Schockrechnung

Schiffsnetze: Auch bei Spaziergang am Hafen droht Kostenfalle

Die EU muss die Mobil­funk-Kosten­falle bei Schiffs­netzen drin­gend regu­lieren. Denn nicht nur Reisenden droht die Kosten­falle, sondern auch unbe­darften Spazier­gängern.
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Nicht immer sind die Funkmasten an Land die mit der stärksten Sendeleistung, vor allem nicht an Häfen Nicht immer sind die Funkmasten an Land die mit der stärksten Sendeleistung, vor allem nicht an Häfen
Bild: dpa
Kosten­fallen bei der Mobil­funk­nutzung im Ausland stehen in diesem Sommer ganz beson­ders im Fokus der Medien und Verbrau­cher. Dank EU-Roaming-Regu­lierung gehen viele Handy-Nutzer davon aus, dass ihnen im euro­päischen Ausland keinerlei Zusatz­kosten mehr drohen. Doch das ist ein fataler Irrtum, wie wir zum ersten Jahrestag des regu­lierten EU-Roamings aufge­zeigt haben.

Beson­ders krasse Fälle, die in den vergan­genen Wochen durch die Medien gegangen sind, handeln beispiels­weise von 12 000-Euro-Schock­rech­nungen auf Kreuz­fahrten. Auch über über­höhte Rech­nungen bei der absicht­lichen oder unbe­absich­tigten Nutzung von Mobil­funk­netzen in Flug­zeugen wird zuneh­mend berichtet.

Damit ist klar: Die EU hat hier drin­genden Hand­lungs­bedarf, um diese Kosten­fallen in Zukunft durch eine wirk­same Regu­lierung abzu­stellen. Denn mitt­lerweile stellt sich heraus: Auch wer gar nicht Passa­gier eines Kreuz­fahrt­schiffs, einer Fähre oder einer Airline ist, steht in der Gefahr, in die Kosten­falle zu geraten.

State­ment der Bundes­netz­agentur zur Situa­tion am Hafen

Nicht immer sind die Funkmasten an Land die mit der stärksten Sendeleistung, vor allem nicht an Häfen Nicht immer sind die Funkmasten an Land die mit der stärksten Sendeleistung, vor allem nicht an Häfen
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In der Regel sind die Reede­reien, die Kreuz­fahrt­schiffe oder Fähren betreiben, dazu ange­halten, ihre Schiffs­netze an Bord abzu­schalten, wenn das Schiff im Hafen liegt oder sich dem Land nähert. Das gilt auch für Flug­zeug-Netze, so lange das Flug­zeug noch am Boden steht.

Doch offenbar halten sich immer weniger Reede­reien und Airlines daran. Und Handys und Smart­phones haben die Eigen­schaft, sich grund­sätz­lich in das stärkste verfüg­bare Mobil­funk­netz einzu­buchen, mit dem ein Roaming-Abkommen besteht. Aus tech­nischen Gründen ist es ohne weiteres möglich, dass das Schiffs- oder Flug­zeug­netz einen stär­keren Empfang bietet als das land­gestützte Mobil­funk­netz. Die Bundes­netz­agentur warnt zum Beispiel davor, dass der Einbuch­vorgang schon vor Betreten des Schiffes statt­finden kann und schreibt dazu auf einer Infor­mati­onsseite zum Roaming [Link entfernt] :

