Autonomes Fahren

Bei Unfällen: Selbstfahrende Autos sollen Schaden bewerten

Computer­gesteuertes Fahren wirft zahlreiche rechtliche, aber auch ethische Fragen auf. Ist im Falle eines Unfalls etwa ein Kind nicht zu verletzen höher einzuschätzen als die Unversehrtheit eines Erwachsenen?
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Wie können selbstfahrende Autos eine Unfallsituation bewerten? Wie können selbstfahrende Autos eine Unfallsituation bewerten?
Bild: dpa
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein selbstfahrendes Auto kann einen Unfall nicht vermeiden. Beim Ausweichen werden zwangsläufig Menschen verletzt. Das könnte einerseits eine ältere Person sein, andererseits eine junge Mutter mit Kind. Wer darf eher "umgefahren" werden? Selbst Menschen können solch eine Entscheidung kaum treffen. Wie aber bewerten die Systeme in autonomen Fahrzeugen eine solche Situation?

Wie können selbstfahrende Autos eine Unfallsituation bewerten? Wie können selbstfahrende Autos eine Unfallsituation bewerten?
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Experten stellen heute ethische Leitlinien für zeitweise selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen vor. Bundes­verkehrs­minister Alexander Dobrindt (CSU) hatte dazu eine Kommission unter Leitung des früheren Verfassungs­richters Udo Di Fabio eingesetzt. In ihren Empfehlungen soll es darum gehen, was automatisierte Fahrsysteme künftig dürfen und was aus ethischen Gründen ausdrücklich nicht. Im Falle eines Unfalls etwa soll Sachschaden stets vor Personen­schaden gehen.

Wie das Handelsblatt vorab berichtete, hat das Gremium 20 Regeln aufgestellt, um autonome Systeme zu ermöglichen. Darin heiße es etwa: "Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlich­keits­erwägungen." So müssten Sach- und Tierschäden bei Unfällen immer Vorrang vor dem Personen­schaden haben.

Grundsätzlich müssten die Systeme jedoch so programmiert sein, dass es nicht zu Unfällen kommt. Ist ein Unfall dennoch unaus­weichlich, dürften beteiligte Personen nicht nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution bewertet werden. "Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt."

Forderung: Fahrerdaten müssen sicher sein

Zudem warnen die Experten vor einer Total­überwachung der Verkehrs­teilnehmer. Eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Fahrzeuge im Kontext einer digitalen Verkehrs­infra­struktur sei ethisch bedenklich, heißt es im Endbericht der Kommission. Fahrzeughalter und -nutzer müssten "grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten" entscheiden dürfen. Auch auf die Gefahr einer Manipulation der Fahrzeugsteuerung weist die Kommission hin.

Die Kommission hatte im Herbst ihre Beratungen aufgenommen. Ihr gehören Wissenschaftler sowie unter anderem Vertreter von Autobranche, Verbraucher­schützern und vom Autofahrerclub ADAC an. Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Der Rechtsrahmen dafür war im Mai verabschiedet worden.

Versicherungen rechnen damit, dass die Zahl der Unfälle durch selbstfahrende Autos verringert wird.

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