Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag-Urteil: Große Enttäuschung bei Gegnern

Während ARD, ZDF und Deutschland­radio das Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts begrüßen, zeigen sich die Gegner der Abgabe enttäuscht. Der Bund der Steuer­zahler begrüßt dagegen die geplante Neuregelung für Zweit­wohnungen.
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Autovermieter Sixt muss weiter Rundfunkbeitrag für alle Mietwagen und Filialen zahlen Autovermieter Sixt muss weiter Rundfunkbeitrag für alle Mietwagen und Filialen zahlen
Foto: Sixt.de, Screenshot: Michael Fuhr
Während sich ARD, ZDF und Deutschlandradio das Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts begrüßt haben, nach dem der Rund­funk­beitrag im privaten und nicht­privaten Bereich verfassungs­gemäß ist, zeigen sich die Gegner der Abgabe enttäuscht.

"Das Gericht ist leider unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt, dass die 2013 in Kraft getretene Rundfunk-Finanzierungsreform im Bereich der Betriebsstätten und gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Fehlern behaftet ist", sagte ein Sprecher des Autovermieters Sixt als einem der Kläger gegenüber der Tageszeitung "Welt". Die Verfassungsbeschwerde des Unternehmens wurde in allen Punkten zurückgewiesen.

Autovermieter Sixt muss weiter für alle Filialen und Mietwagen zahlen

Autovermieter Sixt muss weiter Rundfunkbeitrag für alle Mietwagen und Filialen zahlen Autovermieter Sixt muss weiter Rundfunkbeitrag für alle Mietwagen und Filialen zahlen
Foto: Sixt.de, Screenshot: Michael Fuhr
Sixt zahle nach eigenen Angaben innerhalb eines halben Jahres 1,4 Millionen Euro an den "Beitragsservice" der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Beitrag wird für jede Filiale erhoben, ist zusätzlich aber auch auf jeden Mietwagen mit Radio fällig. Diese Belastung sei gerechtfertigt, entschieden die Verfassungsrichter. Denn der Autovermieter genieße dadurch den Vorteil, dass der Betrieb das Angebot zur Information und Unterhaltung von Beschäftigten und Kunden nutzen könne. In Mietwagen könnten Verkehrsmeldungen empfangen werden, was auf die Preisbildung Einfluss habe. Sixt wollte sich nicht weiter äußern – das könne erst nach Prüfung der Urteilsgründe erfolgen. "In jedem Fall hat Sixt Wort gehalten und seine Rechtsauffassung durch alle Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht getragen", sagte der Sprecher.

AfD übt Kritik an Verfassungsrichtern

Kaum Reaktionen zum Urteil gab es aus der Politik. Der medienpolitische Sprecher der gegenüber dem Rundfunkbeitrag kritisch eingestellten AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner, äußerte sich: "Man fragt sich nur noch kopfschüttelnd, woher das Bundes­verfassungs­gericht die Chuzpe für ein solches Urteil nimmt?" Damit sei Deutschland "das einzige Land der Welt, in dem der Staat Menschen für ein Angebot zahlungs­pflichtig macht, auch wenn sie es weder annehmen wollen noch können. Mit der gleichen Logik könne man auch Passanten zur Zahlung von Beförderungsentgelten verpflichten, weil Straßenland 'typischerweise' von Bussen genutzt wird."

Die rechtspopulistische Partei verschweigt allerdings, dass Bürger schon lange auch für kulturelle Einrichtungen wie Opernhäuser, Theater, Museen und vielem mehr zahlen müssen, auch wenn sie diese selbst gar nicht nutzen.

Bund der Steuerzahler begrüßt Entscheidung zu Zweitwohnungen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts, den Rund­funk­beitrag für Zweitwohnungen für verfassungswidrig zu erklären. Der Verband war schon als Sachverständiger am Karlsruher Verfahren aktiv beteiligt und hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. "Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das Deutschlandradio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen", erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Denn Besitzern einer Zweitwohnung entstehen keine zusätzlichen Vorteile sowie keine zusätzlichen Rechte, Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen, die einen Zweitwohnungsbeitrag rechtfertigen.

Diese Ansicht teilt das Bundes­verfassungs­gericht und kritisiert in seinem heutigen Urteil im Wesentlichen, dass Zweit­wohnungs­inhaber für den gleichen Vorteil mehrfach herangezogen würden. "Ich fordere die Gesetzgeber auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen und den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen abzuschaffen", sagt Holznagel und betont: "Das darf aber nicht zu Beitragserhöhungen an anderer Stelle führen!"

Ob Zweit­wohnungs­besitzer allerdings tatsächlich überhaupt nicht mehr zur Kasse gebeten werden oder künftig einen geringeren Rundfunkbeitrag etwa für Ferienhäuser zahlen müssen, ist noch offen. Hierzu hat das Gericht den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen

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