Beschwerde

Spotify & Co. gegen Apple & Amazon

Spotify und Deezer wenden sich in einem offenen Brief an Juncker, um sich über unlauteren Wettbewerb seitens Apple und Amazon zu beschweren.
Von Paol Hergert

Spotify auf dem iPhone Spotify auf dem iPhone
dpa
Europäische Musik-Streaming-Dienste wie Spotify und Deezer haben sich jüngst in einem offenen Brief an Jean-Claude Juncker, den Präsidenten der Europäischen Kommission, gewendet, in dem sie sich über unlautere Wettbewerbsmethoden großer US-Firmen beschweren, darunter Apple und Amazon. Unterzeichner des Briefes sind Spotify-Mitbegründer Daniel Ek und Deezer-CEO Hans-Holger Albrecht. Spotify auf dem iPhone Spotify auf dem iPhone
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In dem Brief an Brüssel, zu dem Apple und Amazon bislang jegliche Stellungnahme verweigern, wird den amerikanischen Konzernen hauptsächlich vorgeworfen, ihre Vorteils-Positionen auf dem Markt kleineren Firmen gegenüber auszunutzen. So heimst Apple beispielsweise ganze 30 Prozent von der Abogebühr ein, die Spotify einnimmt. Laut einem Bericht der Financial Times soll Brüssel nun dafür sorgen, dass faire Wettbewerbsbedingungen auf dem digitalen Markt hergestellt werden. Ein weiterer Unterzeichner des Briefes, das britische Vergleichsportal Foundem, hatte bereits im Juni diesen Jahres zusammen mit TripAdvisor erfolgreich gegen Google geklagt, weil Google eigene Produkte unfair vermarktet hatte. Ergebnis damals: Google musste satte 2.4 Milliarden Euro Strafe bezahlen.

"Klare Regeln setzen"

Ein weiterer Kritikpunkt des offenen Briefes ist die Tatsache, dass Apple und Amazon den Streaming-Diensten keinen vollen Zugriff auf Nutzerdaten gewähren. Apple, Amazon und Co. würden durch diese unlauteren Methoden verbotenerweise als Gatekeeper für das Internet agieren. Ein Thema, dass in Zeiten weltweiter Netzneutralitäts-Debatten brisanter nicht sein könnte. Brüssel solle nun "klare und vollstreckbare Regeln erwirken, die sich gegen diese unlauteren Methoden stellten. Des Weiteren sollten diese Regeln weiter gehen als bisherige Einsichtbarkeits-Anforderungen. Die alleine würden nicht ausreichend zu dem gewünschten Ziel des fairen Wettbewerbs führen.

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