Abzocke

Polizei warnt vor gefälschten PayPal-Zahlungsbestätigungen

Kriminelle suchen momentan auf Verkaufsplattformen nach Opfern, denen sie hochpreisige Waren abluchsen können. Bezahlt wird trotz gefälschter Zahlungs­be­stätigung indes nicht.
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Polizei Niedersachsen warnt vor Betrug Polizei Niedersachsen warnt vor Betrug
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Kriminelle zielen im Internet oft darauf ab, ahnungslosen Kaufinteressenten über Betrügereien das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Polizei warnt momentan allerdings vor einer Masche, die auf Verkäufer abzielt - und zwar häufig auf Anbieter, die etwas teures zu verkaufen haben.

Die Betrüger bedienen sich dabei einer Fälschung, die dem Ruf des Bezahldienstleisters PayPal schaden könnte - obwohl der Betrug eben darin besteht, PayPal gar nicht zu verwenden und stattdessen nur für die Fälschung zu missbrauchen.

So funktioniert die Betrugsmasche

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Laut der Polizei Niedersachsen suchen sich die Täter auf Verkaufsplattformen wie eBay oder eBay Kleinanzeigen hochpreisige Produkte aus, beispielsweise teure Markenuhren für 5500 Euro. An den Verkäufer schicken die Täter dann eine Mail, in der sie ein Kaufinteresse signalisieren. Sie geben dabei an, dass sie die Uhr per PayPal bezahlen werden. Der Verkäufer solle den Artikel dann bitte an z.B. eine Nichte in England schicken.

Allerdings führen die Verbrecher keine echte PayPal-Zahlung aus. Stattdessen fälschen sie ein Zahlungsformular, das sie dem Verkäufer per Mail zuschicken. Als Absender nutzen die Täter eine eigene Domain, beispielsweise "confirmtransactions.com". Unter dieser Adresse ist allerdings keine Webseite hinterlegt, die Absenderadresse der Mail lautet dann beispielsweise paypal@confirmtransactions.com. Andere Varianten sind laut der Polizei ebenfalls denkbar.

In der Mail behaupten die Kriminellen zudem, dass der Betrag zunächst "aus Schutzgründen" bei PayPal zwischengeparkt sei. Um das Geld ausbezahlt zu bekommen, müsse der Verkäufer des Produkts innerhalb von 48 Stunden einen Nachweis darüber an die Mailadresse der Betrüger senden, dass die Ware tatsächlich verschickt worden ist. Dies solle er beispielsweise durch eine Tracking-Nummer des Logistikers belegen.

Der Verkäufer bekommt eine Tracking-Nummer aber erst, nachdem er die Sendung bei seinem Transportdienstleister eingeliefert hat. Das Ergebnis: Die Uhr ist auf dem Weg zu den Verbrechern oder ihren Mittelsmännern. Eine Auszahlung des Betrags findet jedoch nicht statt. Denn der echte PayPal-Dienst wurde gar nicht verwendet, die Mail war nur eine Fälschung. Das Paket ist allerdings längst weg.

Das empfiehlt die Polizei

Anbieter sollten laut der Polizei für den Verkauf nur die Geldtransferdienste nutzen, die sie kennen und wo eintreffende Zahlungen in einem Account vorab geprüft werden können. Bei PayPal kann man sich beispielsweise einloggen und den Geldtransfer überprüfen. Die Polizei warnt dringend davor, Links aufzurufen, die von unbekannten Personen zugeschickt wurden.

Wer als Händler bereits in die Falle getappt sei, solle sich an die örtliche Polizei wenden oder alternativ (bei Lieferungen nach England) auch an die englische Polizei.

Darüber hinaus stellt die Polizei klar, dass der Geld-Sende-Dienst "PayPal for Friends" tatsächlich nur nur für Freunde konzipiert sei. Über diesen Dienst sollten niemals Geldzahlungen an unbekannte Personen, z.B. an Verkäufer auf eBay, durchgeführt werden. Denn in diesem Fall bestehe keinerlei Käuferschutz.

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