Internet-TV

Rechtsexperte: Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot

Rechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig ist der Meinung, dass die Lizenzpflicht für Internet-TV gegen die Verfassung verstößt und deshalb abgeschafft werden müsse.
Von Marc Hankmann

Professor Dr. Hubertus Gersdorf Professor Dr. Hubertus Gersdorf sieht in der Rundfunklizenzpflicht für Internet-TV einen Verfassungsverstoß
Bild: Medientage Mitteldeutschland
Gerade der Fall PietSmietTV sorgte für einigen Wirbel, als die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) das Video-Angebot als Rundfunk einstufte, wodurch der Betreiber Peter Smits unweigerlich eine Lizenz für sein Video-Angebot benötigte. Die LfM war der Buhmann - zu Unrecht, denn sie befolgt lediglich das geltende Gesetz, das festlegt, unter welchen Umständen ein Online-Video-Angebot nicht mehr zu den Telemedien zählt, die ohne Zulassung betrieben werden können, sondern als lizenzpflichtiger Rundfunk anzusehen ist. Die Frage ist also, ob die Rechtslage noch zeitgemäß ist. Braucht es für Internet-TV eine Lizenz?

Professor Dr. Hubertus Gersdorf Professor Dr. Hubertus Gersdorf sieht in der Rundfunklizenzpflicht für Internet-TV einen Verfassungsverstoß
Bild: Medientage Mitteldeutschland
Der Medienrechtsexperte Hubertus Gersdorf beantwortet die Frage mit Nein und sieht in der Rundfunklizenz für Internet-TV sogar einen Verfassungsverstoß, denn der Rund­funk­staats­vertrag (RStV) berücksichtige nicht die veränderten Rahmenbedingungen. Die Lizenzpflicht stammt aus einer Zeit, in der Übertragungskapazitäten knapp waren. Der Gesetzgeber hat zudem die Aufgabe, eine vielfaltssichernde und -fördernde Rundfunkordnung zu gewährleisten, um eine vorherrschende Meinungsmacht zu vermeiden. "Es gibt aber beim Internet-TV kein Konzentrationsproblem von Meinungsmacht", erklärte Gersdorf jüngst auf einem Symposium der Medientage Mitteldeutschland. Die Zeiten haben sich geändert.

Von elitärer zur Jedermann-Freiheit

Im Internet hat jeder die Möglichkeit, seine Meinung in Ton und Bild zu äußern. War der Rundfunkbetrieb früher eine elitäre Freiheit für wenige, die sich zum Beispiel einen Sendebetrieb finanziell leisten konnten, so hat sich im Zeitalter des Internets Rundfunk zu einer Jedermann-Freiheit gewandelt. Knappe Übertragungskapazitäten existieren dank der Digitalisierung selbst auf den klassischen Übertragungswegen Antenne und Kabel nicht mehr - und schon gar nicht im World Wide Web. Eine Lizenzpflicht zur Vielfaltssicherung ist laut Gersdorf nicht nötig, wenn praktisch jeder die Möglichkeit hat, seine Meinung kundzutun.

Gersdorf geht noch weiter: Die Rundfunklizenzpflicht stellt aus seiner Sicht gerade für kleine Betreiber von Internet-TV-Angeboten, denen man die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung eigentlich ermöglichen wolle, ein zu hohes Hindernis dar. Sie fördere daher nicht die Vielfalt, sondern beschränke vielmehr das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Damit wirke die Lizenzpflicht laut Gersdorf wie eine Zensur und verstoße somit gegen das Grundgesetz.

Kleine Änderung mit großer Wirkung

Tobias Schmid LfM-Direktor Tobias Schmid kann sich eine reine Anzeige- anstelle der Lizenzpflicht für Internet-TV vorstellen
Bild: Medientage Mitteldeutschland
Um diesen Verfassungsverstoß zu umgehen, schlägt der Leipziger Medienrechtsexperte eine kleine Änderung im Rund­funk­staats­ver­trag vor. In § 20b RStV wird geregelt, dass ausschließlich im Internet verbreiteter Hörfunk keiner Zulassung bedarf und den Landesmedienanstalten lediglich anzuzeigen ist. Im besagten Paragrafen müsse nur das Wort "Hörfunkprogramme" durch "Rundfunk" ersetzt werden, meint Gersdorf. Gefragt sind daher nicht die Landesmedienanstalten, sondern der Gesetzgeber.

Die Politik will die Betreiber von Internet-TV-Angeboten aber nicht ohne weiteres aus der Regulierung entlassen. So wird unter den Rundfunkreferenten der Länder ein Modell der abgestuften Regulierung diskutiert. LfM-Direktor Tobias Schmid kann sich zum Beispiel eine reine Anzeigenpflicht für Internet-TV gut vorstellen. "Ähnlich wie bei einem Impressum in Zeitschriften müssen auch wir wissen, wer hinter einem Internet-TV-Angebot steckt", mahnte Schmid auf dem Symposium der Medientage Mitteldeutschland Transparenz an.

Letztendlich hat die Rundfunklizenz aber auch Vorteile: Sie befreit zum Beispiel von der Zahlung der Rundfunkgebühr. Für größere Unternehmen, die ein Internet-TV-Angebot betreiben, können sich daher die einmaligen Kosten der Lizenzierung rechnen.

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