Erweiterung bei Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung zurückfordern
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat zum 1. November das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen geändert. Neu ist, dass auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen möglich ist. Diese können den Befreiungsantrag stellen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Bislang galt die Befreiung nur für Personen, die selbst mit ihrer Haupt- und ihrer Nebenwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren.
Keine Doppelzahlung
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung zurückfordern
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Mit dem geänderten Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen trägt der Beitragsservice laut eigenen Angaben dem
23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) Rechnung. Diesen haben die Regierungschefs der Länder Ende Oktober unterzeichnet. Damit reagieren sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018. Darin hatte das Gericht unter anderem festgelegt, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen und eine gesetzliche Neuregelung gefordert.
"Dass der Gesetzgeber das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen nun klar regelt und dabei auch den Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erweitert, ist eine gute Nachricht", so Dr. Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für Beitragsangelegenheiten zuständig. So profitierten zum Beispiel Ehepaare, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten.
Mit dem neuen Verfahren werde vieles einfacher, bestätigt auch Dr. Joachim Altmann, kommissarischer Geschäftsführer des Beitragsservice. Bis sich alles eingespielt habe, werde es allerdings noch eine Zeit dauern. Zudem kommen die Neuerungen Paaren nicht automatisch zugute: "Befreiungsanträge, die in der Vergangenheit abgelehnt werden mussten, weil die Befreiungsvoraussetzungen nicht vorlagen, prüft der Beitragsservice nicht auf die Erfüllung neuer Befreiungsvoraussetzungen." Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die sich nach den neuen Regelungen von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen können, müssen erneut einen Antrag stellen.
Befreiungsantrag kann online gestellt werden
Der Befreiungsantrag ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, also etwa dem Einzug in eine Nebenwohnung, beim Beitragsservice zu stellen. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Befreiung sei nicht länger vorgesehen.
Bei laufenden Antrags- bzw. Widerspruchsverfahren berücksichtigt der Beitragsservice die Neuerungen automatisch. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die bereits einen Befreiungsantrag für ihre Nebenwohnung gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, müssen sich daher nicht erneut an den Beitragsservice wenden.
Neue Befreiungsanträge können am einfachsten online gestellt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung, aus der die melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen, oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid erforderlich.
Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber von Haupt- und Nebenwohnung ausschließlich der/die Ehepartner beziehungsweise der/die eingetragene Lebenspartner. Sonstige volljährige Mitbewohner in der Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.
Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema Beitragsbefreiung für Nebenwohnungen finden sich auf rundfunkbeitrag.de (direkt per Klick auf den Button "Nebenwohnung befreien" auf der Startseite oder per Eingabe des Webcodes BF08 in das Suchfeld). Mehr zum Thema finden Sie auch in diesem Ratgeber.