Rundfunkbeirtag

21. KEF-Bericht: Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Die KEF hat den Bundesländern ihren 21. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 übergeben. Zu einigen zentralen Berichtspunkten bestehen aus Sicht der ARD erhebliche Auffassungsunterschiede.
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Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) hat den Bundesländern ihren 21. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 übergeben. Zu einigen zentralen Berichtspunkten bestehen aus Sicht der ARD erhebliche Auffassungsunterschiede. So kann der öffentlich-rechtliche Senderverbund etwa die von der KEF angenommenen Überschüsse nicht nachvollziehen. In ihrem Bericht geht die Kommission von einem Überschuss für die ARD von 502,4 Mio. Euro für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 aus.

"Es verwundert, dass trotz unserer erheblichen Spar­bemühungen die KEF im Wege großzügiger Annahmen einen so großen Spielraum sieht", meint Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und BR-Intendant. "Die ARD geht sorgfältig mit den ihr anvertrauten Mitteln um und spart im Übrigen schon seit Jahren. Künftige Beitrags­einnahmen lassen sich im Unterschied zu Aufwendungen im Vorfeld nur schwer schätzen. Sie hängen von vielen externen Faktoren wie der gesamt­wirtschaftlichen Lage ab."

Wilhelm: "KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern"

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Darüber hinaus seien laut Wilhelm die Aussagen der KEF zu einzelnen Programm­aufwendungen nicht nach­vollziehbar: "Die KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programm­gestaltung zu äußern. Das gilt für die Sport­berichterstattung genauso wie für die Krimi­produktion. Der Etat für Sport­rechte ist im Übrigen seit 2012 eingefroren."

Aus den Prüfungen der KEF ergäben sich darüber hinaus nicht nachvollziehbare Kürzungen. So streiche die KEF den Personal­aufwand pauschal um 20 Prozent, wenn zum Beispiel neue gesetzliche Regelungen bei der Arbeitnehmer­überlassung umgesetzt werden müssen. Dieses Vorgehen sei aus Sicht der ARD "unverständlich und reduziert den Anreiz zum wirtschaftlichen Handeln". Mit dieser Kürzung beeinflusse die KEF auch das Programm­angebot, da im Schnitt 80 Prozent des Personals unmittelbar für die Programm­erstellung eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund sagte Wilhelm: "Auch deshalb plädiert die ARD für eine Modernisierung des KEF-Verfahrens. Wir brauchen mittel- und langfristig mehr Planungs­sicherheit." Er verwies darauf, dass die ARD bereits einschneidende Spar­programme fährt. Einspar­maßnahmen in Produktions­betrieb und IT seien bereits angelaufen.

Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags

In ihrem 21. Bericht schlägt die KEF den Ländern wie erwartet vor, den Rundfunk­beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro nicht zu verändern. Nichts anderes hatte die ARD beantragt. Damit bleibt es bis Ende 2020 dabei, dass der Rundfunk­beitrag seit 2009 nicht mehr erhöht und im Jahr 2015 erstmalig abgesenkt wurde (von 17,98 Euro auf 17,50 Euro).

Ulrich Wilhelm: "Mein Blick geht vielmehr auf die Zeit danach: Nach dann zwölf Jahren ohne Beitrags­erhöhung werbe ich schon heute zumindest um einen angemessenen Ausgleich der Teuerung ab 2021. Heute ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der einzige Teil öffentlicher Daseins­vorsorge, bei dem sich seit 2009 die verfügbaren Gebühren- oder Beitragsmittel der ARD unterhalb der allgemeinen Preis­steigerung, insbesondere auch unterhalb der rundfunk­spezifischen Teuerung bewegt haben."

Für den ARD-Vorsitzenden gehe es um eine Grundsatz­frage: "Wenn wir weiterhin einen starken und regional vielfältigen Rundfunk wollen, dann muss dieser auch finanziell so ausgestattet sein, dass die Qualität des Programms erhalten bleiben kann. Ohne den Ausgleich der Teuerung müssten wir massiv ins Programm einschneiden."

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