StreamOn: BNetzA will Telekom-Stellungnahme analysieren
Bald Entscheidung zu StreamOn
Foto: Telekom
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt, nach der die StreamOn-Angebote der Deutschen Telekom in Teilen rechtswidrig sind. Unabhängig davon, dass das Gericht eine Beschwerde gegen sein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen hat, forderte der Regulierer den Bonner Mobilfunk-Netzbetreiber zu einer Stellungnahme bis zum 4. Dezember auf.
Wie die Pressestelle der Bundesnetzagentur auf Anfrage von teltarif.de erklärte, ist die Telekom dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen. Zum Inhalt der Stellungnahme äußerte sich die Pressestelle hingegen nicht. Der Regulierer werde die Stellungnahme der Telekom nun genau analysieren und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden. Zum Zeitrahmen konnte die Bundesnetzagentur keine genauen Angaben machen. Allerdings werde die Entscheidung "bald" fallen, wie es weiter heißt.
StreamOn grundsätzlich zulässig
Bald Entscheidung zu StreamOn
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Die Bundesnetzagentur hatte schon vor einem Jahr bestätigt, dass die StreamOn-Angebote grundsätzlich zulässig sind, allerdings Änderungen erforderlich sind. So stehe die Drosselung von Video-Inhalten auf 480p - von der Telekom als DVD-Qualität bezeichnet - dem Grundsatz der Netzneutralität entgegen. Zudem müssten die Zero-Rating-Optionen auch im EU-Roaming angeboten werden, um der Roam-like-at-home-Regelung nachzukommen.
Die Telekom ist der entsprechenden Anordnung des Regulierers bislang nicht nachgekommen und hat stattdessen vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Auch nach dem Urteil setzt der Netzbetreiber sein Angebot wie gewohnt fort und steht nach eigener Darstellung weiter auf dem Standpunkt, dass StreamOn keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Zu Monatsbeginn wurde das Angebot in den Kategorien Musik, Video und Gaming erneut ausgebaut.
Telekom drohte mit Einstellung des Gratis-Streamings
Öffentlich hatte die Telekom mehrfach angedeutet, dass eine Einstellung von StreamOn für Kunden und Content-Partner ärgerlich wäre. Offenbar denkt das Unternehmen also nach wie vor nicht an die Möglichkeit, den Forderungen der Bundesnetzagentur nachzukommen. Dabei haben MagentaEINS-Kunden schon jetzt die Möglichkeit, Videos in voller Auflösung zu streamen.
Für das EU-Roaming könnte die Telekom die im Rahmen der Regulierung ausdrücklich vorgesehene Fair-use-Policy anwenden. Damit stünde im Ausland zwar keine echte Flatrate für Streaming und Gaming mehr zur Verfügung, dafür aber ein Datenpaket, dessen Größe sich an der Grundgebühr des vom Kunden gebuchten Tarifs und am Großhandelspreis für das Roaming-Datenvolumen orientiert. Diese Fair-use-Policy wendet die Telekom bereits für den Flatrate-Tarif MagentaMobil XL an.