21. KEF-Bericht: Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
Foto: dpa
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) hat den Bundesländern ihren 21. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 übergeben. Zu einigen zentralen Berichtspunkten bestehen aus Sicht der ARD erhebliche Auffassungsunterschiede. So kann der öffentlich-rechtliche Senderverbund etwa die von der KEF angenommenen Überschüsse nicht nachvollziehen. In ihrem Bericht geht die Kommission von einem Überschuss für die ARD von 502,4 Mio. Euro für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 aus.
"Es verwundert, dass trotz unserer erheblichen Sparbemühungen die KEF im Wege großzügiger Annahmen einen so großen Spielraum sieht", meint Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und BR-Intendant. "Die ARD geht sorgfältig mit den ihr anvertrauten Mitteln um und spart im Übrigen schon seit Jahren. Künftige Beitragseinnahmen lassen sich im Unterschied zu Aufwendungen im Vorfeld nur schwer schätzen. Sie hängen von vielen externen Faktoren wie der gesamtwirtschaftlichen Lage ab."
Wilhelm: "KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern"
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
Foto: dpa
Darüber hinaus seien laut Wilhelm die Aussagen der KEF zu einzelnen Programmaufwendungen nicht nachvollziehbar: "Die KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern. Das gilt für die Sportberichterstattung genauso wie für die Krimiproduktion. Der Etat für Sportrechte ist im Übrigen seit 2012 eingefroren."
Aus den Prüfungen der KEF ergäben sich darüber hinaus nicht nachvollziehbare Kürzungen. So streiche die KEF den Personalaufwand pauschal um 20 Prozent, wenn zum Beispiel neue gesetzliche Regelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung umgesetzt werden müssen. Dieses Vorgehen sei aus Sicht der ARD "unverständlich und reduziert den Anreiz zum wirtschaftlichen Handeln". Mit dieser Kürzung beeinflusse die KEF auch das Programmangebot, da im Schnitt 80 Prozent des Personals unmittelbar für die Programmerstellung eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund sagte Wilhelm: "Auch deshalb plädiert die ARD für eine Modernisierung des KEF-Verfahrens. Wir brauchen mittel- und langfristig mehr Planungssicherheit." Er verwies darauf, dass die ARD bereits einschneidende Sparprogramme fährt. Einsparmaßnahmen in Produktionsbetrieb und IT seien bereits angelaufen.
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags
In ihrem 21. Bericht schlägt die KEF den Ländern wie erwartet vor, den Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro nicht zu verändern. Nichts anderes hatte die ARD beantragt. Damit bleibt es bis Ende 2020 dabei, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr erhöht und im Jahr 2015 erstmalig abgesenkt wurde (von 17,98 Euro auf 17,50 Euro).
Ulrich Wilhelm: "Mein Blick geht vielmehr auf die Zeit danach: Nach dann zwölf Jahren ohne Beitragserhöhung werbe ich schon heute zumindest um einen angemessenen Ausgleich der Teuerung ab 2021. Heute ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der einzige Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, bei dem sich seit 2009 die verfügbaren Gebühren- oder Beitragsmittel der ARD unterhalb der allgemeinen Preissteigerung, insbesondere auch unterhalb der rundfunkspezifischen Teuerung bewegt haben."
Für den ARD-Vorsitzenden gehe es um eine Grundsatzfrage: "Wenn wir weiterhin einen starken und regional vielfältigen Rundfunk wollen, dann muss dieser auch finanziell so ausgestattet sein, dass die Qualität des Programms erhalten bleiben kann. Ohne den Ausgleich der Teuerung müssten wir massiv ins Programm einschneiden."