Drillisch bereitet nun auch simply-Kunden zur o2-Migration vor
Drillisch-Discounter simply:
Kunden sollten - entgegen des Slogans - derzeit besser mitdenken...
Foto: simply
Drillisch arbeitet die Liste der Mobilfunk-Kunden, die noch eines der
Angebote der zahlreichen (Discount-) Marken im Telekom-Netz nutzen,
offensichtlich konsequent ab. Nachdem maXXim-Kunden, die einer Änderung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht widersprochen hatten, seit
gestern ins o2-Netz (zwangs-) migriert werden, bereitet Drillisch dasselbe
Procedere nun auch bei Altkunden der Marke simply vor.
Auch simply-Kunden sollen keine Mitsprache beim genutzten Netz haben
Drillisch-Discounter simply:
Kunden sollten - entgegen des Slogans - derzeit besser mitdenken...
Foto: simply
Wie auch bei maXXim versendet das Maintaler Unternehmen seit gestern
zunächst die Mitteilung über eine AGB-Änderung. Darin räumt sich Drillisch ein, künftig jederzeit
das Mobilfunknetz ändern zu können, ohne dass Nutzer hierbei ein Mitspracherecht zusteht. Konkret
heißt es in den neuen AGB unter anderem: "Der Diensteanbieter erbringt gegenüber dem Kunden in
Deutschland Telekommunikationsdienstleistungen. Zu diesem Zweck bezieht der Diensteanbieter die
Netzleistungen von einem Netzinfrastrukturlieferanten (z.B. dem Betreiber eines Mobilfunknetzes).
Die Auswahl des Netzinfrastrukturlieferanten einschließlich eines Wechsels des Lieferanten während
der Vertragslaufzeit, liegt im Ermessen des Diensteanbieters; der Kunde hat insbesondere keinen
Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes."
Auch Übertragung der Kunden zu anderen Unternehmen möglich
Daneben behält sich Drillisch das Recht vor, das Kundenverhältnis - ohne Zustimmung des Kunden - auch an zahlreiche andere Unternehmen übertragen zu dürfen. Dazu zählen: Drillisch AG, Drillisch Telecom GmbH, MS Mobile Services GmbH, SIMply Communications GmbH, MSP Holding GmbH, b2c.de GmbH [Anm. d. Red.: die eteleon-Privatkunden-Marke], 1&1 Telecom GmbH, mobilcom-debitel GmbH, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Service GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. KG. Sollte Drillisch eine solche Übertragung vornehmen, muss das Unternehmen darüber vier Wochen vorab informieren, Kunden haben dann ebenfalls vier Wochen Zeit, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Betroffen von der AGB-Änderung sind alle simply-Kunden, die einen der Alttarife im Telekom-Netz nutzen - etwa den Tarif simply easy oder simply basic. Diejenigen Betroffenen, die Wert auf die Nutzung des Telekom-Netzes legen und nicht - wie vorhersehbar - ins o2-Netz migriert werden möchten, sollten der AGB-Modifikation widersprechen.
Widerspruch muss binnen vier Wochen erfolgen
Hierfür haben Kunden vier Wochen Zeit; der Widerspruch kann per E-Mail samt Rufnummer im Betreff an die E-Mail-Adresse widerspruch@simplytel.de erfolgen. "Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs wird Ihr Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisher geltenden Geschäftsbedingungen fortgesetzt", verspricht Drillisch.
Wer widerspricht, verschafft sich wohl nur einen Aufschub
Doch auch wer widerspricht, wird seinen Tarif wohl nicht dauerhaft zu den bekannten Konditionen weiternutzen können. Über die kommenden Planungen seitens Drillisch, von denen teltarif.de durch einen Insider erfahren hatte, haben wir gestern noch einmal berichtet.