Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Streit um offenes WLAN beendet: BGH weist Revision zurück

Bereits seit vielen Jahren kämpft Betreiber Tobias McFadden für seinen offenen Hotspot. Jetzt ist der Rechtsstreit zwischen McFadden und Sony zu Ende. Der BGH lässt keine Revision mehr zu.
Von Wolfgang Korne

Sony will keine offenen Hotspots, auch wenn des das Mediengesetz erlaubt Sony will keine offenen Hotspots, auch wenn des das Mediengesetz erlaubt.
Bild: picture alliance / Stephanie Pilick/dpa
Der Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für freies WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies gestern die Revision des Musikkonzerns Sony zurück. Damit ist ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts von März 2018 rechtskräftig. (Az. I ZR 53/18).

Das OLG München hatte zuletzt geurteilt, dass McFadden zwar die alten Abmahnkosten zahlen muss, Sony ihn wegen der Gesetzesänderung aber nicht mehr für die Zukunft verpflichten kann, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Darauf kommt es laut BGH aber gar nicht an, weil McFadden seinen Anschluss nicht privat, sondern gewerblich nutzte. Geschäftsleute seien schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung. Dass Sony McFadden vor der Abmahnung einen solchen Hinweis erteilt hätte, sei nicht festgestellt.

Jahre­langer Streit

Sony will keine offenen Hotspots, auch wenn des das Mediengesetz erlaubt Sony will keine offenen Hotspots, auch wenn des das Mediengesetz erlaubt.
Bild: picture alliance / Stephanie Pilick/dpa
Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemein­de­rats­mit­glied der Pira­ten­partei in Gauting und Anbieter eines öffent­li­chen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störer­haf­tung in Deutsch­land. In einem über acht Jahre andau­ernden Prozess, der von der Pira­ten­partei unter­stützt wird, hat sich auch der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) in Luxem­burg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeit­raum vom Bundestag mehr­fach geän­dert.

Im März 2018 hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gespro­chen. Demnach war Sony Music mit dem Haupt­an­liegen geschei­tert, McFadden zur Abschal­tung des WLAN-Hotspots oder zur Beschrän­kung der Nutz­bar­keit zu verpflichten. McFadden wurde aber zur Zahlung einer Abmah­nung von 800 Euro verpflichtet. Die Begrün­dung: Der Fall sei vor dem 12. Oktober 2017 passiert, der Stichtag an dem das neue Tele­me­di­en­ge­setz in Kraft getreten ist.

Sony kämpfte weiter

Der US-Konzern Sony hatte Revi­sion einge­legt und versuchte damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzu­schalten, eine Pass­wort­si­che­rung mit Iden­ti­täts­fest­stel­lung einzu­richten oder andere gleich wirk­same Maßnahmen zu ergreifen.

McFadden dazu: "Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüs­se­lung oder Abschal­tung eines absicht­lich offenen WLANs zu errei­chen und greift dabei auch das neue Tele­me­di­en­ge­setz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkom­pli­zierten Ausbau von Infra­struktur in Bürger­hand!"

Der Spit­zen­kan­didat der Pira­ten­partei zur Euro­pa­wahl Dr. Patrick Breyer erklärt: „Solange das veral­tete Urhe­ber­recht gilt, wird die Musik­in­dus­trie uns mit Massen­ab­mah­nungen, Ausspä­hung von Inter­net­nut­zern und stän­digen Forde­rungen nach einer Einschrän­kung des freien Inter­net­zu­gangs gängeln. Wir Piraten treten für einen Befrei­ungs­schlag durch Lega­li­sie­rung des privaten Kultur­gü­ter­tauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschä­digt werden, beispiels­weise durch eine Abgabe von Inter­net­kon­zernen.“

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