Digitalisierung

Schule: Klassenarbeit schon bald auf Tablet & Smartphone?

Wird die Klassenarbeit und die Abiturprüfung schon bald auf dem Tablet abgegeben? In Rheinland-Pfalz wird zumindest der Einsatz der Geräte für diesen Zweck geprüft.
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Nur lernen mit dem Tablet oder auch die Prüfung ablegen? Nur lernen mit dem Tablet oder auch die Prüfung ablegen?
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Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium prüft den Einsatz von Tablets oder Smartphones bei Klassenarbeiten und anderen Tests. Im Rahmen der Digitalstrategie des Landes werde die Frage bearbeitet, unter welchen technischen Voraussetzungen der Einsatz mobiler Endgeräte in Prüfungen möglich sein könne, teilte das Ministerium auf Anfrage in Mainz mit. Schüler könnten allerdings nicht ohne Weiteres verpflichtet werden, eigene Tablets oder Smartphones zu nutzen. Offen ist noch, welche Modelle angeschafft werden. Der Einsatz muss auch rechtlich abgesichert werden.

13 000 Laptops und Tablets sind bereits im Einsatz in rheinland-pfälzischen Schulen. Sie wurden mit Landesmitteln im Rahmen des Programms "Medienkompetenz macht Schule" angeschafft. Damit werden aber keine Prüfungen geschrieben.

Einsatz in Niedersachsen geplant - aber nicht für Prüfungen

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Niedersachsen will Tablet-Computer möglichst im nächsten Schuljahr bei Prüfungen bis zum Abitur einsetzen. Allerdings geht es um die Nutzung als Hilfsmittel in Form von Wörterbüchern, Taschenrechnern oder Formelsammlungen, nicht um das Schreiben von Arbeiten. Internetzugang, Mikrofon und Kamera müssen während einer Prüfung ausgeschaltet sein. Der Einsatz ist für die mehr als 1000 Schulen in Niedersachsen vorgesehen, in denen Schüler bereits mit persönlichen digitalen Geräten lernen.

Über die fortschreitende Vernetzung und Digitalisierung auch an Schulen gibt es unterschiedliche Ansichten. Vor einigen Wochen hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte sich gegen die Nutzung von Whatsapp an Schulen gestellt. Wenn Lehrer für Schüler WhatsApp-Gruppen etwa für Hausaufgaben oder zu schulischen Veranstaltungen bildeten, sei das rechtswidrig.

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