Themenspezial: Verbraucher & Service Zurückgerudert

Nach Preiserhöhungen: Pyur erstattet Geld wieder zurück

Die Preiserhöhungen der Tele-Columbus-Marken im laufenden Vertrag hatten für viel Ärger bei den Kunden gesorgt. Nun erstattet Pyur das Geld wieder zurück - aber nur, wenn Kunden sich melden.
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Pyur rudert bei früheren Preiserhöhungen zurück Pyur rudert bei früheren Preiserhöhungen zurück
Logo: Pyur / Tele Columbus
In den Jahren 2015 und 2016 hatten Tele Columbus und Primacom eigenmächtig die Tarife ihrer Kunden auf neuere Tarifmodelle umgestellt. Die Kunden sollten mehr bezahlen, erhielten zum Teil aber auch eine höhere Geschwindigkeit. Dies sorgte für viel Ärger, denn Kunden mussten aktiv widersprechen, wenn sie den Alt-Vertrag behalten wollten - und die Bearbeitung der Widersprüche dauerte lange. Auch Tele Columbus blieb trotz der Intervention von Verbraucherschützern zunächst hart und drohte sogar mit Inkasso.

Nach mehreren Jahren hat sich im Konzern nun aber offenbar die Auffassung durchgesetzt, dass man als Kabel-Netzbetreiber auf diese Art und Weise nicht mit den Kunden umgehen kann.

Pyur sieht sein Fehlverhalten ein

Pyur rudert bei früheren Preiserhöhungen zurück Pyur rudert bei früheren Preiserhöhungen zurück
Logo: Pyur / Tele Columbus
Ein teltarif.de-Leser berichtet, er habe von Tele Columbus/Pyur im September einen Brief zur nicht gewünschten Tarif-Zwangsumstellung im Jahr 2015 erhalten. Der Brief enthielt das Angebot, die Differenz zum Preis des ursprünglichen Tarifs zurückfordern zu können.

In dem Brief wird dazu auf eine spezielle Webseite zur Tarifmigration verwiesen. Dort schreibt der Kabel-Netzbetreiber, 2015 und 2016 habe man die "Produktwelten" der Marken Tele Columbus und Primacom "optimiert" und Tarifwechsel in laufenden Verträgen vorgenommen. Damit habe man den Kunden "ermöglicht", unter anderem von höheren Bandbreiten und einer "noch umfangreicheren Produktwelt zum besten Preis-Leistungsverhältnis zu profitieren".

Mit dem Wechsel auf die neuen Tarife inklusive neuer Preise habe sich für Kunden eine Änderung des monatlichen Entgeltes ergeben. Über die damalige Tarifumstellung seien die betroffenen Kunden vorab informiert worden. Die tatsächliche Umstellung auf die neuen Tarife sei dabei zum mitgeteilten Termin automatisch erfolgt, wenn kein Widerspruch seitens des Kunden eingegangen sei.

Pyur räumt nun allerdings nach mehreren Jahren ein, der Wechsel eines Tarifes bedürfe nach aktueller Rechtsprechung einer "ausdrücklichen aktiven Zustimmung seitens des Kunden". Pyur "lege Wert auf Transparenz und Klarheit". Deshalb würden die Kunden nochmals über die damalige Tarifumstellung informiert. Sollten die Kunden damals nichts unternommen haben, seien sie automatisch in einen der neuen Tarife übernommen worden. Sollten die Verbraucher mit der Anpassung nicht einverstanden gewesen sein, gibt Tele Columbus ihnen die Möglichkeit, auf den alten Tarif zurück zu wechseln und die Preis-Differenz zur ursprünglichen Grundgebühr zurückzufordern.

So kommen Kunden an ihr zu viel gezahltes Geld

Die Kunden sollten zunächst in ihren Unterlagen nachschauen, ob sie tatsächlich zu den Betroffenen zählen bzw. ob sie als Betroffener damals bereits widersprochen oder der Anpassung zugestimmt hatten. Sollten die Verbraucher damals nicht aktiv geworden sein, hätten sie nun einen Anspruch darauf, ihren Tarif zu den alten Konditionen fortzuführen. Wer der Umstellung damals ausdrücklich zugestimmt habe, hätte allerdings keinen Anspruch gegenüber Tele Columbus oder Primacom auf Rückgängigmachung oder Erstattung. Das gelte auch für Kunden, die im Rahmen der Tarifanpassung auf eigenen Wunsch einen neuen Vertrag abgeschlossen hatten.

Anhand eines konkreten Beispiels rechnet Pyur vor, wie hoch eine Erstattung aussehen kann: Hatte der Kunde beispielsweise einen Internet-Tarif mit 16 MBit/s zu einem Preis von 17,99 Euro pro Monat und wurde dieser ohne ausdrückliche Zustimmung auf den höherwertigen Tarif Internet 20 MBit/s plus Telefonflat zu einem Preis von 19,99 Euro pro Monat umgestellt, so bestehe ein Rückforderungsanspruch von 2 Euro pro Monat. Falls der neue Tarif dann über einen Zeitraum von 24 Monaten aktiv war, beläuft sich der Anspruch insgesamt auf 42 Euro.

Der Konzern erstattet die zu viel gezahlten Beträge allerdings nicht automatisch auf der Rechnung des Kunden. Diese müssen das auf der Seite eingeblendete Kontaktformular verwenden, um in der Sache mit dem Kundenservice in Kontakt zu treten. Dabei sind die Vertrags- oder Kundennummer anzugeben sowie eine Telefonnummer für einen Rückruf. Unser Leser schreibt dazu: "Habe jetzt die Rückforderung abgeschickt und warte gespannt".

Bereits damals haben wir erläutert, inwieweit Preiserhöhung noch vor Ende der Mindestlaufzeit und mit nur kurzer Vorankündigungsfrist erlaubt sind und wie sich Kunden wehren können.

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