Zumutbar?

Urteil: Sofortüberweisung darf nicht einziger Gratis-Bezahlweg sein

Reicht es aus, wenn ein Online-Händler nur Sofortüberweisung als kostenlose Bezahlmöglichkeit anbietet? Nein, sagt ein Gericht. Wir zeigen die Gründe für das Urteil.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Urteil: Sofortüberweisung darf nicht einziger Gratis-Bezahlweg sein Urteil: Sofortüberweisung darf nicht einziger Gratis-Bezahlweg sein
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Geht es ans Bezahlen, muss Verbrauchern gesetzlich immer mindestens eine zumutbare Gratis-Zahlungsart angeboten werden. Der Dienst Sofortüberweisung erfüllt diese Vorgabe nicht, wie das Landgericht Frankfurt am Main entschieden hat (Aktenzeichen: 2-26 O 458/14). Auch wenn an der Gängigkeit des Dienstes kein Zweifel bestehe, sei er unabhängig von der Bewertung durch Kreditinstitute für den Verbraucher als einzige kostenlose Zahlungsart unzumutbar, "da der Verbraucher nicht nur mit einem Dritten in vertragliche Beziehungen treten muss, sondern diesem Dritten auch noch Kontozugangsdaten mitteilen muss und in den Abruf von Kontodaten einwilligen muss".

Sofortüberweisung erfahre den Kontoumsatz der letzten 30 Tage

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Hierdurch erhalte ein Dritter umfassenden Einblick in die Kontoinformationen des jeweiligen Kunden, kritisierte die Kammer in ihrem Urteil weiter. Im Detail würden der aktuelle Kontostand, die Umsätze der letzten 30 Tage, der Kreditrahmen für den Dispokredit sowie das Vorhandensein anderer Konten abgefragt, ohne dass der Verbraucher über diese Datenabfrage vorher informiert werde. "Hierbei handelt es sich um besonders sensible Finanzdaten, die auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten." Daneben müsse der Kunde dem Zahlungsdienstleister personalisierte Sicherheitsmerkmale wie PIN und TANs mitteilen, was erhebliche Risiken für die Datensicherheit berge und erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten eröffne. Dabei kommt es dem Urteil zufolge nicht auf die konkrete Sicherheit von Sofortüberweisung.de an, "sondern auf die grundsätzliche Erwägung, dass der Verbraucher nicht gezwungen werden kann, seine Daten diesem erhöhten Risiko auszusetzen".

In dem Fall hatte ein Reiseportal zur Bezahlung eines gut 120 Euro teuren Inlandsfluges die Zahlung mit Kreditkarte gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von knapp 13 Euro sowie die Zahlung per Sofortüberweisung als einzige entgeltfreie Alternative angeboten. Dagegen hatte der Ver­braucher­zentrale Bundesverband geklagt und Recht bekommen.

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