Selbsthilfe

GSM-Repeater: Funkloch selbst stopfen - die Rechtslage

Lästige Funklöcher, daheim oder im Büro: Ist Selbsthilfe möglich?
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Trotz bundesweiter Netztests, Werbe­kampagnen und Ausbau­offensiven: Das vom Kunden bevorzugte Mobil­funknetz funktioniert gerade dort nicht, wo man es dringend brauchen könnte. Ein Anruf bei der Hotline hilft nicht sofort: Die Hotliner sind eher auf alltägliche Fragen zu Tarifen und Optionen und dem schnellen Abschluss von Neu­verträgen geschult. Technische Fragen, etwa mit Hintergrund "Warum ist in Klein-Posemuckel-Süd kein Netz?", können nicht immer zufrieden­stellend beantwortet werden. Bis eine neue Sende­anlage dem Netz­betreiber genehmigt wird, kann es dauern. Oft scheitert sie an irrationalen Bedenken verun­sicherter Mitmenschen, nicht vorhandenen Standorten oder der fehlenden Richtfunkverbindung.

Funkloch selbst stopfen - besser nicht! Callstel MSV-80 von Pearl
Bild: teltarif.de
Eine mögliche Lösung für den einzelnen Nutzer könnte ein Repeater sein. Man stellt eine Antenne dort auf, wo man Empfang hat und leitet das Signal zu einem kleinen Verstärker, der das Signal anhebt und über eine Mini-Antenne - etwa im Büro oder Hobby­keller - wieder ausstrahlt. Nach diesem Prinzip sind die ICE-Züge der Deutschen Bahn mit Repeatern ausgestattet.

Repeater im Handel kaufen?

Funkloch selbst stopfen - besser nicht! GSM-Repeater zur Signalverstärkung
Bild: teltarif.de
Handels­unternehmen wie Pearl aus Buggingen bei Freiburg haben GSM-Repeater ins Programm aufgenommen, die laut Hersteller­angaben genau diese Nutzungszenarien abdecken sollen. Die Sendeleistung des Modells Callstel MSV-80 soll laut Datenblatt knapp 4 Milliwatt betragen, ein GSM Handy kann mehr als das 250fache leisten.

Vor dem Senden muss die Gesetzeslage beachtet werden!

Ein Repeater ist eine Sendeanlage und bevor man diese erwerben oder gar in Betrieb nehmen kann, gibt es einige rechtliche Hürden: Der Hersteller oder "Inverkehr­bringer" (wenn der Hersteller außerhalb der EU angesiedelt ist oder gar nicht genau bekannt ist) muss das Gerät mit einer CE-Kenn­zeichnung versehen und in einer im Karton beiliegenden "Konformitäts­erklärung" bestätigen, dass das Gerät bestimmte Richtlinien einhält. In der dem Pearl GSM-Repeater beigepackten Bedienungs­anleitung ist diese Erklärung enthalten, welche besagt, dass das Gerät der R&TTE-Richtlinie 99/5/EG, die EMV Richtlinie 2004/108/EG, die Nieder­spannungs­richtlinie 2006/95/EG und der RoHS Richtlinie 2011/65/EU entspricht. Für Kenner: R&TTE ist die Abkürzung für Funk- und Tele­kommunikations­technische Geräte, bei EMV geht es um die elektro­magnetische Verträg­lichkeit, bei Nieder­spannung um den Schutz vor elektrischen Schlägen und bei RoHS geht es um die Vermeidung umwelt­schädlicher Produkte, wie beispielsweise möglichst wenig Blei im Lötzinn.

Auf der folgenden Seite beantworten wir die Frage, ob man nun das Gerät so einfach in die Steckdose stecken darf?

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