sipgate hat nicht portierbare Rufnummern vergeben
Alter Fehler mit Festnetznummern bei sipgate im Jahr 2004
Bild: sipgate
Die Rufnummernportierung ist in Deutschland seit Jahren vorgeschrieben. Bei Festnetznummern ist sie natürlich nur möglich, wenn der Kunde seinen Erstwohnsitz nach wie vor im selben Vorwahlgebiet hat.
Ein Festnetz- oder VoIP-Kunde, der nicht aus seinem bisherigen Vorwahlbereich wegzieht, darf also davon ausgehen, dass er eine bestehende Festnetznummer problemlos zu einem anderen Anbieter portieren kann, egal ob dies ein DSL-, ein VoIP-Provider oder ein Mobilfunkanbieter mit Festnetznummern-Angebot ist. Ein Kunde von sipgate erfuhr von seinem Provider nun aber von einer merkwürdigen Ausnahme.
sipgate klassifiziert alte Festnetznummer als nicht portierbar
Alter Fehler mit Festnetznummern bei sipgate im Jahr 2004
Bild: sipgate
An den Kunden sandte sipgate Ende Februar unvermittelt eine E-Mail mit diesem Inhalt:
Hallo [Name des Kunden], wir haben bei einer Überprüfung unserer Rufnummern festgestellt, dass Ihnen bei Vertragsabschluss Rufnummern zugeteilt wurden, die vom Format her nicht korrekt sind. Das ist vorerst kein Problem. Wenn Sie in Zukunft zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, können Sie diese Rufnummern jedoch nicht mitnehmen. Folgende Rufnummern sind betroffen: 07xxxxxxxxxx. Wir bedauern diesen Fehler und stellen Ihnen daher für jede betroffene Rufnummer kostenlos eine weitere Rufnummer aus Ihrem Ortsnetz zur Verfügung. Diese können Sie ab sofort für ein- und ausgehende Telefonate nutzen. Im Fall eines Anbieterwechsels können Sie diese Rufnummern dann auch mitnehmen / portieren. Ihre neuen Rufnummern finden Sie im eingeloggten Bereich unter Rufnummern. Sie können Ihre alten Rufnummern natürlich weiterhin nutzen, allerdings nur so lange Sie Kunde bei uns sind. Und natürlich freuen wir uns, wenn Sie uns noch lange erhalten bleiben. Viele Grüße aus Düsseldorf - Ihr Team von sipgate basic.Ein konkreter Anlass für diese E-Mail lag seitens des Kunden gar nicht vor - er hatte gar keinen Portierungsantrag für die betreffende Festnetz-Rufnummer in Baden-Württemberg für seinen sipgate-Basic-Account gestellt. Merkwürdig erschien ihm und uns, dass die E-Mail keine genauen technischen Details darüber enthielt, was es mit dem "nicht korrekten Format" der Rufnummer auf sich hat. Uns gegenüber kommentierte der Leser die E-Mail wie folgt:
Ich habe seit langer Zeit ein Konto bei sipgate. [...] Nun ist das in meinem Fall nicht sonderlich schlimm, da ich die Nummer nicht aktiv bekanntgegeben habe. Auch ist die Lösung doch recht kundenfreundlich, da ich nun zwei Rufnummern habe. Aber komisch ist das ganze schon irgendwie: Die Begründung ist recht dürftig und die neue Rufnummer hat genau die gleiche Ortsvorwahl und ebenfalls acht Folgeziffern – ein wirklich anderes Format hat sie also nicht. Wäre mal interessant, wie viele Kunden davon betroffen sind und was der wahre Grund für die Umstellung ist. Vielleicht können Sie da ja etwas Licht ins Dunkel bringen.
Die Erklärung von sipgate zu dem Problem
Wir leiteten die E-Mail, die sipgate dem Kunden geschickt hatte, anonymisiert an einen Sprecher von sipgate weiter. Nach einer Woche erläuterte uns sipgate in einer ausführlichen Antwort, welchen Fehler man dort in den Anfangstagen des Unternehmens gemacht habe:
2004, in den Anfangstagen von sipgate, ist es zu einem Fehler gekommen, bei dem Rufnummernblöcke verlängert und einzelne Nummern aus diesen Blöcken an Kunden vergeben wurden. Entscheidend ist nicht die gesamte Anzahl der Ziffern, sondern die Tatsache, dass ein Rufnummernblock nur im Ganzen portiert werden kann. So ist es - wie im Fall Ihres Lesers - durchaus möglich, dass die neue zusätzliche Nummer gleich lang ist. Wir sprechen hier von einer überschaubaren Kundengruppe, die auch heute noch aktiv diese Nummern nutzt. Der Fehler liegt knapp 16 Jahre zurück und es ist ausgeschlossen, dass er erneut vorkommt. Ich möchte noch einmal betonen, dass allein die Rufnummernportierung betroffen ist. Die Nutzbarkeit der Nummern ist selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt möglich.Letztendlich betrifft das Problem also nur die Kunden, die von sipgate per E-Mail darauf aufmerksam gemacht wurden. Wer die E-Mail erhalten hat und sich mit dem Gedanken trug, die Rufnummer zu portieren, hat also nur folgende Möglichkeit: Mehrere Monate vor dem Anbieterwechsel sollte man den eigenen Kontakten, die diese Rufnummer kennen, eine andere (portierbare) Festnetznummer mitteilen mit dem Hinweis, die alte Rufnummer sei bald nicht mehr erreichbar. Erst wenn wirklich niemand mehr auf der alten Nummer anruft, kann man gefahrlos den Anbieter wechseln und die nicht portierbare sipgate-Rufnummer "verschwinden lassen".
Wer die E-Mail von sipgate nicht erhalten hat oder nach 2004 eine Rufnummer zugeteilt bekommen hat, ist ohnehin nicht betroffen - alle nach diesem Vorfall zugeteilten Nummern sollten problemlos portierbar sein.
Auf einer speziellen Übersichtsseite vergleichen wir alle Mobilfunk-Angebote mit Festnetznummer.