Online-Shopping

EU will Online-Shopping im Ausland erleichtern

Es ist frustrierend: Viele Klicks, viel Scrollen, und dann klappt der Online-Kauf am Ende doch nicht. Schuld ist oft das Geoblocking, mit dem EU-Bürger vom Internet-Shopping im Ausland abgehalten werden. Doch damit könnte bald Schluss sein.
Von dpa / Stefan Kirchner

Online-Shopping Geoblocking im Online-Handel könnte heute im EU-Parlament abgeschafft werden.
Foto: picture alliance / dpa
Online-Kunden, die im Ausland bestellen wollen, scheitern oft an Hindernissen der Internet-Händler. Dagegen will die EU vorgehen. Eine entscheidende Abstimmung steht heute ab 12 Uhr im Europa­parlament an. Die Parlamentarier wollen Regeln verabschieden, die das sogenannte Geoblocking weitgehend aus dem Online-Handel verbannen.

Bislang können Händler mit dieser Technik ausländischen Kunden den Zugang zu Bestellseiten verwehren oder sie automatisch auf Seiten mit höheren Preisen weiterleiten. Zuletzt war das Geoblocking laut EU-Kommission "weit verbreitet". Bei Konsum­gütern beispielsweise nutzt einer Studie zufolge rund jeder dritte Online-Händler diese Technik.

Welche Probleme bereitet das Geoblocking den Online-Kunden?

Online-Shopping Geoblocking im Online-Handel könnte heute im EU-Parlament abgeschafft werden.
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Im Internet ein Auto mieten, Konzert­tickets kaufen oder eben eine Kaffeemaschine bestellen? Für Kunden kommt es dabei oft darauf an, von wo aus sie ihre Online-Bestellung abgeben wollen. So kann es sein, dass das Mietauto einen Kunden aus Dänemark weniger kostet als einen bulgarischen. Oder dass der deutsche Kunde die Kaffee­maschine kaufen kann, der maltesische aber nicht. Die Herkunft der Bestellung können Online-Händler anhand der IP-Adresse des Kunden erkennen.

Einer Erhebung der EU-Kommission zufolge nutzt mehr als jeder dritte befragte Online-Händler für Konsumgüter Geoblocking. Oft werden dabei ausländische Kunden automatisch an Webseiten weiter­geleitet, wo das Angebot nicht verfügbar oder teurer ist.

Welche Kunden sind besonders betroffen?

Vor allem Kunden in kleineren Ländern wie Malta, Luxemburg oder Slowenien sind die Leidtragenden. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherschutz­zentrale BEUC trifft das Geoblocking beim Online-Shoppen aber auch Bewohner von Grenzregionen. Sie scheitern oft beim Versuch, online im Nachbarland zu bestellen, zum Beispiel in Baden-Württemberg an der deutsch-französischen Grenze oder in Brandenburg an der Grenze zu Polen.

Warum stellen sich manche Online-Händler bei ausländischen Kunden überhaupt so quer?

Viele scheuen rechtliche Klippen und Zusatzkosten. "Leider haben wir im Handel keine europäische Einigkeit, sondern müssen mit diversen Unterschieden leben", sagt dazu Oliver Prothmann, Präsident des Bundes­verbands Onlinehandel. Da seien zum Beispiel die je nach Land unterschiedlichen Steuersätze für bestellte Waren und die anfallenden hohen Versand­kosten für Pakete.

Was soll sich nun ändern?

Die neue Verordnung soll faires Online-Shopping für alle EU-Bürger ermöglichen. So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen oder automatisch auf Webseiten mit beispiels­weise anderen Preisen weiter­zuleiten. Bietet der Online-Händler generell keine Lieferung in das Wunschland an, sollen Käufer zumindest die Möglichkeit bekommen, ihre Ware selbst abzuholen oder den Transport zu organisieren. Für Online-Dienste wie Clouds darf es künftig ebenfalls kein Geoblocking mehr geben. Jetzt muss nur noch das Parlament zustimmen. Das grüne Licht der Mitglieds­länder gilt anschließend als Formsache.

Ausgenommen von der Regelung sind aber urheberrechtlich geschützte Waren, wie E-Books, Musik und Online-Spiele. Damit soll sich die Kommission aber demnächst noch einmal gesondert befassen. Bei bezahlten Filmstreaming-Diensten wie Netflix oder Sky go gelten noch einmal andere EU-Regeln. Sie müssen schon ab März für Abonnenten auch im Ausland frei zugänglich sein.

Und was sagen Verbraucherschützer zu den geplanten Verbesserungen?

Grundsätzlich halten sie die Pläne für einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Gesetz würden die Rechte der Verbraucher im Binnenmarkt "erheblich gestärkt", sagt Johannes Kleis von der Europäischen Verbraucher­zentrale BEUC. Aber Schwach­punkte blieben. "Die Tatsache, dass man in bestimmten Fällen die bestellten Güter nur im Land des Herstellers oder Lieferanten abholen kann, ist natürlich unbefriedigend." Darum sei es wichtig, dass die Reform das EU-Paketmarkts vorankommt.

Das größte Ärgernis sei aber, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte außen vor bleiben. "Das macht aus Verbraucher­sicht überhaupt keinen Sinn", sagt Kleis. Gerade Produkte wie CDs oder E-Books würden gerne online gekauft.

Woraus Sie beim Online-Shopping achten sollten, verrät Ihnen unser Ratgeber zum Einkaufen über das Internet.

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