Illegale Downloads für den Hausgebrauch sind okay
Illegale Downloads für den Hausgebrauch okay?
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Geht es um gefälschte Waren oder illegale
Downloads, sind Verbraucher zwiegespalten. Auf der einen Seite
sprechen sie sich deutlich für den Schutz geistigen Eigentums aus.
Auf der anderen Seite sehen viele Verbraucher Verstöße als
gerechtfertigt an, wenn sie einen persönlichen Vorteil daraus ziehen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine TNS-Infratest-Studie im Auftrag des
Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt.
Illegale Downloads für den Hausgebrauch okay?
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So bejaht die große Mehrheit der Menschen in Deutschland, dass
Erfinder und Urheber ihre Rechte schützen und für ihre Arbeit bezahlt
werden müssen (97 Prozent). Konsens ist auch, dass der Schutz
geistigen Eigentums zur Verbesserung der Qualität von Produkten und
Dienstleistungen (84 Prozent) und Hand in Hand mit Innovation geht
(81 Prozent).
Illegale Downloads gerechtfertig, wenn man Geld spart?
Allerdings halten mehr als ein Drittel (36 Prozent) den Kauf gefälschter Waren für gerechtfertigt, allein weil sie dadurch Geld sparen können. In der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen sind es sogar annähernd zwei Drittel (63 Prozent). Knapp ein Drittel (32 Prozent) findet es in Ordnung, Fälschungen als Protestakt gegen eine marktgesteuerte Wirtschaft oder große Premiummarken anzuschaffen. Bei den 15- bis 34-Jährigen sind es mit 43 Prozent noch mehr.
Illegale Downloads betrachtet ebenfalls mehr als ein Drittel der Verbraucher (36 Prozent) als akzeptabel, wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Bei den 15- bis 24-Jährigen hält sogar jeder Zweite (52 Prozent) solche Downloads für zulässig und knapp jeder Fünfte (19 Prozent) hat in den vergangenen zwölf Monaten urheberrechtlich geschütztes Material illegal heruntergeladen oder genutzt.
Insgesamt geben aber nur wenige Verbraucher an, im vergangenen Jahr Inhalte bewusst illegal heruntergeladen (4 Prozent) oder bewusst gefälschte Erzeugnisse gekauft zu haben (2 Prozent). Und drei Prozent der Befragten haben in diesem Zeitraum unwissentlich gefälschte Waren erworben.
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
In der Vergangenheit kam es aufgrund illegaler Downloads immer wieder zu Massenabmahnung durch darauf spezialisierte Anwaltskanzleien. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, dass größtenteils seit Anfang Oktober gilt, versucht die Bundesregierung dagegen anzugehen. In Bezug auf illegale Downloads ist dort festgelegt, dass die erste Abmahnung eines Anwaltes künftig nicht mehr als 147,56 Euro kosten darf.
Hinzu kommt, dass der Kläger sich nun nicht mehr das verhandelnde Gericht aussuchen darf. Vielmehr ist nun das für den Wohnort des Angeklagten verantwortliche Gericht für den Fall zuständig.