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Ratgeber: Rufnummernportierung im Festnetz

Was es bei der Portierung zum VoIP-Anbieter zu beachten gilt
Von Sascha Recktenwald

VoIP, das Telefonieren über Computernetzwerke, aufgebaut nach Internet-Standards, hat sich schon seit längerem im Alltag etabliert. Benötigt werden nur ein Breitbandanschluss sowie ein Konto bei einem VoIP-Anbieter. Insbesondere Firmen erkennen in der IP-Telefonie Vorteile und kehren dem klassischen Telefonanschluss den Rücken zu. Aber auch Privatleute sehen oftmals die Möglichkeit, durch VoIP bares Geld zu sparen und wechseln von ihrem konventionellen Festnetzanschluss zu VoIP-Providern. Legt man dabei Wert auf die Mitnahme der altbewährten Rufnummer, soll das kein Problem darstellen: Ähnlich der Rufnummernportierung im Mobilfunk lässt sich die eigene Festnetznummer behalten. Was es bei der Portierung zu beachten gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Einzelne Rufnummern sind auf VoIP übertragbar

Es klingt verlockend: Mit der heimischen Festnetznummer weltweit erreichbar sein. Das ist, ganz klar, einer der Vorteile von VoIP. So ist man auch am Zweitwohnsitz oder beim Besuch der Verwandten im Ausland unter seiner gewohnten Rufnummer erreichbar - und zwar zu attraktiven Preisen, egal ob man anruft oder angerufen wird. Hinzu kommt, dass viele VoIP-Anbieter eine recht niedrige Grundgebühr verlangen, manche sogar komplett ohne auskommen. Auch fallen oftmals einmalige Anschlussgebühren weg. Das kommt besonders Studenten zugute, die in Wohnheimen oftmals einen Internetanschluss, nicht jedoch einen Telefonanschluss zur Verfügung gestellt bekommen..

Aller Vorteile zu Trotz, die eigene Rufnummer zu wechseln ist mit einigem Arbeitsaufwand gleichzusetzen. Die Lösung: Man portiert sie. Die Mitnahme der eigenen Rufnummer von einem analogen Festnetzanschluss zu einem VoIP-Anbieter seiner Wahl ist unkompliziert und geschieht per Antragsformular, welches der VoIP-Anbieter zur Verfügung stellt. Der bestehende Anschluss beim alten Anbieter wird durch die Portierung automatisch gekündigt. Der Wechsel ist also recht unkompliziert, dauert allerdings - je nach einzuhaltender Kündigungsfrist beim alten Anbieter - meist ein paar Wochen.

Die Kosten für die Portierung variieren je nach Anbieter

Vergleichbar mit der Rufnummernportierung im Mobilfunk entstehen bei der Mitnahme seiner Festnetznummer Kosten auf Seiten des alten und des neuen Providers. Aber nicht alle VoIP-Anbieter geben die Kosten an ihre Kunden weiter. Das Unternehmen dus.net berechnet seinen Neukunden pro Anschluss 29,95 Euro bei einer Portierung der alten Nummer. Hierbei spielt es allerdings keine Rolle, wieviele Rufnummern pro Anschluss portiert werden. Die Firma sipgate verzichtet auf eine Weitergabe der durch die Mitnahme der Nummer entstehenden Kosten an die Kunden, weist jedoch daraufhin, dass seitens des vorherigen Anbieters Gebühren berechnet werden können. Beispielsweise bei der Deutschen Telekom. Sie berechnet 6,92 Euro für die Mitnahme einer Rufnummer von einem analogen Anschluss. 8,10 Euro kostet die Portierung einer ISDN-Nummer beim magentafarbenen Riesen. Für jede weiter zu schaltende Rufnummer berechnet das Unternehmen mit 42 Cent Mitnahmegebühr. Nimmt der Wechselwillige drei bestehende Rufnummern mit, werden ihm 8,94 Euro in Rechnung gestellt. Und das ist noch günstig. Zum Vergleich: Der Telekommunikationsanbieter HanseNet (Alice) berechnet bei der Mitnahme der Rufnummer 19,90 Euro. Die Berechnung der Gebühr erfolgt allerdings pro Anschluss, egal wie viele Rufnummern portiert werden.

Geographische Rufnummern sind nur begrenzt portierbar

Die Möglichkeit der Rufnummernportierung wird durch das Telekommunikationsgesetz geregelt. Es stellt sicher, dass die einem einst zugeteilte Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, welches den Telefondienst erbringt, beibehalten werden kann. Wechselt beispielsweise ein Kunde der Deutschen Telekom zu HanseNet, darf er seine Rufnummer mitnehmen. Doch auch hier gibt es laut dem Telekommunikationsgesetz Ausnahmen. So können Rufnummern nur unter der Voraussetzung portiert werden, dass man seinen bisherigen Wohnort beibehält oder nur innerhalb desselben Vorwahlbereiches umzieht. Wechselt beispielsweise ein Berliner seinen Wohnort und zieht nach Hamburg, ist ihm die Mitnahme seiner Telefonnummer mit der Vorwahl 030 nicht gestattet. Er muss sich wohl oder übel mit einer 040 als Vorwahl und somit einer neuen Rufnummer abfinden. Das gilt auch bei einem Wechsel zu einem VoIP-Anbieter. Auch hier zählt die Adresse des Wohnsitzes, die man bei der Anmeldung angeben muss. Auf diesem Weg wird der möglichen Knappheit an Rufnummern innerhalb eines Vorwahlbereiches vorgebeugt.

Was es bei der Portierung einer einzelnen MSN aus einem Rufnummernblock zu beachten gibt, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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