Smartphone-Lebensdauer

Editorial: Vorbildliche Updatepolitik!?

Fünf Jahre lang Upgrades für Smartphones liefert leider nur ein Hersteller. Bei Android-Geräten scheitern die Verbraucherschützer hingegen vor Gericht mit dem Versuch, eine Update-Pflicht festzuschreiben.
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Android-Update Update-Politik: Nicht immer optimal!
Bild: Google Android / Montage: teltarif.de
Fünf Jahre wird das iPhone 5S im Herbst alt werden - und dennoch wird es dann von Apple noch ein Upgrade auf die dann aktuelle Firmware iOS 12 erhalten. Gerade dieses Upgrade soll sich auch für die Nutzer lohnen, denn Apple verspricht, mit der neuen iOS-Version die Performance des Geräts erheblich zu verbessern. Diverse Tester haben das mit der Beta-Version von iOS 12 auf dem iPhone 5S bereits ausprobiert und bestätigen Apples Aussage. Auf neueren, von Hause aus schnelleren Geräten steigt die Performance ebenfalls, da merkt man aber als Nutzer weniger davon.

Zum Vergleich: Bei vielen günstigen Android-Handys muss man bangen, ob man überhaupt jemals ein Upgrade auf die nächste Android-Version erhält, und auch bei teuren Highend-Geräten ist meist nach ein bis zwei Upgrades Schluss. Und selbst, wenn Apple durch die Geschwindigkeitssteigerung durch das Upgrade auf iOS 12 bei den älteren iPhone-Modellen nur Verlangsamungen durch andere Upgrades wieder ausgleicht: Von einer merklichen Geschwindigkeitssteigerung durch Android-Upgrades haben wir bisher noch bei keinem Gerät etwas gemerkt.

Jüngst platzte der niederländischen Verbraucherorganisation Consumentenbond der Kragen ob der schwachen Update-Politik im Android-Lager, und sie verklagte Samsung auf eine vierjährige Update-Zusage. Mindestens zwei Jahre nach offiziellem Verkaufsschluss sollten die Geräte noch mit Updates versorgt werden. Das zuständige Gericht wies die Klage ab, vor allem aus formalen Gründen: Es handele sich bei der Klage um einen auf die Zukunft gerichteten Anspruch. Jedoch seien Updates des Herstellers nur bei schwerwiegenden Fehlern geschuldet - und ob solche überhaupt durch Updates behoben werden könnten, sei gar nicht sicher.

Solche Probleme haben die Verbraucherschützer bei Apple nicht. Allerdings ist am Ende auch Apples Update-Politik nur fast vorbildlich: Einige Geräte, darunter die erste Generation der noch gar nicht so alten Apple Watch und diverse ältere Macs werden im Herbst kein Upgrade erhalten, aber hoffentlich weiterhin Sicherheits-Updates.

Kein Rechtsanspruch auf Upgrades

Android-Update Update-Politik: Nicht immer optimal!
Bild: Google Android / Montage: teltarif.de
In der Tat lässt sich aus dem allgemeinen Verbraucherrecht, insbesondere der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung, kein Anspruch des Käufers auf regelmäßige Aktualisierungen herleiten. Einen solchen Anspruch gäbe es nur, wenn er auch gesondert vereinbart worden wäre, in der betreffenden Branche gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest allgemeiner Usus wäre. Alles das ist beim üblichen Smartphone-Kauf nicht der Fall.

Was der Verbraucher allerdings hat, ist ein Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln, die während der zweijährigen Gewährleistungsphase auftreten. Bei Mängeln, die nach mehr als sechs Monaten auftreten, muss der Verbraucher allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei der Auslieferung vorhanden war. Bei Sicherheitslücken ist dieser Nachweis in der Regel möglich: Aus der online-Beschreibung der meisten Sicherheitslücken geht klar hervor, dass diese im mit dem Handy ausgelieferten Betriebssystem oder Prozessor bereits enthalten waren. Bekannt geworden sind die Lücken zwar meist später, aber das befreit nicht von der Verpflichtung, die Lücken zu entfernen.

Dummerweise gilt die gesetzliche Gewährleistung allerdings gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller. Consumentenbond müsste also zur Durchsetzung einer effektiven vierjährigen Update-Pflicht die Händler verklagen, nicht die Hersteller. Für einen solche Klage müssten sie sich beispielsweise solche Geräte raussuchen, die im Herbst 2016 noch in relevanten Stückzahlen vertrieben wurden, obwohl sie bereits 2014 entwickelt worden waren, und bei denen die Anfang 2018 bekannt gewordenen Sicherheitslücken Meltdown und Spectre noch nicht gepatcht sind.

Solche Klagen würden die Händler mit Kosten belasten, denn sie müssten bei einem Sieg von Consumentenbond den unsicheren Sondermüll, den sie selber nicht patchen können, zum Original-Verkaufspreis abzüglich einer vom Gericht im Einzelfall festzusetzenden Nutzungsentschädigung zurücknehmen und dann entsorgen. Darauf hat kein Händler Lust, und die Händler würden sehr starken Druck auf die Hersteller aufbauen, zumindest Sicherheitspatches bis ca. zweieinhalb Jahre nach Produktionsende auszuliefern. Zweieinhalb Jahre deswegen, weil auch die Händler Zeit benötigen, ihre Lager zu leeren und Restmengen abzuverkaufen. Die sich daraus ergebende faktisch vier- bis fünfjährige Update-Pflicht würde zwar immer noch nicht an Apple heranreichen, die bei der Mehrzahl der Geräte für über ein halbes Jahrzehnt nicht nur Updates, sondern auch Upgrades bereitstellen. Aber sie wäre ein erster großer Schritt in die richtige Richtung.

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