf­stelle: Bundes­netz­agentur

Wer unsi­cher ist, kann die Nummer auch auf der Website der Bundes­netz­agentur über­prüfen. Dort sind viele Nummern gelistet [Link entfernt] , gegen die die Behörde bereits Maßnahmen einge­leitet hat. Wer schon zurück­gerufen und die Abzocke bemerkt hat, kann den Anruf auf der Seite der Bundes­netz­agentur melden.

Dazu rät auch Rechts­anwalt Chris­tian Solmecke. Denn bei der Masche handele es sich um einen voll­endeten Betrug. "Betrof­fene sind aber nicht verpflichtet, einen solchen Betrug bei der Polizei oder der Staats­anwalt­schaft zu melden." Möglich sei dies natür­lich immer.

Eine effek­tive Straf­verfol­gung ist aller­dings eher selten möglich. Zwar sind bereits Täter gefasst und belangt worden. In den meisten Fällen kommen die Betrüger aber nicht aus Deutsch­land oder der EU, sondern aus dem außer­euro­päischen Ausland - das macht die Sache schwie­riger für die Ermittler. "Die Betrüger arbeiten häufig mit einem auslän­dischen Tele­kommu­nika­tions­anbieter zusammen, wobei sich die Vernet­zungen im Einzelnen meist schwer nach­weisen lassen", erklärt Solmecke.

Glück im Unglück: Bereits gemel­dete Rufnummer

Inter­essanter für den Verbrau­cher: Ist die Nummer des Ping-Anrufs bereits bei der Bundes­netz­agentur gemeldet, gibt es in vielen Fällen ein Verbot der Rech­nungs­legung. Der Mobil­funk­anbieter darf den Kunden für den Anruf dann nichts mehr berechnen.

In so einem Fall sollten Betrof­fene sich beim eigenen Anbieter melden, der Rech­nung schrift­lich wider­spre­chen und ledig­lich einen entspre­chend gekürzten Betrag über­weisen - oder bereits gezahltes Geld zurück­fordern.

Steht die Nummer noch nicht auf der Liste der Bundes­netz­agentur, gibt es keinen recht­lichen Anspruch. Trotzdem empfiehlt Solmecke, um eine Kürzung des Betrages zu bitten. Häufig seien die Anbieter kulant.

Ein weiterer Schutz: Für 56 Länder gibt es inzwi­schen verpflich­tende Preis­ansagen zu Beginn des Gesprächs. Wer zurück­ruft, wird dann sofort über die anfal­lenden Kosten infor­miert.

Doch wie kommen die Betrüger eigent­lich an meine Nummer? In einigen Fällen werden die Nummern von einem Computer gene­riert, dann ist es tatsäch­lich Zufall, erklärt Kathrin Körber.

Doch immer wieder kommt es auch vor, dass etwa bei Daten­lecks abge­schöpfte Daten in die Hand von Betrü­gern gelangen. Dagegen hilft vor allem, persön­liche Daten wie die Tele­fonnummer oder die Adresse gene­rell nur sparsam preis­zugeben.

Wie Sie sich grund­sätz­lich vor Telefon- und Online-Betrug schützen können, lesen Sie in unserem ausführ­lichen Ratgeber.

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