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Medienanstalten: Lizenzpflicht für YouTuber und Streamer

Es ist ein Präzedenzfall: Das Streamingangebot PietSmietTV soll eine Rundfunklizenz beantragen. Die Landesmedienanstalten wollen so genannte rundfunkähnliche Dienste zu einer Lizenzpflicht bewegen.
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PietSmietTV soll Rundfunklizenz beantragen PietSmietTV soll Rundfunklizenz beantragen
Screenshot: teltarif.de
Bisher können alle YouTuber und die meisten Streamer weitgehend ohne rund­funk­recht­liche Lizenz im Internet agieren. Doch damit könnte nun Schluss sein: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat in ihrer letzten Sitzung in Berlin das Internetangebot PietSmietTV beanstandet und will es laut eigenen Angaben untersagen, wenn bis 30. April kein Zulassungsantrag vorliegt.

Bei dem Angebot handelt es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen pro Woche über 24 Stunden überwiegend "Let’s Plays", die das Spielen von Games zeigen, verbreitet. Der Kanal, der auf der Plattform Twitch.tv läuft, sei aus Sicht der ZAK ein Rundfunkangebot ohne Zulassung.

PietSmietTV erfüllt laut Medienanstalten Kriterien für Rundfunk

PietSmietTV soll Rundfunklizenz beantragen PietSmietTV soll Rundfunklizenz beantragen
Screenshot: teltarif.de
Rundfunk sei laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreite ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans. "PietSmietTV" erfülle laut den Medienwächtern diese Voraussetzungen. Durch die Beanstandung will die ZAK dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Auge führen und ihn dazu bewegen, nun zeitnah bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag bei der zuständigen Landesmedienanstalt, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), zu stellen.

Angesichts der Zunahme von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten beschäftigt sich die ZAK derzeit intensiv mit der Problematik. Anfang des Jahres hatte sie die Internet-Liveübertragung der Handball-WM 2017 aus den gleichen Gründen beanstandet. "Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten", führt Siegfried Schneider, Vorsitzender der ZAK, aus. "Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen. Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote." Solange dies nicht der Fall sei, will die ZAK die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden.

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