Rundfunkbeitrag

BLM-Präsident: Rundfunkbeitrag nach Inflationsrate erhöhen

Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Siegfried Schneider, hat sich dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag immer entsprechend der Inflationsrate anzuheben.
Von / dpa

Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll von der Inflationsrate abhängig sein Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll von der Inflationsrate abhängig sein
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Wie teuer wird Radio und Fernsehen künftig für die Bundesbürger? Der Gastgeber der Medientage München hat sich dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag immer entsprechend der Inflationsrate anzuheben. "Ich bin für Budgetierung und Indexierung", sagte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Siegfried Schneider, vor Beginn der Konferenz. "Feste Budgets und ein Teuerungsausgleich um den Wert der Inflation haben den Vorteil der Planungssicherheit für die Sender."

Grundversorgungsauftrag definieren

Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll von der Inflationsrate abhängig sein Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll von der Inflationsrate abhängig sein
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Zuvor müsse die Politik aber klar definieren, welchen Auftrag ARD, ZDF und Deutschlandradio haben und wie viel Geld dafür nötig sei, betonte Schneider: "Nicht jede Show, nicht jeder Sportevent, nicht jeder Krimi zählt zum Grundversorgungsauftrag mit den Schwerpunkten Information, Kultur und Bildung im engeren Sinne."

Das Modell wird dabei aber nicht infrage gestellt: Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli entschieden, dass der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß ist. Die Verfassungsrichter bemängelten lediglich die Tatsache, dass Inhaber von Zweitwohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Dieser Umstand muss vom Gesetzgeber bis spätestens 30. Juni 2020 geändert werden. Zudem dürfen Inhaber von Zweitwohnungen eine Aussetzung der Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrages beantragen.

KEF entscheidet 2019 über Höhe des Beitrags

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Anfang 2019 müssen die Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF prüft und schlägt dann den Ministerpräsidenten die künftige Beitragshöhe vor. Mehrere Länder wollen den Beitrag an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln.

Das bisherige Verfahren habe Nachteile, erklärte Schneider: "Es scheint doch, dass die Sender mehr anmelden, weil sie erwarten, dass ein Teil wieder weggestrichen wird. Eingespartes wiederum kann nicht woanders verwendet werden. Mit einem frei verfügbaren Budget wären die Sender flexibler."

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