Auf dem Schiff können für mobiles Tele­fonieren, SMS oder die Inter­netnut­zung hohe Kosten entstehen. An Bord kommen mitunter spezi­elle Schiffs­netz­betreiber zum Zuge, die ihre Dienste via Satellit anbieten. Verbrau­cher sollten sich daher vor Reise­beginn beim Reise­veran­stalter oder bei der Kreuz­fahrt­gesell­schaft über das jewei­lige Schiffs­netz und die Preise infor­mieren. Vorsicht ist geboten, wenn sich das Schiff im Hafen oder in Land­nähe befindet, da hohe Kosten bei Gesprä­chen über das Schiffs­netz drohen. Sofern das Schiffs­netz in diesen Regionen weiterhin aktiv ist, kann sich das Mobil­telefon dort einbu­chen bzw. bleibt einge­bucht, wenn die auto­mati­sche Netz­wahl einge­stellt ist und das zuvor genutzte "Land­netz" kurz­zeitig nicht zu empfangen war. Das kann schon beim Einche­cken an Bord sein, wenn man im Inneren des Schiffs kurz­zeitig keinen Empfang von Land hatte. Es ist daher ratsam, dass Sie Ihr Netz schon vor Antritt der Reise manuell auswählen und Sie Ihr "Land­netz" nutzen, solange dieses verfügbar ist.

Die Bundes­netz­agentur empfiehlt als Gegen­mittel also die manu­elle Auswahl des Mobil­funk­netzes in den Tiefen des Handy-Einstel­lungs­menüs, was sicher­lich bereits einen nicht unbe­trächt­lichen Teil der Handy­nutzer vor Heraus­forde­rungen stellen dürfte.

1&1 warnt Spazier­gänger im Hafen

So lange die Kosten­falle bei einge­schal­teten Schiffs- und Flug­zeug­netzen besteht, müssen also auch Handy-Kunden mit einer Schock­rech­nung rechnen, die gar keine Passa­giere eines Schiffs oder einer Airline sind und die schlicht und einfach vergessen haben, in der Nähe eines Schiffs oder Flug­zeugs die manu­elle Netz­wahl durch­zuführen. Mitt­lerweile warnen auch Mobil­funk­provider vor dem Problem. 1&1 beispiels­weise schreibt auf einer spezi­ellen Infor­mati­onsseite:

Auf großen Kreuz­fahrt­schiffen sind GSM-Mobil­funk­netze instal­liert, die es Ihnen ermög­lichen, auch auf hoher See Gespräche über Ihr Mobil­telefon zu führen. Die Verbin­dung wird dabei über spezi­elle Satel­liten herge­stellt. In der Regel sind die Anbieter der Satel­liten auch die Anbieter und Betreiber der Schiffs­netze und die Verbin­dungs­entgelte entspre­chend teuer. Die Höhe der Tele­fonkosten auf einem Kreuz­fahrt­schiff sind abhängig vom Roaming-Vertrag, den ein Mobil­funk­anbieter mit dem Betreiber des Schiffs­netzes hat. Bitte beachten Sie: Sobald Sie im schiffs­eigenen Netz einge­bucht sind, gelten die jewei­ligen Kondi­tionen. Diese gelten auch dann, wenn Sie bei 1&1 eine Option zur Auslands­tele­fonie gebucht haben oder diese Bestand­teil Ihres Vertrages ist. Auch einge­hende Anrufe können hohe Kosten verur­sachen.

Im Folgenden empfiehlt auch 1&1 die manu­elle Netz­wahl als Abhilfe. Schließ­lich wendet sich der Provider sogar an unbe­darfte Spazier­gänger, die am Hafen flanieren:

Achten Sie immer, auch bei einem Aufent­halt in Hafen­nähe, auf den im Display ange­zeigten Netz­betreiber. [...] Auch wenn Sie sich gar nicht auf einer Kreuz­fahrt befinden: Bei einem Hafen­spazier­gang kann sich Ihr Mobil­telefon eben­falls in ein teures Schiffs­netz eines ange­legten Kreuz­fahrt­schiffes einbu­chen, wenn in Ihrem Telefon die auto­mati­sche Netz­wahl akti­viert ist.

Offenbar gehen sowohl die Bundes­netz­agentur als auch Provider mitt­lerweile davon aus, dass Betreiber von Schiffs­netzen ihre Netze an Land nicht ausschalten. Hier besteht also drin­gender Hand­lungs­bedarf seitens der EU, diese Kosten­falle wirksam abzu­stellen.

Weitere Infor­mationen erhalten Sie auf unserer Ratge­berseite zur Kosten­falle bei Schiffs­netzen und Fähren.