Streit um offenes WLAN beendet: BGH weist Revision zurück
Sony will keine offenen Hotspots, auch wenn des das Mediengesetz erlaubt.
Bild: picture alliance / Stephanie Pilick/dpa
Der Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für freies WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies gestern die Revision
des Musikkonzerns Sony zurück. Damit ist ein Urteil des Münchner
Oberlandesgerichts von März 2018 rechtskräftig. (Az. I ZR 53/18).
Das OLG München hatte zuletzt geurteilt, dass McFadden zwar die alten Abmahnkosten zahlen muss, Sony ihn wegen der Gesetzesänderung aber nicht mehr für die Zukunft verpflichten kann, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Darauf kommt es laut BGH aber gar nicht an, weil McFadden seinen Anschluss nicht privat, sondern gewerblich nutzte. Geschäftsleute seien schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung. Dass Sony McFadden vor der Abmahnung einen solchen Hinweis erteilt hätte, sei nicht festgestellt.
Jahrelanger Streit
Sony will keine offenen Hotspots, auch wenn des das Mediengesetz erlaubt.
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Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten. McFadden wurde aber zur Zahlung einer Abmahnung von 800 Euro verpflichtet. Die Begründung: Der Fall sei vor dem 12. Oktober 2017 passiert, der Stichtag an dem das neue Telemediengesetz in Kraft getreten ist.
Sony kämpfte weiter
Der US-Konzern Sony hatte Revision eingelegt und versuchte damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
McFadden dazu: "Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!"
Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt: „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir Piraten treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“