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Fußball: Kartellamt prüft Kooperation von Sky mit DAZN

Das Bundeskartellamt untersucht laut eigenen Angaben in einem Verwaltungsverfahren, ob die Kooperation der Unternehmen Sky Deutschland und DAZN zur Ausstrahlung der Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist.
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Das Bundeskartellamt prüft die Kooperation von Sky mit DAZN Das Bundeskartellamt prüft die Kooperation von Sky mit DAZN
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Das Bundeskartellamt untersucht laut eigenen Angaben in einem Verwaltungsverfahren, ob die Kooperation der Unternehmen Sky Deutschland und Perform (mit dem Streamingdienst DAZN) zur Ausstrahlung der Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist. Sky hat bei der von der UEFA im Jahr 2017 durchgeführten Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte für den Zeitraum 2018 bis 2021 die Rechte zur Ausstrahlung sämtlicher Spiele erworben. Im Anschluss haben Sky und DAZN die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 wird die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt.

"Mit der laufenden Saison der Champions League hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat."

Sky mit besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei Kooperationen?

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Sky ist der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt daher unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte laut Bundeskartellamt zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen. Darüber hinaus sind bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch über den Verbreitungsweg Internet (OTT) zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern komme eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht, so die Behörde.

Das Bundeskartellamt werde nun zunächst den Sachverhalt ermitteln. Dazu würden Sky und DAZN sowie weitere Marktteilnehmer unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.

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