Rundfunk

Medientage: Medienstaatsvertrag schwer unter Beschuss

Von „Herum­doktern“, einem „undurch­sich­tigen Text“ und „Armuts­zeugnis“ ist die Re­de, wenn es um die Novel­lierung des Rund­funk­staats­vertrags hin zu einem Medien­staatsvertrag geht. Auf den Medi­entagen Mittel­deutsch­land gab es herbe Kritik.
Von den Medientagen Mitteldeutschland berichtet Marc Hankmann

„Unsere Mitglieds­unter­nehmen verstehen bis heute nicht, was man eigent­lich von ih­nen will“, echauf­fierte sich Carine Chardon. Sie ist beim Zentral­verband Elektro­technik- und Elek­tronik­indus­trie (ZVEI) für Medi­enpo­litik und Medi­enrecht zuständig. Die ZVEI-Mitglieder, die vom Medi­enstaats­vertrag betroffen sind, sind die Smart-TV-Hersteller, die aufgrund der Benut­zerober­flächen ihrer Geräte nun auch Platt­form­betreiber sind.

„Der Entwurf bläht den Platt­form­begriff auf, ohne dabei die Markt­reali­täten abzu­bilden“, kriti­sierte Chardon in Leipzig. Inter­mediäre hätten mindes­tens die gleiche Markt­macht wie Platt­form­betreiber, würden im Medi­enstaats­vertrag aber we­niger regu­liert. „Ein undurch­sich­tiger Text, der mit jeder Fassung schwie­riger wird“, resü­miert Chardon.

Regu­lierung müsse verein­facht werden

Carine Chardon vom ZVEI und Heiko Zysk von ProSiebenSat.1 äußerten  ihr Unverständnis Carine Chardon vom ZVEI und Heiko Zysk von ProSiebenSat.1 äußerten ihr Unverständnis
Medientage Mitteldeutschland/Enrico Meyer
Heiko Zysk, Vice Presi­dent Govern­mental Rela­tions & Head of European Affairs bei ProSiebenSat.1, pflich­tete ihr bei und betonte, dass man sich mit den Landes­medi­enan­stalten einig sei, die Regu­lierung, insbe­sondere die Lizen­zierung, zu verein­fachen. „Es ist verwun­derlich, dass der Gesetz­geber dennoch an alten Zöpfen fest­hält“, konsta­tiert Zysk. Die Verwun­derung teilt Joachim Becker, Direktor der Hessi­schen Landes­anstalt für privaten Rund­funk und neue Medien.

„Wir sind vorsichtig gesagt enttäuscht“, sagte Becker auf den Medi­entagen, denn der Vorschlag der Landes­medi­enan­stalten, die Lizen­zierung durch eine Anzei­gepflicht zu verein­fachen, findet sich im Entwurf zum Medi­enstaats­vertrag nirgends wieder. „Auch die Ände­rungen bezüg­lich des Rund­funk­begriffs sind nicht so, wie wir uns das vorstellen“, so Becker weiter. „In seiner jetzigen Form bringt der Medi­enstaats­vertrag hier Schwie­rigkeiten.“

Klage wäre möglich

Medienrechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf warnte davor, dass eine Klage gegen den Medienstaatsvertrag möglich sei, wenn er seine Ziele verfehle Medienrechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf warnte davor, dass eine Klage gegen den Medienstaatsvertrag möglich sei, wenn er seine Ziele verfehle
Medientage Mitteldeutschland/Enrico Meyer
Nichts­desto­trotz wollen auch die Kritiker an einer Lizen­zierung fest­halten, die Medien- und Meinungs­viel­falt sowie Jugend- und Verbrau­cher­schutz gewähr­leistet. Dazu wür­de aber eine Anzeige- oder Anmel­depflicht ausrei­chen. Statt­dessen wird „an einem alten Werk herum­gedok­tert“, wie Chardon die Bemü­hungen der Politik bezeichnet, den Rund­funk­staats­vertrag an die Heraus­forde­rungen der digi­talen Medi­enwelt anzu­passen. „Es ist an der Zeit, das Blatt völlig neu zu schreiben“, forderte die ZVEI-Medi­enrechts­expertin.

Schließ­lich hegt auch die Wissen­schaft Zweifel am derzei­tigen Vertrags­entwurf. So liest etwa Professor Dr. Hubertus Gers­dorf eine Verschär­fung der Ex-post-Regu­lierung aus dem Text heraus. Zwar falle die Baga­tell­klausel im Medi­enstaats­vertrag weg, wie der Inhaber des Lehr­stuhls für Staats-, Verwal­tungs- und Medi­enrecht an der Univer­sität Leipzig auf den Medi­entagen erklärte, doch Ange­boten, die bislang wegen dieser Klausel nicht unter das Regime des Rund­funk­staats­vertrags gefallen seien, drohe nun die Einstu­fung als Rund­funk.

Ange­sichts dieser Kritik und den jahre­langen Diskus­sionen, die der Novel­lierung des Rund­funk­staats­vertrags voran­gegangen sind, bezeich­nete Arno Heinisch, Gründer und Geschäfts­führer von Rocket Beans Enter­tain­ment, das bisher Erreichte als „Armuts­zeugnis“ für die Medi­enpo­litik.

Nächste Debatte ist Anfang Juni

Noch ist die endgül­tige Fassung des Medi­enstaats­vertrags nicht verab­schiedet. Anfang Juni 2019 debat­tieren die Minis­terprä­sidenten noch einmal über den Entwurf. Die Politik täte jedoch gut daran, die Einwände und Vorschläge aller Betei­ligten ernst zu nehmen. Schließ­lich wäre auch eine Klage gegen den neuen Staats­vertrag mög­lich, wenn dieser aus Sicht der zahl­reichen Kritiker seine Ziele verfehlt. „Wenn die Politik nicht mal mehr auf die Landes­medi­enan­stalten hört, dann muss sie wohl auf die Gerichte hören“, mahnte Kommu­nika­tions­rechtler Gers­dorf auf den Medi­entagen in Leipzig.

Auf den Medi­entagen Mittel­deutsch­land wurde auch über eine eigene EU-Platt­form gegen Netflix und Co. disku­tiert. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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