Erfolg

Apple scheitert gegen Samsung Galaxy Tab 10.1N

Gericht sieht Designänderungen als ausreichend an
Von dapd / Hans-Georg Kluge

Darf weiter verkauft werden: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N. Darf weiter verkauft werden: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N.
Bild: teltarif.de
Erfolg für Samsung: Das Düsseldorfer Landgericht hat ein vom kalifornischen Elektronikkonzern Apple beantragtes europaweites Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen "Samsung Galaxy Tab 10.1N" abgelehnt. Richterin Ulrike Pastohr sagte am Donnerstag in der Urteilsbegründung, das neue Gerätedesign des koreanischen Konzerns unterscheide sich "hinreichend deutlich" von Apples eingetragenem europäischen Geschmacksmuster. Das Gericht sah auch keinen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung durch die Koreaner könne keine Rede sein, sagte die Richterin.

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Darf weiter verkauft werden: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N. Darf weiter verkauft werden: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N.
Bild: teltarif.de
Die Entscheidung ist ein Meilenstein für Samsung. Noch im vergangenen Jahr hatte das Düsseldorfer Gericht den Koreanern den Verkauf des Vorgängermodells "Galaxy Tab 10.1" in Deutschland untersagt, weil sein Design nach Auffassung der Richter Geschmacksmusterrechte des Apple-Konzerns verletzte.

Überarbeitetes Design unterscheidet sich hinreichend vom iPad

Samsung hatte danach das Design des Geräts überarbeitet und das Nachfolgemodell unter der Bezeichnung "Galaxy Tab 10.1N" auf den Markt gebracht. Apples Versuch, auch das nachgebesserte Gerät durch das Düsseldorfer Gericht ausbremsen zu lassen, scheiterte nun zumindest vorläufig.

Die Kammer bescheinigte dem koreanischen Unternehmen, bei der Überarbeitung wesentliche Bedenken des Gerichts aufgegriffen zu haben. Die deutlich breitere Gestaltung der Geräteseiten, die gut sichtbaren Lautsprecherschlitze auf der Vorderseite und der klar erkennbare Markenname sorgen nach Einschätzung des Gerichts inzwischen für eine ausreichende gestalterische Abgrenzung vom durchgehend schlichten Design des Apple-Geschmacksmusters.

Gericht sieht keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Auch von einem Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht, der zumindest ein Verkaufsverbot in der Bundesrepublik ermöglicht hätte, könne keine Rede mehr sein, erklärte das Gericht. Es sei "abwegig", wenn Apple von einer Herkunftstäuschung spreche. Ein mehrere Hundert Euro teurer Computer werde nicht im Vorbeigehen gekauft wie ein Liter Milch. Vielmehr entscheide sich der Käufer bewusst zwischen den Herstellern und Betriebssystemen.

Auch eine Ausbeutung des Rufs und des Prestigewerts von Apple liege nicht vor. Mit seinem schmaleren Design sei das aktuelle Samsung-Gerät möglicherweise sogar stärker auf die Vorlieben jugendlicher Konsumenten ausgerichtet als das Gerät von Apple.

Samsung begrüßte die Entscheidung. Das "Galaxy Tab 10.1N" bleibe damit für die deutschen Konsumenten verfügbar, erklärte der Konzern. Von Apple war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Auch mit der Entscheidung im Eilverfahren ist ein Ende des Rechtsstreits jedoch nicht absehbar. Denn Apple treibt nun auch das Hauptsacheverfahren voran. Die mündliche Verhandlung sei bereits für den 25. September terminiert, teilte das Gericht mit.

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen.

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