Filmrechte

Redtube-Abmahner fehlen möglicher­weise die Exklusiv­rechte an den Porno-Videos

Neues im Redtube-Abmahn­fall: Laut Welt am Sonntag bestehen Zweifel daran, dass The Archive überhaupt die exklusiven Online-Rechte an den Porno-Videos besitzt, wegen derer die Nutzer abgemahnt wurden.
Von Marie-Anne Winter

Eigenwerbung auf der Internetseite von The Archive AG. Möglicherweise besitzt der Abmahner  die Online-Rechte an den Porno-Videos gar nicht. Eigenwerbung auf der Internetseite von The Archive AG. Möglicherweise besitzt der Abmahner die Online-Rechte an den Porno-Videos gar nicht.
Screenshot von the-archive.ch
Im Fall der Abmahnungs-Welle gegen Nutzern des Erotik-Portals Redtube hat es schon einige erstaunliche Kapriolen gegeben. Nicht nur, dass inzwischen gegen den abmahnenden Anwalt Thomas Urmann wegen schwerer Erpressung ermittelt wird und das Landgericht Köln seine eigene Auffassung zu den Auskunftsersuchen des Berliner Anwalts Daniel Sebastian revidiert hat. Es wird noch viel interessanter: Inzwischen gibt es sogar berechtigte Zweifel daran, dass die Schweizer Firma The Archive, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt worden sind, die Online-Verwertungsrechte für die betreffenden Sexfilme überhaupt besitzt.

Wie die Welt am Sonntag heute berichtet, liegen der Zeitung Verträge vor, die das nahelegen. Die Vertragskopien ließen Zweifel daran aufkommen, dass The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, Eigenwerbung auf der Internetseite von The Archive AG. Möglicherweise besitzt der Abmahner  die Online-Rechte an den Porno-Videos gar nicht. Eigenwerbung auf der Internetseite von The Archive AG. Möglicherweise besitzt der Abmahner die Online-Rechte an den Porno-Videos gar nicht.
Screenshot von the-archive.ch
um die es bei der ganzen Abmahungs-Aktion geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Unterlagen zufolge habe The Archive die Online-Verwertungsrechte der Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen. Hausner wiederum erwarb die weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. mit Sitz in Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnet haben soll. Allerdings ist auch Serrato Consultores S.L. nicht selbst Urheberin dieser Filme. Die Porno-Videos wurden eigentlich von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht und mit ganz anderen Titeln versehen, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen würden. Serrato Consultatores habe sie anscheinend lediglich umetikettiert.

Combat Zone USA wiederum vermarkte das Filmmaterial weiterhin selbst online unter den Originaltiteln. Laut Welt am Sonntag sei unwahrscheinlich, dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten habe. The Archive habe das bislang auch nicht nachweisen können.

Bricht der gesamte Fall zusammen?

An diesem Detail könnte der gesamte Fall in sich zusammenbrechen: Wen sich tatsächlich herausstellen sollte, dass The Archive die Online-Rechte für die abgemahnten Filme gar nicht hat, wären die Abmahnungen hinfällig - und die Pornofreunde, die den gefordert Ablass von 250  Euro bereits gezahlt haben, hätten einen weiteren wirklich guten Grund, ihr Geld zurückzufordern.

Allzu groß dürften die Chancen, das die Abgemahnten ihr Geld tatsächlich zurück bekommen, allerdings nicht sein: Die Kanzlei Urmann und Kollegen könnte die Betroffenen direkt an den Mandanten The Archive in der Schweiz verweisen - wie weit es möglich ist, das Geld dort einzuklagen, ist fraglich. Zumal bei The Archive selbst wohl kaum etwas zu holen ist - für das Jahr 2012 habe diese Firma nur 100 000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen ausgewiesen.

Einen ausführlichen Artikel über die bisherigen Wendungen im Abmahnfall Redtube finden Sie in unserem Hintergrundartikel Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann: Vom Jäger zum Gejagten.

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