Einigung

Koalition: Vorerst kein Zwang zum National Roaming

Klagen in Köln und Proteste der deutschen Mobilfunknetzbetreiber scheinen Erfolg zu zeigen: Die Koalition will vorerst auf lokales Roaming via Gesetz verzichten.
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Die Koalition (hier Wirtschaftsminister Peter Altmaier CDU mit SPD-Chefin Andrea Nahles) besteht vorerst nicht auf nationalem Roaming. Die Koalition (hier Wirtschaftsminister Peter Altmaier CDU mit SPD-Chefin Andrea Nahles) besteht vorerst nicht auf nationalem Roaming.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Große Koali­tion wird vor Beginn der Auktion der neuen Mobil­funk­fre­quenzen für den 5G-Ausbau kein verpflich­tendes lokales Roaming mehr beschließen. Darauf haben sich auf Drängen der Union die Koali­ti­ons­partner verstän­digt und die für kommende Woche geplante abschlie­ßende Bera­tung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes im Verkehrs­aus­schuss von der Tages­ord­nung genommen. Dies erfuhr die in Düssel­dorf erschei­nende Wirt­schafts­zei­tung Handels­blatt aus Koali­ti­ons­kreisen.

Wie es dort weiter hieß, gebe es aber eine „infor­melle Absprache“: Demnach soll es vor der Auktion der 5G-Frequenzen keine Beschlüsse geben, um die Auktion nicht zu gefährden. Doch die Verpflich­tung, das eigene Netz für die Konkur­renz zu öffnen, ist damit nicht vom Tisch und könnte nach der Auktion einge­führt werden. Deut­sche Telekom, Voda­fone und Telefónica haben bereits Eilan­träge beim Verwal­tungs­ge­richt Köln gestellt, weil aus ihrer Sicht die Ausbau­ver­pflich­tungen schon jetzt zu streng sind. Sollte das Gericht den Anträgen folgen, müsste die Auktion auf unbe­stimmte Zeit verschoben werden. Derzeit ist der Start für den 19. März vorge­sehen.

Umdenken in Berlin?

Die Koalition (hier Wirtschaftsminister Peter Altmaier CDU mit SPD-Chefin Andrea Nahles) besteht vorerst nicht auf nationalem Roaming. Die Koalition (hier Wirtschaftsminister Peter Altmaier CDU mit SPD-Chefin Andrea Nahles) besteht vorerst nicht auf nationalem Roaming.
Foto: Picture Alliance / dpa
„Mit einer vorge­zo­genen Rege­lung liefern wir den Mobil­funk­an­bie­tern eine Steil­vor­lage, um vor Gericht erfolg­reich zu beklagen, dass es bei der 5G-Auktion keine Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit gibt“, sagte der Bundes­tags­ab­ge­ord­nete Gustav Herzog (SPD). Das für das Gesetz feder­füh­rende Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium erklärte auf Nach­frage: „Im parla­men­ta­ri­schen Verfahren ist es Sache der Frak­tionen, den weiteren Gang des Verfah­rens zu bestimmen.“ Minister Andreas Scheuer (CSU) verhan­delt derzeit noch mit Finanz­mi­nister Olaf Scholz (SPD) über die Bedin­gungen des lokalen Roamings. „Einzelne Vorschläge werden derzeit inner­halb der Bundes­re­gie­rung erör­tert“, hieß es dazu im Minis­te­rium.

Mit Ausschrei­bung die weißen Flecken schließen?

Bei verschie­denen Anlässen hatten Telekom-Chef Tim Höttges und Voda­fone-Chef Hannes Amets­reiter, aber auch der Telefónica-CEO Markus Haas durch­bli­cken lassen, dass sie sich eine Ausschrei­bung von weißen Flecken vorstellen könnten, wo schließ­lich der Anbieter den Zuschlag bekommen solle, der zum Ausbau am wenigsten staat­liche Förder­mittel benö­tige. Dieser Gewinner würde dann dort auch "die anderen" auf sein Netz lassen.

Experten stellen sich das so vor, dass die Sende­sta­tion einfach drei verschie­dene Netz­werk-Codes ausstrahlen könnte (Fach­be­griff MOCN = Multiope­rator Coded Network). Dabei sieht jeder Handy-Nutzer sein "eigenes" Netz als "vorhanden" auf dem Handy. Damit könnte auch sehr genau bestimmt werden, welche Sender-Stand­orte für welche Kunden "nutzbar" wären. Alter­nativ wäre in solchen Regionen auch "MORAN" denkbar, wo an einem Standort dann drei verschie­dene Sende­an­lagen auf drei Frequenzen senden (Multi-Operator-Radio-Access-Network), wie es ja heute schon oft der Fall ist.

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