Gutachten

Rechtsgutachter: Sperrung illegaler Internetseiten rechtmäßig

Provider sollen verpflichtet werden, illegale Webseiten zu blockieren
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Provider sollen künftig verpflichtet werden, illegale Webseiten zu blockieren. Provider sollen künftig verpflichtet werden, illegale Webseiten zu blockieren.
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Internetanbieter können einem EU-Gutachter zufolge einer Blockade illegaler Webseiten verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, schreibt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in einer heute veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-314/12). Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten die Richter sich dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.

Im konkreten Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film sowie die Wega Filmproduktionsgesellschaft hatten Provider sollen künftig verpflichtet werden, illegale Webseiten zu blockieren. Provider sollen künftig verpflichtet werden, illegale Webseiten zu blockieren.
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UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu kino.to für seine Kunden zu blockieren.

Zwar ist kino.to inzwischen nicht mehr online. 2011 stellte die Seite den Betrieb ein. Der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden mittlerweile verurteilt, einige von ihnen zu Gefängnisstrafen. Doch selbst wenn die Website Vergangenheit ist: Auch in Zukunft werden die Gerichte "zahlreiche ähnliche Fälle" klären müssen, schreibt der Gutachter am Europäischen Gerichtshof.

Rechteinhaber darf nicht schutzlos gestellt werden

Dabei sollten Filmfirmen sich zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Doch nicht immer sind die Website-Betreiber und deren Internetanbieter greifbar, oft sitzen die Anbieter außerhalb Europas. Daher können die nationalen Gerichte auch die Internetanbieter ganz normaler Nutzer zu Blockaden auffordern. Denn: "Der Rechteinhaber (darf) nicht gegenüber einer massiv seine Rechte verletzenden Website schutzlos gestellt werden".

Tippen Kunden dann diese Webadresse in ihren Internetbrowser ein, dürften Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten. Allerdings müssten die Gerichte den Providern konkrete Sperrvorgaben für betroffene Webseiten machen. Ein ähnlicher Vorschlag für das Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland für Diskussionen gesorgt und wurde schließlich verworfen.

Dass sich Website-Sperren grundsätzlich umgehen lassen, macht sie laut Gutachter nicht überflüssig. "Zwar mögen potenziell viele Nutzer in der Lage sein, eine Sperrung zu umgehen. Hieraus folgt jedoch keinesfalls, dass jeder dieser Nutzer sie auch umgehen wird." Möglicherweise falle manchen Nutzern erst durch die Sperre auf, dass sie ein illegales Angebot ansteuern wollten.

Geld statt Freiheit

Dirk B., der Gründer und Chef des illegalen Filmportals kino.to wurde im vergangenen Jahr zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem musste er 3,7 Millionen Euro aus seinem Vermögen an die Staatskasse bezahlen. Von den Werbeeinnahmen auf seinem illegalen Streaming-Portal gönnte er sich ein luxuriöses Leben in Spanien. Deshalb hatte die Anklage immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es um den einzig und allein um den Profit." Für die viel diskutierte Freiheit des Internets habe keiner der angeblichen Filmfreunde gekämpft.

Überhaupt ist das Unrechtsbewusstsein in Sachen illegale Downloads allgemein nicht allzu stark ausgeprägt: Zwar finden viele Verbraucher durchaus, dass geistiges Eigentum geschützt werden müsse und dass Urheber für ihre Werke bezahlt werden sollen. Wenn es aber an den eigenen Geldbeutel geht, sieht die Sache anders aus. Laut einer aktuellen Umfrage finden mehr als ein Drittel der Befragten illegale Downloads für den persönlichen Gebrauch in Ordnung.

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