GSM-Repeater: Funkloch selbst stopfen - die Rechtslage
Trotz bundesweiter Netztests, Werbekampagnen und Ausbauoffensiven: Das vom Kunden bevorzugte Mobilfunknetz funktioniert gerade dort nicht, wo man es dringend brauchen könnte. Ein Anruf bei der Hotline hilft nicht sofort: Die Hotliner sind eher auf alltägliche Fragen zu Tarifen und Optionen und dem schnellen Abschluss von Neuverträgen geschult. Technische Fragen, etwa mit Hintergrund "Warum ist in Klein-Posemuckel-Süd kein Netz?", können nicht immer zufriedenstellend beantwortet werden. Bis eine neue Sendeanlage dem Netzbetreiber genehmigt wird, kann es dauern. Oft scheitert sie an irrationalen Bedenken verunsicherter Mitmenschen, nicht vorhandenen Standorten oder der fehlenden Richtfunkverbindung.
Callstel MSV-80 von Pearl
Bild: teltarif.de
Eine mögliche Lösung für den einzelnen Nutzer könnte ein Repeater sein. Man stellt eine Antenne dort auf, wo man
Empfang hat und leitet das Signal zu einem kleinen Verstärker, der das Signal
anhebt und über eine Mini-Antenne - etwa im Büro oder Hobbykeller - wieder
ausstrahlt. Nach diesem Prinzip sind die ICE-Züge der Deutschen Bahn mit
Repeatern ausgestattet.
Repeater im Handel kaufen?
GSM-Repeater zur Signalverstärkung
Bild: teltarif.de
Handelsunternehmen wie Pearl aus Buggingen bei Freiburg haben GSM-Repeater ins
Programm aufgenommen, die laut Herstellerangaben genau diese Nutzungszenarien abdecken sollen.
Die Sendeleistung des Modells Callstel MSV-80 soll laut Datenblatt
knapp 4 Milliwatt betragen, ein GSM Handy kann mehr als das 250fache leisten.
Vor dem Senden muss die Gesetzeslage beachtet werden!
Ein Repeater ist eine Sendeanlage und bevor man diese erwerben oder gar in Betrieb nehmen kann, gibt es einige rechtliche Hürden: Der Hersteller oder "Inverkehrbringer" (wenn der Hersteller außerhalb der EU angesiedelt ist oder gar nicht genau bekannt ist) muss das Gerät mit einer CE-Kennzeichnung versehen und in einer im Karton beiliegenden "Konformitätserklärung" bestätigen, dass das Gerät bestimmte Richtlinien einhält. In der dem Pearl GSM-Repeater beigepackten Bedienungsanleitung ist diese Erklärung enthalten, welche besagt, dass das Gerät der R&TTE-Richtlinie 99/5/EG, die EMV Richtlinie 2004/108/EG, die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und der RoHS Richtlinie 2011/65/EU entspricht. Für Kenner: R&TTE ist die Abkürzung für Funk- und Telekommunikationstechnische Geräte, bei EMV geht es um die elektromagnetische Verträglichkeit, bei Niederspannung um den Schutz vor elektrischen Schlägen und bei RoHS geht es um die Vermeidung umweltschädlicher Produkte, wie beispielsweise möglichst wenig Blei im Lötzinn.
Auf der folgenden Seite beantworten wir die Frage, ob man nun das Gerät so einfach in die Steckdose stecken darf?