Straßenverkehr

Blitzer-Apps im Auto: Das ändert sich an der Rechtslage

Das Verbot von Radar­warnern im Auto wurde in der neuen Stra­ßenver­kehrs­ordnung genauer defi­niert. Schlupf­löcher gibt es aber nach wie vor.
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Veränderte Rechtslage für Blitzer-Apps Veränderte Rechtslage für Blitzer-Apps
Fotos: ghazii/Pixel-Shot -fotolia-com, Montage: teltarif.de
Blitzer-Apps für Auto­fahrer erfreuen sich einer großen Beliebt­heit. Gleich­wohl bewegten sich Nutzer auch bisher schon in einer recht­lichen Grau­zone. Im Rahmen der neuen Stra­ßenver­kehrs­ordnung wurde das Verbot jetzt genauer defi­niert. Bislang war nur davon die Rede, dass der Auto­fahrer keine tech­nischen Geräte verwenden darf, die dafür gedacht sind, Verkehrs­über­wachungs­maßnahmen wie zum Beispiel Blitzer anzu­zeigen.

Die Rege­lung bezog sich auf den Fahrer und war insbe­sondere für eigen­stän­dige Radar­warner gedacht. Smart­phones wurden nicht explizit erwähnt. Geahndet wurde ein Verstoß - auch über Handy-Apps - auch bisher schon mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in der Flens­burger Verkehrs­sünder-Kartei. Der Beifahrer wurde nicht erwähnt, sodass dieser - zumin­dest offi­ziell - mit keinen Sank­tionen rechnen musste.

Rege­lung jetzt sinn­gemäß auch für Apps

Veränderte Rechtslage für Blitzer-Apps Veränderte Rechtslage für Blitzer-Apps
Fotos: ghazii/Pixel-Shot -fotolia-com, Montage: teltarif.de
In der Neufas­sung der Stra­ßenver­kehrs­ordnung gilt die Rege­lung nicht mehr für eigen­stän­dige Blitzer-Warn­geräte, sondern auch für Gadgets, die tech­nisch den glei­chen Zweck erfüllen. Das schließt somit erst­mals auch Smart­phones ein, auf denen Radar­warn-Apps instal­liert sind. Im Grunde genommen wurde demnach nur das im Gesetz veran­kert, was bisher schon gängige Praxis war.

Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber des Portals Geblitzt.de, erklärt: "Die große Ände­rung, die die Medien zum Jahres­wechsel prophe­zeit haben, hat ... faktisch nicht statt­gefunden. Der Beifahrer wird auch weiterhin nicht erwähnt. Demnach liegt nahe, dass dieser nach wie vor den Fahrer darum bitten kann, das Tempo zu mindern - solange er nicht auf die App hinweist."

Kontrolle bleibt unklar

Verwun­derlich sei dennoch, dass der Gesetz­geber weiterhin Schlupf­löcher lasse, wenn die Stra­ßenver­kehrs­ordnung schon ange­passt werde. Auch wie die eigent­liche Kontrolle des Handys vonstat­tengehen soll, bleibe weiter offen. Denn Poli­zisten dürften zwar Fahr­zeug­papiere verlangen, den Betrof­fenen auffor­dern, das Auto zu verlassen und schauen, ob Warn­dreieck und Verbands­kasten vorhanden sind, aber nicht so einfach das Auto ohne begrün­deten Verdacht betreten oder durch­suchen.

Unter dem Strich dürften sich einschlä­gige Apps auch in Zukunft einer großen Beliebt­heit erfreuen. Zudem gibt es Fahr­zeuge mit inte­griertem Navi­gati­onssystem, bei dem der Radar­warner inte­griert und stan­dard­mäßig akti­viert ist. Unter dem Strich gibt es frei­lich auch eine legale App, um Bußgel­dern zu entkommen: Diese nennt sich Tacho und ist in jedem Auto schon vorin­stal­liert. Wenn der Fahrer in Verbin­dung mit Bremse und Gaspedal die erlaubte Höchst­geschwin­digkeit einhält, werden Straf­mandate sehr effektiv vermieden.

Erst kürz­lich hat Blitzer.de ein großes Update seiner iPhone-App veröf­fent­licht.

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