Routerzwang

Deutsche Telekom: Freie Routerwahl soll bleiben

Eine neue EU-Richt­linie macht eine Anpas­sung der Vorschriften für den Netz­abschluss notwendig. Dadurch war die Angst entstanden, der Router­zwang könnte wieder kommen.
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Vor kurzem gingen Schlag­zeilen durch die Szene: Gemeinsam mit verschie­denen Glas­faser- und Kabel-TV-Anbie­tern will die Deut­sche Telekom den „Router­zwang“ wieder einführen.

Auslöser der Speku­lationen ist ein Papier von Verbänden der Kabel- und Glas­faser­unter­nehmen, das die Telekom mit unter­zeichnet hat. Grund für die Telekom dazu ausdrück­lich Stel­lung zu nehmen.

Nein, sagt die Deut­sche Telekom in ihrem Blog: „Wir wollen keine Abkehr von der freien Router­wahl für alle Verbrau­cher. Im Gegen­teil: Wir werden sie auch bei Glas­faser­anschlüssen gewähren und treiben dafür hohen tech­nischen Aufwand.“

Richtig sei, dass das deut­sche Tele­kommu­nika­tions­gesetz geän­dert werden muss, damit die Bundes­netz­agentur über die Ausge­stal­tung und Para­meter des Netz­abschlusses bestimmen kann. Das sieht übri­gens die neue EU-Richt­linie vor und sei kein „Extra-Wunsch“ der Netz­betreiber.

Um was geht es in diesem Papier?

Die Deutsche Telekom betont, dass die freie Routerwahl für Privatkunden bleiben wird. Das Bild zeigt den portablen Speedbox-Router Die Deutsche Telekom betont, dass die freie Routerwahl für Privatkunden bleiben wird. Das Bild zeigt den portablen Speedbox-Router
Foto: Deutsche Telekom
Die EU hat eine neue Richt­linie für die Regu­lierung der Tele­kommu­nika­tion beschlossen. Diese muss nun von allen Mitglied­staaten in natio­nales Recht über­führt werden. Dieser Prozess läuft derzeit. Alle betrof­fenen Unter­nehmen sind einge­laden, Stel­lung­nahmen abzu­geben.

Schon bisher gab es eine EU-Richt­linie, die „de facto eine freie Router­wahl“ vorsieht. Dazu müssen die Anbieter „Schnitt­stellen für den Anschluss von Geräten an ihren Netzen“ veröf­fent­lichen – verein­facht gesagt eine Art von Normie­rung. Dadurch ist sicher­gestellt, dass alle Anbieter ihre Endge­räte wie Router oder Tele­fone auf den Markt bringen können, die mit den jewei­ligen Netzen der Anbieter kompa­tibel sind.

In Deutsch­land ist dabei zusätz­lich vorge­sehen, dass es sich um eine „passive Schnitt­stelle“ handeln muss. „Passiv“ bedeutet, sie muss da sein und funk­tionieren, auch ohne spezi­elle Strom­versor­gung oder spezi­elles Endgerät. In der Praxis ist die Schnitt­stelle sozu­sagen die Kabel­buchse und liegt nicht an einem oder hinter einem Router.

Kompli­zierte Regu­lierung

Die Details findet man im Tele­kommu­nika­tions­gesetz (TKG). Die EU fordert nun, dass die natio­nale Regu­lierungs­behörde fest­legen soll, wie die Schnitt­stelle konkret defi­niert werden soll. Dafür muss das TKG geän­dert werden.

Die Strei­chung des entspre­chenden Para­grafen bedeute aber nicht das Ende der Router­wahl, betont die Telekom. „Statt­dessen wird auch die Bundes­netz­agentur die Wahl­frei­heit im Sinne der Verbrau­cher beibe­halten. Wir unter­stützen das und arbeiten – anders als andere Anbieter - daran, auch für Glas­faser­anschlüsse die Router­frei­heit umzu­setzen“, bezieht die Telekom klar Stel­lung.

Das ist offenbar nicht so einfach, da auf dem Markt für Glas­faser-Router bislang noch Stan­dards fehlen und dazu zum Teil von Hand einige Systeme ange­passt werden müssen.

BUGLAS und ANGA haben Bedenken

Der Glas­faser­verband BUGLAS und der Kabel­verband ANGA (dort ist unter anderem der Kabel-Netz-Anbieter Voda­fone einschließ­lich der ehema­ligen Kabel-Deutsch­land oder Unity­media Mitglied) verweisen auf diese Probleme und haben Bedenken. Aus Sicht der Telekom sind die Probleme lösbar - nur eben mit mehr Aufwand. Die Telekom sei bereit, den Aufwand zu betreiben.

Rege­lungen müssen klar sein

„Trotz des klaren Bekennt­nisses zur Wahl­frei­heit bei Routern", schränkt die Telekom ein, „ist uns aber auch wichtig, dass sich Rege­lungen nicht gegen­seitig wider­spre­chen.“

Bei „inno­vativen“ Produkten, für die es noch keine verab­schie­dete Stan­dardi­sierung gibt oder bei indi­vidu­ellen Lösungen für spezi­elle Kunden­gruppen (also nicht den Massen­markt und den normalen Nutzer), sollte die Bundes­netz­agentur die Möglich­keit haben, auch andere Schnitt­stellen als allein „passive“ Schnitt­stellen zuzu­lassen, findet die Telekom.

Dort geht es darum, Garan­tien für bestimmte Leis­tungen (Daten­menge, Geschwin­digkeit, Verfüg­barkeit) so umsetzen zu können, dass es tech­nisch funk­tioniert. Deswegen hat die Telekom das umstrit­tene Papier mit unter­zeichnet.

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