Bundesnetzagentur klemmt weitere 0900-Rufnummer ab
Bundesnetzagentur klemmt weitere 0900-Rufnummer ab
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teltarif.de-Leser Robert Schulze (Name geändert) erhielt auf seiner nirgendwo bekanntgegebenen privaten Mobilfunkrufnummer Ende März 2013 eine SMS-Kurzmitteilung vom übermittelten Absender "01578-1963295" (Netz: E-Plus) mit folgendem Inhalt:
"Mein kleiner Prinz!Du hast gesagt du wärst scharf auf mich und lässt seit Tagen nichts von dir hören!Bin traurig!Ruf mal kurz an 09005252515 zum Nr Tausch.Jessy"
Dass der Anruf einer 0900-Rufnummer zu erhöhten Preisen abgerechnet wird, die bei jeder Form von Werbung angegeben werden müssen, hatten die Spammer dabei geflissentlich vergessen. Auch im privaten Umfeld waren solche Spam-SMS-Nachrichten aufgeschlagen. Die Absender "kennen" die Empfänger in der Regel nicht, sondern probieren einfach Rufnummernkreise durch, beispielsweise von 015100000000 bis 015999999999.
Meldung des Lesers führte zur Sperrung der Nummer
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Solche Spam-SMS sind im übrigen nicht zulässig, und so informierte Schulze den Rufnummernspam-Service der Bundesnetzagentur in einer kurzen E-Mail an rufnummernspam (at) bnetza (.) de, mit Datum und Uhrzeit der Spam-Nachricht sowie dem Inhalt und der Absenderrufnummer und nebst seiner eigenen Adresse und Telefonnummer für etwaige Rückfragen der Bundesnetzagentur.
Am 10. April bestätigte die Bundesnetzagentur seine Nachricht und teilte das Aktenzeichen mit. Bereits am 25. April meldete die Bundesnetzagentur Vollzug. Unter dem Betreff "Rechtswidrige Nutzung der Rufnummer (0)9005 252 515" teilte sie teltarif.de-Leser Schulze mit:
"Die vorgenannte Rufnummer für Premium-Dienste wurde in unverlangten und belästigenden Werbe-SMS als Kontaktrufnummer ohne Preisangabe beworben. Wir haben den zu Grunde liegenden Sachverhalt eingehend geprüft. Aufgrund von Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) habe ich mit Bescheid vom 17.04.2013 die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 252 515 gegenüber dem Netzbetreiber zum 20.04.2013 angeordnet. Gleichzeitig haben wir rückwirkend ab dem 21.03.2013 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ausgesprochen.Allerdings räumt die Bundesnetzagentur ein: "Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollte er dennoch versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen."Zuteilungsnehmer der beanstandeten (0)900er-Rufnummer ist die Firma Voice-Media Systems UG (haftungsbeschränkt), Überseering 25 in 22297 Hamburg.
Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern ab dem genannten Zeitpunkt die über diese Rufnummer zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden."
Trotzdem: "Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind." Und weiter: "Die rechtswidrige Nutzung der Absenderrufnummer der Werbe-SMS wird in einem gesonderten Verfahren verfolgt."
Solche Abschaltungen sind kein Einzelfall. Die Bundesnetzagentur stellt regelmäßig weitergehende Informationen zu den einzelnen Rufnummern, bei denen Abschaltungen und Rechnungslegungs- und Inkassoverbote verfügt wurden, auf ihrer Homepage unter der Rubrik "Rufnummernmissbrauch" - "Liste eingeleiteter Maßnahmen" in Netz bereit.