T-Mobile/Sprint

T-Mobile-Sprint: General­staats­an­wältin akzeptiert Fusion

Der Mega-Prozess vor dem New Yorker Bezirks­gericht erlaubte am Ende die Fusion zwischen T-Mobile USA und Sprint. Das Urteil wäre theo­retisch anfechtbar gewesen, darauf wird verzichtet.
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Im kompli­zierten Fusi­onspro­zess von T-Mobile USA und Sprint US kann die Deut­sche Telekom tief durch­atmen. Denn Letitia James, einer der Gene­ralstaats­anwälte, die im Zentrum des verlo­renen Rechts­streits zur Blockie­rung der Fusion von Sprint und T-Mobile US standen, teilte jetzt mit, dass der Staat New York, den sie vertritt, keine Beru­fung gegen die Entschei­dung einlegen würde. Das berichtet das Nach­rich­tenportal Mobile World Live.

Gerichts­entschei­dung wird respek­tiert

Die New Yorker Generalstaatsanwältin und Aktivistin Letitia James (mit Megaphon) war die Stimme der Kläger gegen die Fusion von T-Mobile und Sprint Sie wird keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen Die New Yorker Generalstaatsanwältin und Aktivistin Letitia James (mit Megaphon) war die Stimme der Kläger gegen die Fusion von T-Mobile und Sprint Sie wird keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen
Foto: Picture Alliance / dpa
James erklärte, die Entschei­dung des Gerichts zu respek­tieren, sei nach einer gründ­lichen Analyse getroffen worden. In Zukunft solle man das Augen­merk darauf richten, dass "die Verbrau­cher die best­mögli­chen Preise und Dienst­leis­tungen erhalten, dass die Netze in unserem gesamten Land ausge­baut und gut bezahlte Arbeits­plätze geschaffen werden".

James war die Anfüh­rerin einer Koali­tion von 14 Bundes­staaten, die versucht hatten, die milli­arden­schwere Fusion von Sprint und T-Mobile US doch noch "aus Wett­bewerbs­gründen" (und sicher auch ein wenig aus innen­poli­tischen Gründen) zu verhin­dern.

Keine Anfech­tung des Urteils geplant

Nachdem die klagende Gruppe in der vergan­genen Woche den Prozess verlor, hatte James noch ange­deutet, dass gegen die Entschei­dung Beru­fung einge­legt werden könne. Das passiert nun aber nicht, wie sie vorges­tern bestä­tigte. Der Staat New York werde das Urteil nicht anfechten.

Die Klage der Bundes­staaten wurde als letzte große Hürde für den 26-Milli­arden-Dollar-Deal ange­sehen, der schon im April 2018 einge­reicht wurde und bereits zuvor die Zustim­mung der Fern­melde­aufsicht FCC (Federal Commu­nica­tions Commis­sion) und des Justiz­minis­teriums erhalten hatte.

Eine kleine Hürde gibt es noch

Noch ist der Fusi­onspro­zess nicht voll­ständig abge­schlossen. Es fehlt noch eine Geneh­migung der kali­forni­schen Regu­lierungs­behörde für öffent­liche Versor­gungs­betriebe (Cali­fornia Public Utili­ties Commis­sion).

Darüber hinaus tauchen immer wieder Gerüchte auf, dass die Mutter­gesell­schaft von T-Mobile USA, die Deut­sche Telekom, ange­sichts der jüngsten (schlechten) Geschäfts­zahlen von Sprint die Kauf­bedin­gungen zu ihren Gunsten noch einmal ändern wollte. Das wurde aber an anderer Stelle auch wieder demen­tiert. Vermut­lich ist man heil­froh, wenn der Deal komplett in trockenen Tüchern ist.

Welche Folgen hätte die Fusion für Telekom-Kunden aus Deutsch­land?

Direkt zunächst keine. Es ist derzeit nicht in Sicht, dass die neue T-Mobile spezi­elle Roaming-Ange­bote für Kunden der Deut­schen Telekom in ihrem Netz reali­sieren oder die Deut­sche Telekom ihrer­seits die Roaming-Tarife für Besuche in den USA beson­ders anpassen oder senken würde. Auch ist nicht geplant, Kunden der Deut­schen Telekom beim Besuch in den USA mit lokalen SIM-Karten zu beson­ders güns­tigen Kondi­tionen entgegen zu kommen.

Profi­tieren können alle Nutzer des T-Mobile-US-Netzes (auch die aus Deutsch­land), durch den sich durch die Fusion wohl bald sich deut­lich verbes­sernden Netz­ausbau. Ob auch die 600-MHz-5G-Netz­abschnitte von Roaming-Kunden genutzt werden können (wenn sie ein passendes Endgerät haben), ist derzeit noch unklar.

Eins ist heute schon sicher: Der Netz­ausbau in den USA wird viel Geld kosten. Das Geld muss verdient werden, sonst fehlt es an anderen Stelle in Europa, wo eben auch ein massiver Netz­ausbau erfor­derlich ist.

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