Spionagesoftware

Piratenpartei will in Karlsruhe gegen Staatstrojaner vorgehen

Verfassungsbeschwerde gegen Landespolizeigesetz wegen des möglichen Einsatzes von Spionage-Software.
Von dpa /

Sieht so der Bundestrojaner aus? Sieht so der Bundestrojaner aus?
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Die Piratenpartei in Hessen will Verfassungsbeschwerde gegen den im neuen Landespolizeigesetz ermöglichten Einsatz von Spionagesoftware einlegen. Nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss sei eine Kanzlei mit der Vorbereitung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beauftragt worden, teilte die Partei am Freitagabend mit.

Die Ausnutzung von Sicherheitslücken für das Einschmuggeln eines "Staatstrojaners" stelle "einen eklatanten Verstoß gegen die Vorsorgeprinzipien des Staates bezüglich des Schutzes der Zivilbevölkerung" dar, kritisierte der Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der bevorstehenden Landtagswahl, Jürgen Erkmann. Gefundene Sicherheitslücken müssten den Herstellern gemeldet werden, damit sie geschlossen und nicht von Kriminellen ausgenutzt werden könnten.

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Mit der Mehrheit der Regierungskoalition von CDU und Grünen hat der hessische Landtag im Sommer neue Überwachungsinstrumente für die Sicherheitsbehörden im Polizeigesetz verankert. Dazu gehören das Abhören von verschlüsselten Messenger-Diensten auf Smartphones (Quellen-TKÜ) und der Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern. Bei dieser Online-Durchsuchung werden Computer von Verdächtigen mit einem "Staatstrojaner" verdeckt überwacht. Das neue Gesetz stieß auch bei SPD und Linkspartei auf Kritik.

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