Deutsche Telekom: Freie Routerwahl soll bleiben
Vor kurzem gingen Schlagzeilen durch die Szene: Gemeinsam mit verschiedenen Glasfaser- und Kabel-TV-Anbietern will die Deutsche Telekom den „Routerzwang“ wieder einführen.
Auslöser der Spekulationen ist ein Papier von Verbänden der Kabel- und Glasfaserunternehmen, das die Telekom mit unterzeichnet hat. Grund für die Telekom dazu ausdrücklich Stellung zu nehmen.
Nein, sagt die Deutsche Telekom in ihrem Blog: „Wir wollen keine Abkehr von der freien Routerwahl für alle Verbraucher. Im Gegenteil: Wir werden sie auch bei Glasfaseranschlüssen gewähren und treiben dafür hohen technischen Aufwand.“
Richtig sei, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz geändert werden muss, damit die Bundesnetzagentur über die Ausgestaltung und Parameter des Netzabschlusses bestimmen kann. Das sieht übrigens die neue EU-Richtlinie vor und sei kein „Extra-Wunsch“ der Netzbetreiber.
Um was geht es in diesem Papier?
Die Deutsche Telekom betont, dass die freie Routerwahl für Privatkunden bleiben wird. Das Bild zeigt den portablen Speedbox-Router
Foto: Deutsche Telekom
Die EU hat eine neue Richtlinie für die Regulierung der Telekommunikation beschlossen. Diese muss nun von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Dieser Prozess läuft derzeit. Alle betroffenen Unternehmen sind eingeladen, Stellungnahmen abzugeben.
Schon bisher gab es eine EU-Richtlinie, die „de facto eine freie Routerwahl“ vorsieht. Dazu müssen die Anbieter „Schnittstellen für den Anschluss von Geräten an ihren Netzen“ veröffentlichen – vereinfacht gesagt eine Art von Normierung. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Anbieter ihre Endgeräte wie Router oder Telefone auf den Markt bringen können, die mit den jeweiligen Netzen der Anbieter kompatibel sind.
In Deutschland ist dabei zusätzlich vorgesehen, dass es sich um eine „passive Schnittstelle“ handeln muss. „Passiv“ bedeutet, sie muss da sein und funktionieren, auch ohne spezielle Stromversorgung oder spezielles Endgerät. In der Praxis ist die Schnittstelle sozusagen die Kabelbuchse und liegt nicht an einem oder hinter einem Router.
Komplizierte Regulierung
Die Details findet man im Telekommunikationsgesetz (TKG). Die EU fordert nun, dass die nationale Regulierungsbehörde festlegen soll, wie die Schnittstelle konkret definiert werden soll. Dafür muss das TKG geändert werden.
Die Streichung des entsprechenden Paragrafen bedeute aber nicht das Ende der Routerwahl, betont die Telekom. „Stattdessen wird auch die Bundesnetzagentur die Wahlfreiheit im Sinne der Verbraucher beibehalten. Wir unterstützen das und arbeiten – anders als andere Anbieter - daran, auch für Glasfaseranschlüsse die Routerfreiheit umzusetzen“, bezieht die Telekom klar Stellung.
Das ist offenbar nicht so einfach, da auf dem Markt für Glasfaser-Router bislang noch Standards fehlen und dazu zum Teil von Hand einige Systeme angepasst werden müssen.
BUGLAS und ANGA haben Bedenken
Der Glasfaserverband BUGLAS und der Kabelverband ANGA (dort ist unter anderem der Kabel-Netz-Anbieter Vodafone einschließlich der ehemaligen Kabel-Deutschland oder Unitymedia Mitglied) verweisen auf diese Probleme und haben Bedenken. Aus Sicht der Telekom sind die Probleme lösbar - nur eben mit mehr Aufwand. Die Telekom sei bereit, den Aufwand zu betreiben.
Regelungen müssen klar sein
„Trotz des klaren Bekenntnisses zur Wahlfreiheit bei Routern", schränkt die Telekom ein, „ist uns aber auch wichtig, dass sich Regelungen nicht gegenseitig widersprechen.“
Bei „innovativen“ Produkten, für die es noch keine verabschiedete Standardisierung gibt oder bei individuellen Lösungen für spezielle Kundengruppen (also nicht den Massenmarkt und den normalen Nutzer), sollte die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, auch andere Schnittstellen als allein „passive“ Schnittstellen zuzulassen, findet die Telekom.
Dort geht es darum, Garantien für bestimmte Leistungen (Datenmenge, Geschwindigkeit, Verfügbarkeit) so umsetzen zu können, dass es technisch funktioniert. Deswegen hat die Telekom das umstrittene Papier mit unterzeichnet.