Auseinandersetzung

StreamOn: BNetzA will Telekom-Stellungnahme analysieren

Die Telekom hat sich gegenüber der Bundesnetzagentur wie gefordert zum Thema StreamOn geäußert. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen steht noch aus.
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Bald Entscheidung zu StreamOn Bald Entscheidung zu StreamOn
Foto: Telekom
Das Verwal­tungs­ge­richt Köln hatte die Entschei­dung der Bundes­netz­agentur bestä­tigt, nach der die StreamOn-Ange­bote der Deut­schen Telekom in Teilen rechts­widrig sind. Unab­hängig davon, dass das Gericht eine Beschwerde gegen sein Urteil vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Münster zuge­lassen hat, forderte der Regu­lierer den Bonner Mobil­funk-Netz­be­treiber zu einer Stel­lung­nahme bis zum 4. Dezember auf.

Wie die Pres­se­stelle der Bundes­netz­agentur auf Anfrage von teltarif.de erklärte, ist die Telekom dieser Auffor­de­rung frist­ge­recht nach­ge­kommen. Zum Inhalt der Stel­lung­nahme äußerte sich die Pres­se­stelle hingegen nicht. Der Regu­lierer werde die Stel­lung­nahme der Telekom nun genau analy­sieren und anschlie­ßend über das weitere Vorgehen entscheiden. Zum Zeit­rahmen konnte die Bundes­netz­agentur keine genauen Angaben machen. Aller­dings werde die Entschei­dung "bald" fallen, wie es weiter heißt.

StreamOn grund­sätz­lich zulässig

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Foto: Telekom
Die Bundes­netz­agentur hatte schon vor einem Jahr bestä­tigt, dass die StreamOn-Ange­bote grund­sätz­lich zulässig sind, aller­dings Ände­rungen erfor­der­lich sind. So stehe die Dros­se­lung von Video-Inhalten auf 480p - von der Telekom als DVD-Qualität bezeichnet - dem Grund­satz der Netz­neu­tra­lität entgegen. Zudem müssten die Zero-Rating-Optionen auch im EU-Roaming ange­boten werden, um der Roam-like-at-home-Rege­lung nach­zu­kommen.

Die Telekom ist der entspre­chenden Anord­nung des Regu­lie­rers bislang nicht nach­ge­kommen und hat statt­dessen vor dem Verwal­tungs­ge­richt Köln geklagt. Auch nach dem Urteil setzt der Netz­be­treiber sein Angebot wie gewohnt fort und steht nach eigener Darstel­lung weiter auf dem Stand­punkt, dass StreamOn keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Zu Monats­be­ginn wurde das Angebot in den Kate­go­rien Musik, Video und Gaming erneut ausge­baut.

Telekom drohte mit Einstel­lung des Gratis-Strea­mings

Öffent­lich hatte die Telekom mehr­fach ange­deutet, dass eine Einstel­lung von StreamOn für Kunden und Content-Partner ärger­lich wäre. Offenbar denkt das Unter­nehmen also nach wie vor nicht an die Möglich­keit, den Forde­rungen der Bundes­netz­agentur nach­zu­kommen. Dabei haben Magen­ta­EINS-Kunden schon jetzt die Möglich­keit, Videos in voller Auflö­sung zu streamen.

Für das EU-Roaming könnte die Telekom die im Rahmen der Regu­lie­rung ausdrück­lich vorge­se­hene Fair-use-Policy anwenden. Damit stünde im Ausland zwar keine echte Flat­rate für Strea­ming und Gaming mehr zur Verfü­gung, dafür aber ein Daten­paket, dessen Größe sich an der Grund­ge­bühr des vom Kunden gebuchten Tarifs und am Groß­han­dels­preis für das Roaming-Daten­vo­lumen orien­tiert. Diese Fair-use-Policy wendet die Telekom bereits für den Flat­rate-Tarif Magen­ta­Mobil XL an.

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