Snapchat

Snapchat: Video-Nachrichten und Chats

Insbe­sondere zum Teilen von Schnapp­schüssen ist der Messenger geeignet. Wer Bilder und Videos via Snap­chat bear­beiten und verschi­cken möchte, sollte jedoch auch den Daten­schutz im Auge haben.
Von Jonas Baltruschat

Snapchat Snapchat: Der Foto- und Video-Messenger
Logo: Snapchat, Foto/Montage: teltarif.de
Messa­ging-Dienste erfreuen sich stei­gender Beliebt­heit. Dabei legen die Anbieter Ihren Fokus teils auf unter­schied­liche Beson­derheiten ihres Ange­bots. Während die meisten Dienste vor allem für kurze Text­nach­richten geeignet sind, ist Snap­chat maßgeb­lich für das Versenden von Fotos und Video bekannt. Mitt­lerweile verwenden mehr als 100 Millionen Nutzer täglich den Nach­rich­tendienst. Einen Über­blick über den etwas anderen Messenger erhalten sie hier.

Verfüg­barkeit und Voraus­setzungen

Grund­sätz­lich ist Snap­chat auf allen Smart­phones und Tablets mit den gängigen Betriebs­systemen erhält­lich. Android-Geräte müssen mindes­tens über Android 4.4 verfügen. Apple Nutzer benö­tigen iOS 10.0 oder eine neuere Version. Um die Foto- und Video­funk­tion von Snap­chat nutzen zu können, muss das Gerät, auf dem Snap­chat verwendet werden soll, außerdem über eine funk­tionie­rende Kamera verfügen. Snapchat Snapchat: Der Foto- und Video-Messenger
Logo: Snapchat, Foto/Montage: teltarif.de

Die wich­tigsten Funk­tionen

Währen die meisten Messenger das Über­mitteln von Text­nach­richten in den Mittel­punkt ihres Ange­bots stellen, stehen bei Snap­chat vor allem Fotos und Videos im Mittel­punkt, das soge­nannte "snappen" bezie­hungs­weise Versenden von "Snaps". Zwar können befreun­dete Nutzer auch herkömm­liche Kurz­nach­richten verschi­cken, jedoch wird der Dienst zumeist eben wegen seiner krea­tiven Gestal­tungs­möglich­keiten von Fotos und Videos verwendet.

Zudem sind versen­dete Inhalt nicht unbe­grenzt sichtbar für den Empfänger. Dieser kann ein Foto oder Video nach dem Erhalt ledig­lich zweimal öffnen, sofern der Absender kein Foto aus seiner eigenen Media­thek hoch­lädt. Macht der Empfänger jedoch einen Screen­shot des empfan­genen Mate­rials, wird dies dem Sender der Datei umge­hend mitge­teilt.

Im Gegen­satz dazu hat der Nutzer beim Erstellen eines "Snaps" die Möglich­keit die Bild- bezie­hungs­weise Video­datei in den "Memo­ries" zu spei­chern. Dort sind die Dateien anschlie­ßend in der Snap­chat-App hinter­legt und können jeder­zeit ange­schaut werden. Jährt sich eine "Erin­nerung", weist Snap­chat auto­matisch darauf hin und zeigt dem Nutzer seinen alten "Snap" zum "Jubi­läum".

Eine weitere, etwas weniger bekannte Funk­tion, ist die Loka­lisie­rungs­funk­tion. Nutzer von Snap­chat haben damit die Möglich­keit, ihren Freunden den eigenen Standort in Form eines eigenen Charak­ters auf einer virtu­ellen Karte mitzu­teilen. Der eigene Standort muss dabei nicht zwangs­läufig der gesamten Freun­desliste ange­zeigt werden. Es lässt sich einstellen, ob alle, nur einige oder niemand anderes den eigenen Standort auf der Karte sehen darf. Mit dieser Funk­tion wird Snap­chat tatsäch­lich zum Tool für reale Inter­aktion und kann spon­tane Treffen fernab der virtu­ellen Nach­richten zur Folge haben. Die wich­tigsten Tipps und Tricks für Snap­chat können Sie außerdem in unserer Bilder-Über­sicht nach­lesen.

Snap­chat-Account löschen

Wer seinen Account endgültig löschen will, muss dafür die Snap­chat-Webseite öffnen und sich dort in seinen Account einloggen. Dort kann die Option "Meinen Account löschen" ausge­wählt werden. Danach müssen die Login-Daten noch ein zweites Mal einge­geben werden.

Hat man diesen Prozess einmal durch­laufen, wird der eigene Account zunächst für 30 Tage deak­tiviert. Nach Ablauf dieser Frist wird der Account gelöscht. Während der Deak­tivie­rung kann der Nutzer keine Nach­richten mehr empfangen oder senden. Jedoch besteht die Möglich­keit, den Account vor Ablauf der 30 Tage wieder zu Reak­tivieren.

Daten­schutz

Insbe­sondere aufgrund der begrenzten Verfüg­barkeit erhal­tener Nach­richten wird Snap­chat häufig verwendet, um Dinge mit seinen Freunden zu teilen, die nicht längere Zeit im Internet abrufbar sein sollen. Seien es mögli­cher­weise als obszön empfun­dene Inhalte oder einfach nur eigen­willige Schnapp­schüsse, bei denen ein einziger Anblick reicht oder gerade den Reiz ausmacht.

Um das Verspre­chen der tempo­rären Verfüg­barkeit geteilter Inhalte einhalten zu können, müssen Nutzer sich insbe­sondere auf zwei Dinge verlassen können. Zum einen setzen die Nutzer in großem Maß auf den vertrau­enswür­digen Umgang des Anbie­ters mit den Dateien. Zum anderen wird darauf gesetzt, dass der Empfänger das empfan­gene Mate­rial nicht mit einer Dritt­anbieter-App oder etwas Vergleich­barem spei­chert.

Hinsicht­lich der Daten­spei­cherung durch Snap­chat selbst besteht zunächst das Problem, dass die App nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Server in den USA hat. Dementspre­chend werden gespei­cherte Infor­mationen dort gela­gert und unter­liegen somit nicht den verbrau­cher­freund­licheren EU-Stan­dards. Etwas Entwar­nung gibt jedoch der Umstand, dass die versen­deten Dateien nur genauso lange auf den Servern gespei­chert werden, bis alle Empfänger die Nach­richt bzw. die Bild­datei auch geöffnet haben. Sollten nicht alle Empfänger ihre Nach­richten öffnen, wird das Mate­rial nach spätes­tens 30 Tagen dennoch gelöscht.

Insge­samt lässt sich sagen, dass sowohl durch den Empfänger als auch durch den lockeren Daten­schutz in den USA even­tueller Miss­brauch der Daten nicht voll­ständig ausge­schlossen werden kann. Nutzern kann deshalb nur geraten werden, dementspre­chend sorg­fältig mit der App und der Auswahl der Inhalte umzu­gehen.