Call by Call

Weitere Anbieter realisieren Rufumleitung ohne Tarifansage

13 Anbieter ermöglichen nun wieder Rufumleitungen ohne Verwirrung
Von Thorsten Neuhetzki

Sogar in Telefonzellen können (falsche) Tarifansagen durch Umleitungen zu hören sein. Sogar in Telefonzellen können (falsche) Tarifansagen durch Umleitungen zu hören sein.
Foto: dpa
Durch die Tarifansagepflicht bei Call by Call kam es in der Vergangenheit bei Rufumleitungen zu dem Phänomen, dass Anrufer eine Tarifansage hörten, die gar nicht für sie bestimmt war. Der Angerufene hatte eine Umleitung zu einem Handy oder einem anderen Festnetzanschluss gelegt und dazu einen Call-by-Call-Anbieter genutzt. Dieser hatte beim Gesprächsaufbau eine Ansage abgespielt, obwohl derjenige, der diese Ansage letztlich hörte, das Gespräch gar nicht bezahlen musste. Nachdem Anfang des Monats Protel und 010012 als erste Anbieter Abhilfe bei diesem Problem schafften, haben inzwischen zahlreiche weitere Anbieter eine entsprechende Umsetzung angestoßen.

Sogar in Telefonzellen können (falsche) Tarifansagen durch Umleitungen zu hören sein. Sogar in Telefonzellen können (falsche) Tarifansagen durch Umleitungen zu hören sein.
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Aus dem Haus Ventelo/QSC wurden die Nummern 01069 und 010088 mit diesem Feature belegt. Die weiteren Nummern wurden noch nicht mit diesem Feature belegt. Nun hat auch die Star Communications Gruppe die Tarifansagen bei Rufumleitungen abgeschaltet. Zu ihr gehören die Vorwahlen 01094, 01049, 01059, 01066, 01072, 01073, 01085, 01095 und 010049. Zum Start dieses Features gibt es zudem eine Tarifgarantie, so dass Kunden auch langfristige Rufumleitungen schalten können, ohne die Tarife regelmäßig zu überprüfen.

Garantie bei 01085 für Fern- und Mobilfunkgespräche

Bis zum 31. Dezember 2012 zahlen Kunden für innerdeutsche Ferngespräche und somit auch Rufumleitungen 2,5 Cent pro Minute. Gespräche zu allen deutschen Mobilfunkanschlüssen kosten bis Ende des Jahres 6,5 Cent pro Minute. Protel unterbietet diesen Minutenpreis aktuell mit 4,55 Cent, bietet allerdings keine Tarifgarantie an.

Die Tarifansagepflicht war mit der im Mai unterschriebenen TKG-Novelle Gesetz geworden und zum 1. August gültig geworden. Seitdem müssen alle Verbindungen, für die der Anbieter mit dem Kunden keinen festen Vertrag über die Tarife hat, mit einer Tarifansage belegt werden. Bei Rufumleitungen kommt dieses nicht zum Tragen, da derjenige, der die Ansage hören sollte, sie ohnehin nicht hört. Die meisten Anbieter hatten die Ansage pünktlich zum 1. August geschaltet. Einige wenige Anbieter konnten die Ansage nicht realisieren und schalteten ihre Nummer ab. Nur ein Anbieter bot seine Dienste weiterhin ohne Ansage an und wurde dafür unlängst von der Bundesnetzagenur bestraft.

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