Beschluss

Rundfunkbeitrag: Ministerpräsidenten stimmen Erhöhung zu

Der monat­liche Rund­funk­beitrag in Deutsch­land soll wie berichtet von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Nach der Empfeh­lung der KEF haben jetzt auch die Minis­terprä­sidenten zuge­stimmt. Jetzt müssen noch die Länder­parla­mente ihren Segen geben.
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Der Rundfunkbeitrag steigt moderat Der Rundfunkbeitrag steigt moderat
Foto: dpa
Die Minis­terprä­sidenten der Länder haben sich auf ihrer gest­rigen Konfe­renz eine Anhe­bung des Rund­funk­beitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat beschlossen. Das teilte die Regie­rungs­chefin von Rhein­land-Pfalz, Malu Dreyer, nach der Sitzung in Berlin mit.

Die Regie­rungs­chefs folgten damit einer Empfeh­lung der Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF). Diese hatte bei den Sendern eine Finanz­lücke von gut 1,5 Milli­arden Euro ausge­macht und daher eine Anhe­bung des Rund­funk­beitrags gefor­dert. Für die Beitrags­periode 2021 bis 2024 haben ARD, ZDF und Deutsch­land­radio einen unge­deckten Finanz­bedarf von insge­samt 3.035,4 Millionen Euro ange­meldet. Dies hätte einem Rund­funk­beitrag von monat­lich 19,24 Euro entspro­chen.

Länder­parla­mente müssen Beschluss billigen

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Die Eini­gung sei ohne Aussprache erfolgt, erklärte Dreyer. Als einziges Bundes­land habe sich Sachsen-Anhalt enthalten. "Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden", erklärte Dreyer. Die Landes­regie­rung hätten von den öffent­lich-recht­lichen Sendern "große Spar­maßnahmen" einge­fordert. Zugleich stünden die Öffent­lich-Recht­lichen mit der digi­talen Trans­forma­tion und weiteren Inves­titionen vor großen Heraus­forde­rungen.

Als nächsten Schritt werden die Länder­parla­mente unter­richtet, die noch zustimmen müssen. Bis zur Minis­terprä­siden­tenkon­ferenz im Juni wollten die Regie­rungs­chefs den Ände­rungs­staats­vertrag unter­zeichnen. Die Beitrags­stei­gerung könnte dann zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Rund­funk­beitrag löste 2013 die GEZ-Gebühr ab

Der Rund­funk­beitrag hatte 2013 die Rund­funk­gebühr (auch bekannt als GEZ-Gebühr) abge­löst. Zu zahlen ist er von jedem Haus­halt, unab­hängig davon, ob dort Rund­funk­geräte vorhanden sind oder nicht.

Bei Betriebs­stätten gibt es Staf­felre­gelungen. Über die Höhe entscheiden letzt­lich die Minis­terprä­sidenten und Parla­mente der Bundes­länder. Der Bericht der KEF, die alle vier Jahre eine Empfeh­lung für den Rund­funk­beitrag vorlegt, ist dafür maßgeb­lich.

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